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Bei Nichtzahlung der Rechnung sofort Inkasso anstoßen

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Bei Nichtzahlung der Rechnung sofort Inkasso anstoßen
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Wenn die Zahlung einer Rechnung zum vereinbarten Zahlungsziel nicht beglichen wird, empfiehlt der KSV1870 sofort aktiv zu werden. Und jeder Zeitverzug bei offenen Forderungen bedeutet Kosten und eine Belastung für die Liquidität.

In Österreich werden 1,9 Millionen Rechnungen in der Höhe von rund 1,35 Milliarden Euro pro Jahr selbst nach versendeten Zahlungserinnerungen und Mahnungen nicht bezahlt. „Ich hab den Flatscreen noch nicht bezahlt, weil ich den nach der WM wieder zurückgebe“ ist eine von vielen kreativen Ausreden, die Mitarbeiter der Inkasso-Abteilungen von Unternehmen zu hören bekommen.

Für Unternehmen beginnt nach Ablauf des Zahlungsziels in der Regel ein Vorgang, der kostspielig zu werden droht. Wenn Kunden ihre Rechnungen nicht zahlen bedeutet das zuallererst, dass Unternehmen gefordert sind umgehend zu handeln, um ihre eigene Liquidität nicht zu gefährden. Säumigen Kunden nachzulaufen heißt aber auch Aufwand und Kosten. "Geschwindigkeit ist im Inkasso Trumpf", heißt es beim Gläubigerschutzverband KSV. "Je länger Rechnungen offen sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit eines gänzlichen Zahlungsausfalls."

Viele Unternehmen zögern freilich nach Ablauf des Zahlungsziels sofort das Mahnverfahren samt drei Mahnungen anzustoßen. Was aber nicht notwendig ist. Der Mahnlauf soll laut KSV um eine Woche zum Zahlungsziel verlängert werden. Die offene Forderung kann sofort - also ohne weitere Mahnungen - zum Inkasso übergeben werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich beim Schuldner um eine Privatperson, die öffentliche Hand oder ein Unternehmen handelt.

Unternehmen sind nicht verpflichtet ein Mahnverfahren zu führen, bei dem sie drei Mahnungen versenden. Das Inkasso einer Forderung kann also direkt nach Ablauf des Zahlungsziels einem Inkassounternehmen zur Betreibung des ausstehenden Geldbetrags übergeben werden.

Das Wort des Inkassoprofis

„Der Name KSV1870 wirkt Wunder“, teilt der Gläubigerschutzverband mit. Mit der Anmeldung des Inkassos durch den KSV würden Rechnungen oft umgehend beglichen. Drohende zusätzliche Mahnspesen würden die Schuldner beeindrucken. Zudem fürchten Unternehmen um die Verschlechterung ihrer Bonität, sollten sie nicht umgehend die fällige Forderung begleichen.

Falls der Weg im mehrstufigen Mahnverfahren - mit einer oder mehreren Mahnungen - nicht erfolgreich war, bringt letztlich das Inkasso in der Regel den gewünschten Erfolg.

Vom Zeitmangel der Unternehmen profitiert der KSV1870. Um Zahlungen überhaupt fristgerecht einzutreiben, haben viele Unternehmen überhaupt den Fakturierungsprozess von der offenen Forderung bis zur Zahlung ausgelagert.

Großer Rückfluss

Wurde das Inkasso an den KSV übergeben, werden rund 85 Prozent der offenen Beträge beglichen. Der KSV ist dann alleiniger Ansprechpartner des Schuldners. Laut KSV dauert bei jedem dritten Inkassofall die Betreibung höchstens 14 Tage. In 85 Prozent der Fälle wird eine außergerichtliche Lösung erreicht.

Der KSV betont stets als Vermittler zwischen Gläubiger und Schuldner im Ernstfall eine außergerichtliche Lösung anzustreben. Wurde eine Forderung nach spätestens sieben Wochen nicht beglichen, wird darüber entschieden ob eine Klage erhoben wird oder das Überwachungsinkasso anzustreben ist. Die Betreibung könnte etwa einer kostspieligen Klage vorgezogen werden. Der KSV kann dann die Betreibung der Forderung bis zur Verjährung fortführen.

Muss ein gerichtlicher Prozess eingeschlagen werden, wird ein vollstreckbarer Titel erwirkt und ein Exekutionsverfahren eingeleitet. Bei Uneinbringlichkeit der Forderung im Rahmen des ersten Verfahrens ist ein weiteres nach sechs Monaten möglich.

Wenn auch dann keine Zahlung geleistet wird, übernimmt der KSV1870 die Forderung ins sogenannte Dubioseninkasso. Das bedeutet, der Fall wird auf Basis des Titels bis zu 30 Jahre weiterbetrieben.

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