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EU-Kommission kündigt Defizitverfahren gegen Österreich an

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Nach Empfehlung müssen noch Wirtschafts- und Finanzminister zustimmen
©APA/APA/AFP/GEORGES GOBET
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Seit November steht es im Raum, diesen Mittwoch hat die Europäische Kommission tatsächlich den ersten Schritt zur Einleitung eines EU-Defizitverfahrens gegenüber Österreich getan. Nach der Feststellung eines übermäßigen Defizits kündigte sie an, ein Defizitverfahren zu empfehlen. Nachdem dies vermutlich Ende Juni formell erfolgt, muss es danach noch der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister beschließen. Dies könnte bei seinem Treffen am 8. Juli in Brüssel geschehen.

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Die EU-Kommission hat am Mittwoch in Brüssel ihr Frühjahrspaket zum sogenannten Europäischen Semester vorgelegt. Darin enthalten sind neben wirtschaftspolitischen und Reform-Empfehlungen an die EU-Länder auch Berichte zur Haushaltsüberwachung, die die Einhaltung des Defizit- sowie Schuldenkriteriums für gefährdete Länder unter die Lupe nehmen. Für Österreich wird von der Kommission darin ein übermäßiges Defizit festgestellt. Wird ein Defizitverfahren eingeleitet, erstellen Brüssel und Wien gemeinsam einen Plan zum Abbau der Schulden. 2028 will die Bundesregierung wieder aus dem EU-Defizitverfahren herauskommen.

Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) hatte vergangene Woche im Bundesrat erklärt, er habe vor dem Defizitverfahren "überhaupt keine Angst". Grund für das Verfahren ist, dass Österreich mit seinem Budgetdefizit von 4,7 Prozent des BIP im vergangenen Jahr und den geplanten 4,5 Prozent heuer klar über der erlaubten Grenze von drei Prozent der Wirtschaftsleistung der sogenannten Maastricht-Kriterien der EU liegt. Österreich ist in der Mitte Mai veröffentlichten EU-Konjunkturprognose der Kommission auch das einzige Land, dem die EU heuer einen Wirtschaftsrückgang vorhersagt. Es ist aber nicht das einzige von einem Defizitverfahren betroffene Land: Diese laufen derzeit gegen Belgien, Frankreich, Ungarn, Italien, Malta, Polen, Slowakei und Rumänien.

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