
Lillihill darf sich - noch nicht rechtskräftig - wieder als Haupteigentümerin des Klagenfurter Flughafens betrachten.
©Johannes Puch/Airport KlagenfurtDie private Gesellschaft Lillihill ist nach einem Gerichtsurteil - nicht rechtskräftig - wieder Miteigentümerin, nachdem Stadt Klagenfurt und Land Kärnten 2023 eine Call Option gezogen hatten.
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Lilihill hat einen Etappensieg errungen, um wieder Miteigentümer des Klagenfurter Flughafens zu werden. Stadt Klagenfurt und Land Kärnten hatten 2023 eine Call Option gezogen und damit den Flughafen vollständig ins öffentliche Eigentum zurückgeholt, wogegen Lilihill vorging. Das Handelsgericht Wien hat der Lilihill-Feststellungsklage vollinhaltlich stattgegeben, bestätigte eine Gerichtssprecherin. Das zivilrechtliche Urteil ist nicht rechtskräftig.
Unmittelbare Auswirkungen hat das Urteil laut Gerichtssprecherin Barbara Rath-Ruggenthaler nicht. „Es ist eine Entscheidung, die noch nicht rechtskräftig ist, und damit nicht vollstreckbar." Das betonte auch Martin Payer, Vorstand der Kärntner Beteiligungsverwaltung K-BV. „Wir haben ein Ersturteil, gegen das wir vorgehen und berufen. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil ändert sich nichts."
Das Handelsgericht sei seiner Argumentation gefolgt, wonach die Passagierzahlen 2022 aufgrund der Pandemie unter den maßgeblichen 100.000 lagen, sagte Lilihill-Anwalt Christian Tschurtschenthaler. Damit habe es sich um höhere Gewalt gehandelt - „und damit genau um jenen Ausnahmefall, der das Ziehen der Call Option gerade nicht erlaubte". Außerdem habe das Land die Call Option zu spät gezogen.
Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber (ÖVP) nannte das Urteil eine „völlig unverständliche Entscheidung, die wir nicht hinnehmen werden". Der Beteiligungsreferent verwies erneut auf die Argumentationslinie des Landes, wonach es im Jahr 2022 keine Betriebsunterbrechung aufgrund der Corona-Pandemie gab. Trotzdem blieb das Passagieraufkommen unter Lilihill deutlich unter der Grenze von 100.000 Passagieren, somit sei das Ziehen der Call Option vertragskonform gewesen.
Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) sagte in einer schriftlichen Stellungnahme, er habe aus den Medien von dem Urteil erfahren. „Wir gehen - auch im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler - davon aus, dass die Verantwortlichen für dieses und für alle weiteren Szenarien entsprechende Vorkehrungen getroffen haben (...)." Bürgermeister Christian Scheider (FSP) und Beteiligungsreferentin Constance Mochar (SPÖ) äußerten sich gemeinsam schriftlich: „Nach Rücksprache mit unserer Rechtsberatung gibt es die Empfehlung in Berufung zu gehen. Das Verfahren ist für uns daher noch nicht abgeschlossen."
Lilihill, die Gesellschaft von Immobilienentwickler Franz Peter Orasch, hatte im Jahr 2018 die Mehrheit des Klagenfurter Flughafens übernommen, die Kärntner Beteiligungsverwaltung K-BV und Stadt Klagenfurt hielten ab diesem Zeitpunkt nur mehr eine Sperrminorität. Anfangs hatte Lilihill hochtrabende, hunderte Millionen Euro schwere Ausbaupläne für den Flughafen präsentiert, die aber nie umgesetzt wurden. Vorwürfe wurden laut, dass Orasch eher die Entwicklung der nicht betriebsnotwendigen Grundstücke als den Flugbetrieb im Auge habe.
Während die SPÖ sich abwartend gab, pochte Koalitionspartner ÖVP beharrlich auf einen Rückkauf. Vertraglich war festgelegt worden, dass ein solcher möglich ist, wenn die Passagierzahl am Flughafen Klagenfurt in einem Jahr unter 100.000 sinkt. Das war sowohl 2021 als auch 2022 der Fall. 2023, nach der geschlagenen Landtagswahl, winkte die Neuauflage der rot-schwarzen Regierungskoalition den Rückkauf schließlich durch. Dabei wurden Lilihill rund 4 Mio. Euro überwiesen.