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Feiertage: Welche Rechte Arbeitnehmer haben

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Feiertage: Welche Rechte Arbeitnehmer haben
Gleich drei Feiertage stehen vor der Tür: Arbeitgeber haben genau festgelegte Pflichten.©istock, gilaxia
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Christi Himmelfahrt, Pfingsten und Fronleichnam - auf Arbeitnehmer kommen im Mai und Juni gleich drei Feiertage zu, die auf einen Wochentag fallen. Welches Entgelt Arbeitnehmer an solchen Tagen zusteht, welche Ausnahmen es gibt und wie Arbeitende in diesen Fällen entlohnt werden müssen.

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Die Feiertage können kommen! Einfach trotzdem zur Arbeit eingeteilt werden, geht nicht. Für Arbeitnehmer ist an den gesetzlichen Feiertage grundsätzlich frei. So ist es im Arbeitszeitruhegesetz verankert. Die D.A.S. Rechtsschutz AG erklärt, was Arbeitnehmer für Rechte an diesen Tagen zustehen und welche Ausnahmen es gibt.

Laut Gesetz ist eine Ruhezeit von mindestens 24 Stunden vorgesehen. „Diese Ruhezeit muss frühestens um 0 Uhr und spätestens um 6 Uhr beginnen“, informiert Ingo Kaufmann, Vorstand der D.A.S. Rechtsschutz AG.

Ausnahmen von der Feiertagsruhe

Es sind aber auch Ausnahmen von der Feiertagsruhe für Arbeitnehmer möglich. Allerdings nur wenn diese durch Verordnungen oder in Kollektivverträgen geregelt sind. „Das betrifft etwa Reinigungs- oder Instandhaltungsarbeiten, den Verkauf von Lebensmitteln, Reiseandenken oder Reisebedarf, die Tourismus- und Gastronomiebranche“, so Kaufmann.

Feiertagsarbeitsentgelt oder Zeitausgleich

Ein Arbeitnehmer, der an Feiertagen beschäftigt wird, bekommt ein sogenanntes Feiertagsarbeitsentgelt. Das ist eine Abgeltung zusätzlich zum normalen Monatsgehalt für jede geleistete Stunde in Höhe des normalen Stundensatzes. Alternativ kann mit dem Arbeitgeber Zeitausgleich vereinbart werden. Dieser Zeitausgleich muss laut Gesetz mindestens einen Kalendertag oder 36 Stunden umfassen. „Auch hier können Kollektivverträge oder Betriebsvereinbarungen andere Entlohnungsmodelle vorsehen“, ergänzt Kaufmann.

Freizeit für religiöse Verpflichtungen

„Arbeitnehmer, die während der gesetzlichen Wochenend- oder Feiertagsruhe beschäftigt werden, haben Anspruch auf die notwendige Freizeit zur Erfüllung religiöser Pflichten“, erklärt Jurist Kaufmann. Dies gilt, wenn diese Pflichten nicht außerhalb der Arbeitszeit erfüllt werden können und die Freistellung von der Arbeit mit den Erfordernissen des Betriebs vereinbar ist.

Andere aktuelle Informationen rund um Ihr Recht finden Sie auf der Homepage der
D.A.S. Rechtsschutz AG

Über die D.A.S. Rechtsschutz AG:
Seit 1956 ist die D.A.S. Rechtsschutz AG mit Spezialisierung auf Rechtsschutzlösungen für Privatpersonen und Unternehmen in Österreich tätig. Heuer feiert sie ihr 60-jähriges Jubiläum. Als unabhängiger Rechtsdienstleister bietet sie umfassenden Versicherungsschutz, fachliche Betreuung durch hochqualifizierte juristische Mitarbeiter und ein breites Dienstleistungsangebot inklusive D.A.S. Direkthilfe® und telefonischer D.A.S. Rechtsberatung an. Der Firmensitz des Unternehmens befindet sich in Wien. Die rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Kunden in ganz Österreich in regionalen D.A.S. Niederlassungen mit juristischer Kompetenz zur Verfügung. Die D.A.S. Rechtsschutz AG agiert als Muttergesellschaft der D.A.S. Slowakei (seit 2013) sowie der D.A.S. Tschechien (seit 2014). In den vergangenen Jahren hat die D.A.S. Österreich ihre solide Marktposition als führender Rechtsschutzspezialist gefestigt. 2015 erwirtschaftete sie im inländischen Direktgeschäft ein Prämienbestandsvolumen in der Höhe von 66,7 Millionen Euro.

Die D.A.S. ist Europas Rechtsschutz-Marke Nummer 1. Seit 1928 steht sie für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Heute agieren D.A.S. Gesellschaften in beinahe 20 Ländern weltweit. Sie sind die Spezialisten für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe, einer der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa.

Haftungsauschluss:Die Antworten auf die Fragen haben lediglich Informationscharakter. Sie wurden von den Rechtsexperten der D.A.S. gründlich recherchiert. Trotzdem übernehmen trend online und die D.A.S. Rechtsschutz AG keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

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