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Einbruch: Wann Versicherung Schadenersatz verweigert

In Kooperation mit D.A.S. Rechtsberatung der ERGO Versicherung AG
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Wann die Versicherung bei Einbrüchen Schadenersatz verweigert
k.A©istock, KatarzynaBialasiewicz
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So mancher Einbruch könnte leicht verhindert werden. Die D.A.S. Rechtsberatung erklärt, welche Regeln man dazu befolgen sollte und wann im Schadensfall die Haushaltsversicherung die Zahlung verweigern kann.

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Mit der dunklen Jahreszeit steigt auch die Zahl der Einbrüche. So verweist das Bundeskriminalamt für das Jahr 2022 mit Einbrüchen in Wohnhausanlagen mit 8.047 Fällen auf einem Höchststand. 6.058 Anzeigen wegen Einbruchs in Wohnhäuser und Wohnungen wurden 2022 der Polizei gemeldet, ein Plus von 31 Prozent. In Gastrobetriebe wurde 1.287 mal eingebrochen, auf Baustellen etwas mehr, in Geschäfte fast 1.600 mal.

„Viele machen es den Einbrechern durch unvorsichtiges Verhalten besonders leicht“, so die Juristen der D.A.S. Rechtsberatung.

Was es Einbrechern leicht macht

Gekippte Fenster, unverschlossene Türen, freistehende Leitern und frei herumliegendes Werkzeug stellen ideale Bedingungen für Einbrecher dar, um rasch in Wohn- oder Geschäftsräume zu gelangen. Immer öfter nutzen Einbrecher auch Informationen, die Personen via Facebook, Instagram und anderen sozialen Netzwerken preisgeben und spionieren so ihre potenziellen Opfer aus. „Viele Einbrüche in Häuser und Wohnungen erfolgen aufgrund von Statusmeldungen auf Facebook wie ‚Bin dann mal weg‘ und ‚Sonnige Grüße aus Mallorca‘ oder aufgrund von geposteten Ski-Urlaubsfotos“, so die Erfahrung der D.A.S. Juristen.

So schützen Sie sich vor Einbrüchen

Wer auf Social-Media-Plattformen Informationen posten möchte, die für Einbrecher von Interesse sein könnten, sollte daher die eigenen „Privatsphäre-Einstellungen“ so wählen, dass die Information für die Öffentlichkeit und unbekannte Dritte gesperrt ist. „Teilen Sie Ihre privaten Nachrichten und Fotos nur mit guten Freunden und Leuten, denen Sie vertrauen. Nehmen Sie am besten auch nur Freundschaftsanfragen von Personen an, die Sie kennen. Auch der Import von Kontakten aus dem Adressbuch des Handys oder des E-Mail-Postfachs kann dazu führen, dass die Informationen an die Falschen gelangen“, so der Tipp der D.A.S. Rechtsexperten.

Angaben über die Dauer des Urlaubs sollten genauso vermieden werden, wie das Posten von Fotos und Videos, auf denen ersichtlich ist, dass man gerade nicht zu Hause ist. Vorsichtig sollte man auch mit der Veröffentlichung von Aufnahmen sein, die zu viel von den eigenen vier Wänden preisgeben. So bieten Fotos von Wohnräumen Einbrechern nützliche Hinweise, um beurteilen zu können, ob sich ein Einbruch lohnt. Fotos können auch wertvolle Rückschlüsse liefern, ob man etwa über Fenster oder Balkontüren leicht einsteigen kann. „Wichtig ist, dass man auch Familienmitglieder und Freunde für mehr Sicherheit im Internet sensibilisiert“, so die Experten.

Einbruch: Wann die Versicherung die Zahlung verweigern kann

Wer jedoch Ratschläge wie man einen Einbruch verhindert, leichtfertig in den Wind schlägt, läuft nicht nur Gefahr, Opfer eines Einbruchs zu werden, sondern auch bei einem Schaden von der Versicherung kein Geld zu bekommen. „Liegt eine sogenannte Obliegenheitsverletzung vor, weigert sich die Haushaltsversicherung regelmäßig die Kosten zu übernehmen.“ Das kann der Fall sein, wenn ein Fenster gekippt oder die Eingangstüre unversperrt war. Ein unvorsichtiges Posting auf Facebook wird von den Versicherern aber nach Erfahrung der D.A.S. Experten nicht als Obliegenheitsverletzung gewertet.

Haushaltsversicherung: Prüfen, ob Einbruch versichert ist

Zudem raten die D.A.S. Juristen, die Versicherungspolizze zu überprüfen und zu kontrollieren, ob Einbrüche überhaupt mitversichert sind. Außerdem sollte regelmäßig darauf geachtet werden, ob die Deckungssumme nicht zu niedrig ist.

Einbruch: Wie man sich auf den Schadensfall für die Versicherung vorbereitet

Das Anlegen eines Vermögensverzeichnisses, das Aufbewahren von Rechnungen und Fotografieren von Schmuck, hilft nach einem Einbruch bei der Abwicklung mit der Versicherung.

Weitere Rechtsinformationen und alles rund um Ihre rechtliche Absicherung finden Sie unter ergo-versicherung.at/das-rechtsschutz

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ERGO Versicherung AG:
Die ERGO Versicherung AG ist mit ihrer weit über 100-jährigen Erfolgsgeschichte eines der führenden Versicherungsunternehmen auf dem österreichischen Markt. Als Tochtergesellschaft der ERGO Austria International AG ist sie Teil der ERGO Group und somit der Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Im Rahmen strategischer Kooperationen mit den Partnern UniCredit/Bank Austria und Volksbanken sowie über den eigenen Außendienst, angeschlossene Makler, Agenturen und den Direktvertrieb bietet sie ein kundenorientiertes, bedarfsgerechtes Produktsortiment an Lebens-, Kranken- und Schaden-/Unfall- sowie Rechtsschutzversicherungen für den privaten sowie betrieblichen Bereich an.

Infos unter ergo-versicherung.at

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Antworten auf Fragen und bereitgestellte Texte haben lediglich Informationscharakter. Sie wurden von den Rechtsexperten der D.A.S. bzw. durch deren Partneranwälte gründlich recherchiert. Trotzdem übernehmen trend.at und die ERGO Versicherung AG keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

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