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Betroffene Fahrzeughalter haben 150 Tage Zeit, sich der Sammelklage anzuschließen, erklärten die beiden Verbrauchergruppen Codacons und Altroconsumo in zwei getrennten Erklärungen. Sie fügten hinzu, dass eine gerichtliche Anhörung zu dem Fall auf den 21. November vertagt worden sei. Stellantis nahm die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis und betonte in einer Erklärung, es arbeite "unermüdlich" an seiner Rückrufkampagne und behalte sich "das Recht vor, jede geeignete Initiative im Rahmen des laufenden Verfahrens zu erwägen".
Das Unternehmen wies darauf hin, dass die Entscheidung "nur die Zulässigkeit der Sammelklage betrifft und weder die angebliche Haftung (von Stellantis) noch den geltend gemachten Schadenersatz, dessen Bewertung auf eine spätere Phase des Verfahrens verschoben wird". Der Verband Codacons, der die Sammelklage auch im Namen anderer Verbrauchergruppen eingereicht hat, erklärte, dass sich die geforderte Entschädigung auf bis zu 285 Millionen Euro belaufen könnte. Stellantis hatte im vergangenen Jahr eine groß angelegte Rückrufaktion für Takata-Airbags gestartet, die Hunderttausende von Citroen- und DS-Modellen aus den Jahren 2009 bis 2019 betraf.
TURIN - ITALIEN: FOTO: APA/APA (AFP)/MARCO BERTORELLO