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Worauf es bei einer unabhängigen Vermögensberatung ankommt

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©Elke Mayr
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Finanzberatung und Vermögensberatung: So findet man unabhängige Finanzberater [Österreich], die Voraussetzungen für Finanzberater und Vermögensberater, Wertpapiervermittler oder Wertpapierunternehmen: die Befugnisse, die Kosten auf Provisonsbasis oder für Honorarberatung.

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Menschen, die Geld investieren möchten, eine Versicherung abschließen oder ein Darlehen aufnehmen wollen eint ein Problem: Es gibt unzählige Anbieter und Produkte am Markt. Überfordert von der Herausforderung eine Wahl zu treffen kapitulieren nicht wenige und lassen ihr Geld gleich am Sparbuch liegen, wo es an Wert verliert. Wer eine Finanzierung für einen Immobilienkredit braucht unterschreibt aus Bequemlichkeit und ohne zu vergleichen bei der Hausbank einen Darlehensvertrag. Oder wichtige Versicherungen wie eine Unfall- und eine Rechtsschutzversicherung werden gar nicht erst abgeschlossen.

Erfolgreiches Managen des eigenen Geldes sieht anders aus. Und Unterstützung dabei können können unabhängige Finanzberater und Vermögensberater bieten. Aber worauf sollten Anleger achten, wenn sie einen Finanzberater suchen? trend.at hat bei Konsumentenschützern, Experten für Finanzbildung und Vermögensvermittlern nachgefragt.

Aufgaben eines Finanzberaters/Vermögensberaters/Anlageberaters

Vermögensberater, auch als Finanzberater oder Anlageberater bezeichnet, informieren und beraten ihre Kunden über Geldanlage- und Finanzierungsmöglichkeiten, dazu auch im Zusammenhang mit Lösungsvorschlägen für die private Pensionsvorsorge unterbreiten und Berater können ihre Kunden auch über über Lebensversicherungen und Unfallversicherungen. Als Kunden kommen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in Frage. Der genaue Umfang der Beratung ist abhängig davon, welchen Gewerbescheinder jeweilige Berater hat.

Wann auch Beratung für Vorsorgewohnungen und Bauherrenmodelle erlaubt ist

Die Berater können Wertpapiere wie Fonds empfehlen und vermitteln, bei der Wahl des passenden Hypothekarkredits oder Leasingangebots behilflich sein und bei Bedarf einen angemessenen Versicherungsschutz zusammenstellen. Es ist ihnen auch erlaubt, Konzepte für Vorsorgewohnungen oder Bauherrenmodelle zu erstellen, wenn der Kunde die Immobilie selbst aussucht oder ein Immobilienmakler bei der Entscheidung, welche Immobilie ausgewählt werden soll, beigezogen wird.

Am Ende der Beratung erfolgt in den meisten Fällen die direkte Vermittlung von Finanzprodukten Es ist auch möglich, für Wertpapiere, die der Kunde selbst ausgesucht hat, die Aufträge an die Depotbank weiterzuleiten.

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Ein Hinweis darauf, ob Sie es mit einem seriösen Vermögensberater zu tun haben, zeigt sich darin, dass es Sie über die Rücktrittsmöglichkeiten aufgeklärt werden.

 © Elke Mayr

Daran erkennen Sie seriöse Finanzberatung

  • Der Berater macht sich ein umfassendes Bild Ihrer finanziellen Lage, geht ausführlich auf den Status Quo Ihrer Geldanlage ein, fragt Sie nach Ihren finanziellen Zielen und will nicht nur ein Produkt verkaufen.

  • Sie werden nicht gleich am Anfang mit einem Verkaufsprospekt überrumpelt.

  • Der Berater klärt Sie über die Risiken der Anlageprodukte auf.

  • Er/Sie gibt Ihnen ausreichend Bedenkzeit vor Vertragsabschluss.

  • Sie werden über Rücktrittsmöglichkeiten aufgeklärt.

  • Sie werden nicht zum Abschluss von Produkten gedrängt.

  • Der Berater weist Sie darauf hin, dass Sie auch eine Zweitmeinung einholen können, zum Beispiel beim Konsumentenschutz.

  • Seriöse Berater arbeiten vorschriftsmäßig mit einem Beratungsprotokoll.

Voraussetzung für eine Finanzberatung ist der Gewerbeschein

Um als Vermögensberater tätig zu sein braucht man einen Gewerbeschein und den erlangt nur, wer zuvor eine entsprechende Prüfung abgelegt hat. Als Grundlage für einen Vermögensberater kommen eine kaufmännische und wirtschaftliche Ausbildung an berufsbildenden Schulen in Betracht. Auch eine Lehre zum/zur Finanzdienstleistungskaufmann/-frau ist hilfreich. Voraussetzung sind eine solche Ausbildungen aber nicht.

