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Lohn- und Kontenpfändung wird einfacher

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Lohn- und Kontenpfändung wird einfacher
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Bisher gab es Schlupflöcher, um das Geld am Konto vor dem Zugriff von Gläubigern zu retten. Lohnpfändungen waren für Gläubiger mitunter langwierig. Das soll sich durch die nun beschlossene Novelle zur Exekutionsverordnung ändern.

Gläubiger sollen künftig leichter an ihr Geld kommen. Das ist das Ziel der Novelle zur Exekutionsordnung, die heute vom Justizausschuss einstimmig beschlossen wurde. Dadurch sollen Pfändungen von Konten innerhalb der EU rascher und einfacher als bisher möglich sein. Auch Lohnpfändung sollen durch die Novelle unbürokratischer möglich sein.

Müssen Schuldner nach Kontenpfändung Daueraufträge kündigen?

Durch die Novelle soll die grenzüberschreitende Eintreibung von Forderungen erleichtert werden. So soll etwa verhindert werden, dass Schuldner die ihr Geld noch rasch vor der Pfändung beheben oder auf ein anderes Bankkonto innerhalb der EU verschieben und so die Exekution verhindern. Bei der Lohnpfändung wird das Zusammenrechnen mehreren Bezügen vereinfacht. FPÖ-Mandatar Hermann Brückl sieht jedoch bei der Kontenpfändung Risiken für Schuldner, etwa wenn sie aufgrund der Kontenpfändung verpflichtet werden Daueraufträgen zu kündigen.

Die derzeitigen Gesetzesbestimmungen sehen bei jenen, die Unterhalt zahlen müssen vor, dass das Unterschreitung des unpfändbaren Existenzminimums um 25 Prozent nicht erlaubt ist.

Kaufen was andere hergeben müssen

Die Novelle schließt auch eine präzisere Definition für Internetversteigerungen ein. Nähere Informationen dazu finden sich auf der Plattform www.justiz-auktion.at Dort kann man vom Opernglas bis zur Yacht alles ersteigern, was Schuldnern unfreiwillig abgeknöpft wurde. So wird derzeit es auf der Laptop von HP zu einem Startpreis von 42 Euro angeboten, ein Anhänger zu einem Stargebot von 175 Euro. Insgesamt ist das Angebot auf der Seite jedoch recht überschaubar.

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