
von
"Das Gericht hat heute abgelehnt, eine einstweilige Verfügung in Form des Verbots einer Umregistrierung sowie des Transfers der Rechte an Aktien der Raiffeisenbank (Russland, Anm.) aufzuheben, das zuvor für die Dauer eines Gerichtsverfahrens festgesetzt worden war", hieß es in der Erklärung der Bank. Dabei sei das Gerichtsverfahren der Substanz nach erledigt und am 30. April 2025 sowie am 27. Mai 2025 seien von der russischen Zentralbank mehr als zwei Mrd. Euro auf Konten des Klägers überwiesen worden. Derzeit gebe es keine finanziellen Ansprüche an die Raiffeisenbank Russland und die verhängten Maßnahmen seien daher auch aufzuheben. "Nichtsdestotrotz hat das Gericht eine beispiellose Entscheidung gefällt, die Maßnahmen zu verlängern", kommentierte die Bank.
Hintergrund der somit weiter laufenden Causa ist der Konflikt zwischen dem russischen Strabag-Aktionär und österreichischen Mitaktionären im Baukonzern. Die zumindest bis März 2024 offiziell vom Oligarchen Oleg Deripaska kontrollierte russische Gesellschaft Rasperia Trading Limited mit Sitz in Kaliningrad war im Zusammenhang mit EU-Sanktionen im österreichischen Baukonzern entmachtet worden und wandte sich im vergangenen August an das Kaliningrader Handelsgericht, dessen Zuständigkeit die österreichischen Beklagten anzweifelten. Dennoch entschied im Jänner das Gericht in Kaliningrad und bestätigte Ende April auch die Berufungsinstanz in St. Petersburg die Rechtmäßigkeit der Forderungen von Rasperia - neben einem milliardenschweren Schadenersatz ist dies auch eine auf fragwürdiger rechtlicher Grundlage stehende Übertragung von Rasperias Strabag-Aktien an die Raiffeisenbank Russland. Russische Urteile haben in Österreich keine bindende Wirkung, insbesondere gilt dies auch für die angeordnete Aktienübertragung.
Die russische Raiffeisenbank war von Rasperia nur deshalb geklagt worden, weil sie in einem Verwandtschaftsverhältnis zum Strabag-Aktionär Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien steht. Letztere ist Eigentümerin der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien, die ihrerseits 25 Prozent am Mutterkonzern der Raiffeisenbank Russland, RBI, hält. Da unter den Beklagten letztlich nur die RBI-Tochterbank in Russland über Vermögen verfügt, waren russische Gerichtsentscheidungen in dieser Angelegenheit nur für die Bank von wirtschaftlicher Relevanz. Angesichts von Überlegungen des Mutterkonzerns, die russische Tochterbank zu verkaufen, galt dies insbesondere auch für das weiterhin aufrechte Verbot, diese Bank zu veräußern.