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Nachdem ein früherer Versuch an formalen Gründen gescheitert war, hat die RBI-Tochter Raiffeisenbank Russland Anfang Juni beim Handelsgericht von Nordwestrussland den erneuten Antrag angebracht, das im von Rasperia Trading Limited angestrengten Schadenersatzprozess am 4. September 2024 erlassene einstweilige Verkaufsverbot wieder aufheben zu lassen. Mitbeklagte Strabag-Aktionäre unterstützten diesen Antrag der Bank, nicht jedoch der Kläger Rasperia: "Von Rasperia Trading Limited sind Einwände gegen diesen Antrag eingereicht worden, in denen davon die Rede ist, dass die Gerichtsentscheidung (vom 21. Jänner 2025, Anm.) noch nicht vollständig umgesetzt worden ist", heißt es im veröffentlichten Spruch vom Montag, mit dem eine Richterin eine Entscheidung zum Antrag der Bank auf 18. Juni vertagte.
"Wie bereits mitgeteilt, wurden Schadenssumme und Zinsen bereits durch Einziehung von einem Korrespondenzkonto der Raiffeisenbank bei der Russischen Zentralbank vollstreckt. Über Erklärungen von Rasperia, von denen wir keine unmittelbare Kenntnis haben, möchten wir nicht spekulieren", kommentierte ein RBI-Sprecher. Die russische Tochterbank habe aber zudem am Montag beim Obersten Gericht der Russischen Föderation in Bezug auf das Verkaufsverbot einen Aufhebungsantrag eingebracht.
Jene weitere Klage, die Rasperia ebenso am Montag beim Handelsgericht in Kaliningrad eingebracht hat und mit der rechtliche Schritte von Strabag-Kernaktionären und Raiffeisenbank Russland außerhalb Russlands verboten werden sollen, werde noch analysiert. Den Juristen der Bank liege ein Exzerpt dieser Klage vor, informierte der RBI-Vertreter.
Der Fall selbst wird laut Angaben des Gerichtsregisters unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt, eine erste Verhandlung wurde für den 16. Juli angesetzt. Die neue Klage ziele darauf ab, den Beklagten ein Schiedsgerichtsverfahren in den Niederlanden zu untersagen, erklärte der russische Rasperia-Anwalt Igor Oserski am Dienstag gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. Rasperia beantrage zudem, dass Verstöße gegen dieses Verbot mit einer Strafzahlung von einer Mrd. Euro geahndet werden sollen. Oserski selbst ließ Anfragen der APA unbeantwortet.