Nur gewerblich konzessionierte Vermögensberater dürfen selbstständig und auf eigene Rechnung Kunden beraten und Produkte vermitteln

Eric SamuiloffWiener Fachgruppenobmann der Finanzdienstleister

Um Wertpapiere vermitteln zu dürfen, ist zudem eine Konzession der Finanzmarktaufsicht (FMA) erforderlich. "Nur gewerblich konzessionierte Vermögensberater dürfen selbstständig und auf eigene Rechnung Kunden beraten und Produkte vermitteln", erläutert Eric Samuiloff, Wiener Fachgruppenobmann der Finanzdienstleister.

Eine gute Basis bildet eine Qualifikation in Betriebswirtschaftslehre, Finanzwesen, Bankmanagement, Wertpapier- und Leasingrecht, ebenso Know-how für Finanzierungen. Die erforderlichen Kenntnisse müssen im Rahmen einer Befähigungsprüfung nachgewiesen werden. Inhalte der Prüfung sind unter anderem Privatrecht für Finanzdienstleister, Recht der Wertpapierdienstleistungen, umfassendes Wertpapierwissen und Konsumentenschutzrecht.

Die Gewerbliche Vermögensberatung kann je nach Befähigungsprüfung auch auf einzelne der folgenden Punkte eingeschränkt werden.

  • Vermittlung von Veranlagungen und Investitionen ausgenommen Finanzinstrumente.

  • Vermittlung von Personal- und Hypothekarkrediten sowie Finanzierungen.

  • Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen.

  • Vermittlung von Finanzinstrumenten, inkl. Wertpapieren.

Finanzberatung bis 2008: Was sich seit den Skandalen bei Strukturvertrieben geändert hat

Bis zur Finanzkrise 2008/2009 konnte praktisch jeder nach einer kurzen Einschulung für sogenannte Strukturvertriebe wie dem OVB und damals dem AWD (heute Swiss Life) oder Wertpapiere vermitteln. Besonders einträglich war damals die Vermittlung von Immobilienfinanzierungskrediten in Fremdwährungen mit Fondspolizzen als Tilgungsträger. Die Vermittlung eines solchen Hypothekarkredits brachte bei einem Kreditvolumen von 200.000 Euro locker 16.000 Euro ein. Die Kreditnehmer hatten das volle Risiko zu tragen: Die Wertentwicklung der Tilgungsträger konnte oft die Kosten kaum wett machen, hinzu kamen oft versteckte hohe Spesen und der starke Anstieg des Schweizer Frankens seit dem Jahr 2008.


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Durch die vor rund zehn Jahren eingeführten Befähigungsprüfungen für Finanzberater wurden diese und andere unseriöse Methoden weitgehend zurückgedrängt. "Diese Wildwest-Methoden, wie sie noch vor 20 Jahren von unqualifizierten Beratern angewandt wurden, sind vorbei", resümiert Vermögensberater und Versicherungsagent Martin Kwauka.

Diese Wildwest-Methoden, wie vor 20 Jahren mit unqualifizierten Beratern, sind vorbei.

Martin KwaukaVermögensberater

So stellen Sie fest, ob es sich um einen konzessionierten Anlageberater handelt

Um sicherzustellen, ob man es mit einem konzessioniertem Anbieter zu tun hat, sollte man prüfen, ob der Berater diese Konzession auch mitbringt. Auf der Homepage der Finanzmarktaufsicht (FMA) findet sich eine Liste der konzessionierten Unternehmen und es ist eine Abfrage möglich, ob der jeweilige Berater eine Konzession als Wertpapiervermittler (WPV) oder Vertraglich gebundenen Vermittler (VGV) hat. Informationen, die man auch unter der Telefonnummer der FMA 01/24959-0 erhält. Welche Art von Gewerbeberechtigung der Berater hat, kann auch bei der Wirtschaftskammer unter der Telefonnummer 05/90909-0 oder auf der Homepage der Wirtschaftskammer bei "Firmen A-Z" abgefragt werden.

Meisten keine eigene Konzession, sondern Haftungsdach einer Wertpapierfirma

In der Praxis hat aber der Großteil der rund 3.500 Vermögensberater keine eigenständige Konzession, sondern nutzt als Haftungsdach die Konzession einer Wertpapierfirma, einer Bank oder eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens und sind dann in Auftrag des Unternehmens tätig. Das Haftungsdach - also das konzessionierte Unternehmen - haftet dann auch für eine etwaige Fehlberatung. Vermögensberater sind zusätzlich verpflichtet, selbst eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Was darf ein Wertpapiervermittler (WPV)?

Die Tätigkeit des Wertpapiervermittlers (WPV) ist rechtlich stark eingeschränkt, weshalb sie auch in der Praxis kaum mehr eine Rolle spielen. Es gibt nur noch rund 120 registrierte WPVs. Ihre Tätigkeit ist rein auf die Wertpapiervermittlung wie zum Beispiel Fonds beschränkt, eine sonstige Vermögensberatung ist nicht erlaubt. Ein Vermittler darf auch nur im Namen und auf Rechnung von Haftungsdächern Aufträge annehmen und übermitteln. Vermittler sind dennoch verpflichtet, elbst eine Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Welche Befugnisse hat ein Wertpapierunternehmen (WPU)?

