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Dürfen Bienen auf dem Balkon gezüchtet werden?

In Kooperation mit D.A.S. Rechtsberatung der ERGO Versicherung AG
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Aktualisiert
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Dürfen Bienen in der Großstadt gezüchtet werden?
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Bienen und die Imkerei stehen im Fokus des öffentlichen Interesses. Selbst auf einigen öffentlichen Gebäuden wie der Wiener Secession, am Bundeskanzleramt, am Dach der Staatsoper, am Burgtheater und am Konzerthaus haben sich bereits Bienenvölker eingenistet.

Dürfen Bienen am Balkon oder auf der Terrasse gezüchtet werden?

Mieter oder Eigentümer von Dachwohnungen und Wohnungen mit Balkonen dürfen laut Gesetz Bienen halten, wenn bestimmte Vorschriften eingehalten werden.

Es gibt für Liebhaber von Bienen in Städten sogar einen eigenen Verein, der die Imkerei in Städten fördert, um so viele Wildbienen und Honigbienen wie möglich vor dem Sterben zu bewahren (www.stadtimker.at). Doch welche gesetzlichen Regelungen müssen in der Großstadt dabei beachtet werden?

Gibt es Vorschriften, wo Bienenstöcke am Balkon platziert werden müssen?

"Der OGH hat mit Entscheidung 1 Ob 770/53, MietSlg. 2816 judiziert, dass Bienenkörbe in einer Entfernung von mindestens vier Metern von der Wohnungstür eines Mieters aufgestellt werden dürfen. Vorausgesetzt der Vermieter hat dem Aufstellen auch zugestimmt", erklärt der Wiener Partneranwalt der D.A.S. Rechtsberatung, Erich Rene Karauscheck. Damit Bienenvölker ordnungsgemäß aufgestellt und versorgt werden können, ohne mit Nachbarn in Konflikt zu geraten, rat der dazu, die gesetzlichen Bestimmungen im sogenannten Bienenzuchtgesetz genau zu studieren. Zusätzlich kann es hilfreich sein, fachliche Beratung durch einen Imker einzuholen. Diese sind über Landesverbände für Bienenzucht organisiert.

Welche rechtlichen Schritte droht Bienenzüchter bei Beeinträchtigung der Nachbarn?

Ortsunübliche Beeinträchtigungen der Nachbarn sollte man vermeiden, denn sonst können Anwohner eine Unterlassungsklage einbringen. Die Auswahl der erforderlichen Schutzmaßnahmen muss laut Gesetz allerdings dem Bienenzüchter überlassen bleiben. Betroffene Anwohner konnten bisher aber keine Schadenersatzansprüche vor Gericht durchsetzen. Für Mieter wichtig: Bienenstöcke rechtfertigen keine Mietzinsminderung im Sinne des § 1096 ABGB, da diese als keine wesentliche Beeinträchtigung beim Gebrauch der Wohnung eingestuft werden.

Was tun gegen unerlaubte Bienenzucht in der Wohnumgebung?

Eine Möglichkeit, sich gegen nicht ordnungsgemäß angebrachte und versorgte Bienenvölker zur Wehr zu setzen, ist der Tatbestand der Gefährdungshaftung im Sinne der Verkehrssicherungspflichten. Darunter fällt auch das sogenannte Ingerenzprinzip: Das bedeutet, dass jeder, der eine Gefahrenquelle schafft oder bestehen lässt, auch dafür sorgen muss, dass daraus kein Schaden entsteht. Kann nachgewiesen werden, dass dies nicht der Fall ist, können rechtliche Schritte eingeleitet werden. Eine Verkehrssicherungspflicht, wie es sie für Bauwerke und Wohnungen gibt, gibt es für Bienen allerdings bisher nicht.

Informationen über die Bienenzucht in der Stadt und entsprechende Boxen finden Sie auf stadtbienen.org.

Tipps: So werden Sie Imker
Weitere Links: Beecareful
wachs-hoedl.com

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Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter:
www.ttplaw.at

Dr. Erich Rene Karauscheck
Themmer, Toth & Partner
Rechtsanwaelte OG
Biberstrasse 15
1010 Wien
E-Mail: office@ttplaw.at

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