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Privatkonkurs: Grasser hat 21 Mio. Euro Schulden

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Karl-Heinz Grasser

©APA/Hans Klaus Techt
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Gläubiger des insolventen Ex-Finanzministers sind u.a. die Republik Österreich, das Finanzamt -  und Ehefrau Fiona Pacifico Griffini-Grasser.

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Der im Buwog-Prozess verurteilte Ex-Finanzminister schuldet der Republik Österreich rund 12,7 Millionen Euro aufgrund des Privatbeteiligtenzuspruchs aus dem Buwog-Gerichtsverfahren sowie dem Finanzamt 7,9 Millionen Euro an Steuerforderungen. Die Gesamtverbindlichkeiten belaufen sich auf 21 Millionen Euro. Das teilte der Alpenländische Kreditorenverband und der KSV1870 nach der Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens beim Bezirksgericht Kitzbühel mit.

Seine Aktiva bezifferte er demgegenüber mit 300.000 Euro. Als wesentliche Insolvenzursache führte Grasser das Strafverfahren sowie den daraus entstandenen Schadenersatz an den Staat - 9,8 Millionen aus dem Privatbeteiligtenzuspruch plus Zinsen - an. Auf ein regelmäßiges Erwerbseinkommen zur Begleichung dieser Summe dürfte Grasser dabei nicht zurückgreifen können, da er derzeit „ohne Beschäftigung“ sei, schreibt der Gläubigerschutzverband. Der Prozess habe „sein berufliches Fortkommen beeinträchtigt“, es sei ihm „nicht möglich gewesen“, eine Anstellung zu finden, gab Grasser laut AKV zur Begründung an.

Grasser bietet Barquote von 3 Prozent

Entschulden will sich der Ex-Politiker über eine Barquote von 3 Prozent innerhalb von zwei Wochen, wobei die Aufbringung der dafür notwendigen Mittel „von dritter Seite“ erfolgen soll. Bemessen an den 21 Millionen Euro wären das immerhin 630.000 Euro.

Laut Informationen des Nachrichtenmagazins „profil" zählt Grassers Ehefrau Fiona Pacifico Griffini-Grasser zu den Gläubigern. Die aus dem Swarovski-Clan stammende Ehefrau soll Grasser Darlehen von rund 270.000 Euro gewährt haben.

Stimmen die Gläubiger diesem Zahlungsplan nicht zu, kommt es zu einem Abschöpfungsverfahren, das in der Regel drei bis fünf Jahre dauert. Das Problem für Grasser: Beruht ein Teil der Verbindlichkeiten wie in seinem Fall auf strafrechtlicher Verurteilung, ist eine Restschuldbefreiung ausgeschlossen.

Das bedeutet, dass ihm jener Teil der Verbindlichkeiten, den er der Republik via Privatbeteiligtenzuspruch schuldet, selbst nach den drei bis fünf Jahren bleiben würde, sollte der Staat von seinen Ansprüchen keinen Abstand nehmen. Die Republik Österreich wird in dem Konkursverfahren durch die Finanzprokuratur vertreten. Ohne deren Zustimmung wird der Zahlungsplan keine Mehrheit erreichen. „Es bleibt abzuwarten, ob mit der Republik Österreich, welche als Hauptgläubigerin in diesem Verfahren auftritt, eine Einigung vom Insolvenzschuldner erzielt werden kann“, hieß es dazu vom KSV1870. Der Gläubigerschutzverband erwartet, „dass es alsbald diesbezügliche Gespräche und Verhandlungen geben wird“.

Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Herbert Matzunski bestellt. Die erste Gläubigerversammlung und die Abstimmung über den Zahlungsplan finden am 6. August 2025 statt.

Ex-Finanzminister vor Haftantritt

Grasser war Hauptangeklagter in der sogenannten Buwog-Causa und wurde wegen Untreue und Geschenkannahme verurteilt. Im größten Korruptionsprozess der Zweiten Republik ging es unter anderem um den Verkauf von 60.000 Bundeswohnungen an die Immofinanz im Jahr 2004. Der unterlegene Bieter CA Immo hatte gerade einmal 1 Millionen Euro weniger für die Wohnungen geboten. Dass die Privatisierung möglicherweise geschoben war, stellte sich erst ein paar Jahre später heraus, als bekannt wurde, dass zwei Grasser-Freunde - die beiden früheren Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger - 9,6 Millionen Euro an Provision erhielten. Grasser wird demnächst seine Haft antreten müssen.

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