Trend Logo

Teilpension bringt Gehalt plus Pension

Subressort
Aktualisiert
Lesezeit
5 min
Schumann freut sich über Teilpension
©APA/APA/GEORG HOCHMUTH/GEORG HOCHMUTH
  1. home
  2. Aktuell
  3. Nachrichtenfeed
Das Sozialministerium hat den Gesetzesentwurf zur Einführung einer Teilpension fertiggestellt. Mit dieser wird es ab kommendem Jahr möglich sein, reduziert weiter zu arbeiten und gleichzeitig einen bereits angesparten Teil der Pension zu beziehen. Dafür wird die Altersteilzeit schrittweise eingeschränkt. Sie kann künftig nur noch drei statt wie bisher fünf Jahre genutzt werden. Das entsprechende Gesetz soll noch vor dem Sommer den Nationalrat passieren.

von

Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) zeigte sich bei einem Pressegespräch erfreut, dass die wegen der Komplexität der Materie "wirklich schwierigen Verhandlungen" zu einem positiven Abschluss gekommen seien. Was ihr besonders gefällt, ist, dass es erstmals nicht mehr heiße, entweder Pension oder Arbeit, sondern beides verbunden werden könne. Auch soll die Teilpension dazu dienen, dass die Menschen länger im Erwerbsleben bleiben.

So erhofft man sich im Sozialministerium auch Einsparungen als angenehmen Nebeneffekt in budgetär schwierigen Zeiten. Bei der Teilpension erwartet man sich im ersten Jahr einen Betrag von 197 Millionen Euro, im zweiten schon von 402 Millionen Euro. Gerechnet wird mit etwa 10.000 Menschen, die die Teilpension nutzen. Deutlich geringer ist das Sparpotenzial bei der Reform der Altersteilzeit. 2026 erhofft man sich 59 Millionen Euro, im Jahr darauf 89 Millionen Euro. Im Vorjahr waren knapp 36.500 Menschen in der Altersteilzeit.

Zur Reform selbst: die Teilpension kann angetreten werden, sobald man einen Anspruch auf eine Alterspension hat. Das heißt bei der Korridorregelung in Zukunft ab 63 Jahren, bei der Langzeitversichertenregelung - früher oft "Hacklerregelung" genannt - ab 62. Bei der Schwerarbeiterpension geht es ab 60, bei der Alterspension bei Männern ab 65 und bei Frauen je nachdem, wann sie einsteigen. Denn hier ist man ja noch bis 2033 im Prozess der Angleichung an das Antrittsalter der Männer.

Reduziert werden muss die Arbeit um mindestens 25 und maximal um 75 Prozent, wobei eine Einwilligung des Arbeitgebers notwendig ist. Auf Wunsch der Schichtarbeit-Branchen wurden drei Korridore eingerichtet. Wer die Arbeitszeit um 25 bis 40 Prozent reduziert, bekommt 25 Prozent des bis dahin am Pensionskonto angesparten Betrags zur Entlohnung dazu. Bei einer Senkung der Arbeitszeit um 41 bis 60 Prozent werden zusätzlich zum Gehalt 50 Prozent der bisherigen Gutschrift ausbezahlt. Wer um 61 bis 75 Prozent reduziert, also dann nur noch ein vergleichsweise geringes Erwerbseinkommen hat, erhält 75 Prozent des am Konto erworbenen Anspruchs.

Dazu ist zu beachten, dass bei Frühpensionen die jeweiligen Abschläge die Gutschrift reduzieren. Das sind beispielsweise bei der Korridorpension 5,1 Prozent pro Jahr, bei der Langzeitversichertenregelung 4,2 Prozent.

Ein Beispiel: Eine Person hat mit 63 Jahren Anspruch auf eine Korridorpension und will die Teilpension in Anspruch nehmen. Auf ihrem Konto hat sich bis dahin aus dem bisherigen Erwerbsleben eine Gutschrift von 3.000 Euro pro Monat ergeben. Reduziert sie nun die Arbeitszeit um 50 Prozent, wird 50 Prozent des Kontos geschlossen und sie erhält 1.500 Euro minus des Abschlags von 10,2 Prozent (für zwei Jahre) - also 1.347 Euro - Teilpension. Dieser Betrag wird zum Gehalt addiert.

Geht die Person dann irgendwann tatsächlich ganz in Pension, setzt sich der Ruhensbezug aus dem für die Teilpension eingefrorenen Teil plus jenem Teil, der auf dem Konto geblieben und durch die Erwerbstätigkeit weiter gewachsen ist, zusammen.

Die Altersteilzeit, bei der man die Arbeitszeit um 40 bis 60 Prozent reduziert und einen Lohnausgleich erhält, wird wiederum mit der Teilpension verschmolzen. Das führt im Endausbau dazu, dass man künftig nicht mehr fünf Jahre bezuschusst seine Arbeitszeit reduzieren kann, sondern lediglich noch drei Jahre. Konkret gilt Altersteilzeit nur noch so lange, als keine Teilpension möglich ist bzw. kein Pensionsanspruch besteht.

Wer also 60 ist und mit 63 in Korridorpension gehen kann, hat dann für drei Jahre Anspruch auf Altersteilzeitgeld. Hat die Person keinen Anspruch auf Korridorpension, für die künftig 42 Versicherungsjahre nachzuweisen sind, kann sie ab 62 drei Jahre in Altersteilzeit gehen. Die Reduktion auf drei Jahre erfolgt dabei schrittweise. Im Jahr 2026 besteht noch die Möglichkeit für 4,5 Jahre, 2027 dann für vier Jahre und 2028 für 3,5 Jahre.

Nach einer kurzen Begutachtung soll die Reform noch im Juli-Plenum vom Nationalrat beschlossen werden. Ob dann auch schon der Nachhaltigkeitsmechanismus, der ab 2030 ein Reagieren auf aus dem Ruder laufende Pensionskosten regeln soll, fertig ist, steht noch nicht fest. Schumann meinte, man sei "in den letzten Zügen" der Verhandlungen.

Über die Autoren

Logo
Bleiben Sie im trend.
Ähnliche Artikel