
Mit der Angelobung von ANGELA JULCHER und STEFAN PERNER ist der Verfassungsgerichtshof wieder komplett. Beide neuen Höchstrichter wurden von der Bundesregierung vorgeschlagen.
Seit Kurzem ist das Kollegium des Verfassungsgerichtshofs wieder komplett. Mit der Verwaltungsrichterin Angela Julcher und dem Zivilrechtsprofessor Stefan Perner sind die 14 Mitglieder nach der Pensionierung von Helmut Hörtenhuber und dem Rücktritt von Claudia Kahr vollzählig. Mit deren Bestellung kommt es auch zu einer erheblichen Verjüngung des Gerichts, denn Julcher ist mit 52 Jahren die drittjüngste, Perner mit 44 Jahren gar der jüngste Richter im Haus auf der Freyung. Beide Juristen wurden von der Bundesregierung ernannt, was manchen Beobachter mitunter zu leiser Kritik über ihre Unabhängigkeit veranlasste. Julcher wurde von der SPÖ, Perner von den NEOS vorgeschlagen. Die Kritik wurde von Präsident Christoph Grabenwarter bei der Angelobung aber prompt zurückgewiesen: „Das in der Verfassung vorgegebene Verfahren der Richterbestellung und vor allem auch die Praxis der Handhabung der Ernennungsvoraussetzungen sorgen für die fachliche und persönliche Eignung der Mitglieder“, ist er überzeugt.
Dass beide neuen Mitglieder für die Positionen fachlich kompetent sind, gilt weithin als unumstritten. Stefan Perner ist seit 2018 Professor an der Wirtschaftsuniversität Wien. Unter den Verfassungsrichtern ist er der einzige Zivilrechtler. Angela Julcher konnte bereits zehn Jahre lang als Ersatzmitglied im Verfassungsgerichtshof Erfahrungen sammeln. Die Wienerin ist seit 2011 Hofrätin im Verwaltungsgerichtshof mit Spezialgebiet Arbeitsrecht.