Wertpapierunternehmen (WPU) haben die umfangreichsten Befugnisse. Sie haben eine Konzession der Finanzmarktaufsicht FMA und dürfen Anlageberatung vornehmen, Kundenportfolios verwalten, eine individuelle Vermögensverwaltung durchführen und Wertpapieraufträge weiterleiten. Sie können auch mit externen Vermögensberatern und Wertpapiervermittlern zusammenarbeiten und diesen ein Haftungsdach bieten.

  • FMA-geprüft. Bevor die FMA einem Wertpapierunternehmen eine Konzession erteilt wird das Unternehmen umfassend geprüft. Dieser Prozess dauert durchschnittlich ein Jahr. Dabei werden Eigenkapital, Qualifikation der Geschäftsleiter, Organisation und der Geschäftsplan des Unternehmens geprüft. Es gibt zwei Varianten der Konzession, die große (für Wertpapierfirmen) und die kleine (für Wertpapierdienstleistungsunternehmen). Mit einer kleinen Konzession darf man keine Vermögensverwaltung, vornehmen, sondern nur Wertpapierberatung- und vermittlung.

  • Kann als Vermögensverwalter agieren. Ein Wertpapierunternehmen, das als Verwalter agiert, handelt stets aufgrund der Vollmacht ihrer Kunden. Aufgrund ihrer Expertise als Portfolioverwalter treffen sie individuelle Entscheidungen für ihre Kunden und haben direkten Zugriff auf deren Depots. Oft werden dafür höhere Vermögen der Kunden vorausgesetzt. Die Vermögensverwalter berücksichtigen volkswirtschaftliche Analysen zu Währungsentwicklungen und Prognosen und beobachten die aktuellen Märkte, Kurs- und Zinsentwicklungen.

  • Dürfen Anlageberatung machen. Wertpapierunternehmen dürfen Anleger über Aktien, und Anleihen, Geldmarktinstrumente, Investmentfonds, Finanzterminkontrakte, Zinsterminkontrakte, Warenderivate, Optionen, ETFs (Exchange-traded funds) oder Futures beraten.

  • Nur Vermittler ohne Beratung. Es ist auch möglich, ein Wertpapierunternehmen nur als Vermittler zwischen Kunden und Depotbanken in Anspruch zu nehmen. Der Kunde entscheidet dann selbst über den Kauf und Verkauf von Produkten, zumeist aufgrund von Wertpapieranalysen und eingehender Anlageberatung.

Wann darf ein Vermögensverwalter Versicherungen verkaufen?

Mit einer entsprechenden Zusatzausbildung dürfen Vermögensverwalter auch als Versicherungsagenten oder als Versicherungsmakler agieren. Die jeweilige Berufsbezeichnung zeigt die Abhängigkeit zu den Assekuranzen an.

  • Der Versicherungsvertreter steht als Angestellter im Außendienst rechtlich auf der Seite des Versicherers und vertritt dessen Interessen. Er erhält ein fixes Gehalt und dieser erhält eine bei Abschluss eines Versicherungsvertrages eine Vergütung. Dafür ist in der Versicherungsprämie eine Provision einkalkuliert.

  • Versicherungsmakler agieren als Selbstständige oder für ein selbstständig tätiges Unternehmen. Sie müssen den Markt kennen und eine Vielzahl von Produkten unterschiedlicher Anbieter vergleichen und das passende für den Kunden vorschlagen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Interessen des Endkunden zu vertreten. Allerdings wird auch der Makler für den Produktabschluss vergütet und erhält eine Courtage vom Versicherer. "Auch bei Maklern kann eine Naheverhältnis zu Versicherungen bestehen", schränkt VKI-Experte Hager ein.

  • Der Versicherungsberater wird direkt von seinen Mandanten über ein Honorar vergütet. Als einziger Marktteilnehmer im Versicherungsbereich ist er damit unabhängig von Produktvermittlungen. Versteckte Zahlungen von der Versicherung an den Vermittler sind jedoch auch in diesem Fall nicht auszuschließen. "Spielt aber praktisch bei privaten Kunden keine Rolle, höchstens für Unternehmen als Berater tätig", so Versicherungsagent Kwauka.

Zusatzausbildung: Zertifizierte Berater vom Verband Financial Planners

Die Gewerbeberechtigung ist die Basis, um als selbstständiger oder vertraglich gebundener Vermögensberater handeln zu können. Doch die Berechtigung alleine sagt wenig über die Qualität der Ausbildung aus.

Zertifikate mit nationalen und internationalen Standards

Es gibt deshalb die Möglichkeit für Anlagerberater sich Zusatzqualifikationen anzueignen. Dafür können sie verschiedene Zertifikate, die nationalen und internationalen Standards entsprechen, erwerben. Solche Zertifikate werden zum Beispiel vom Verband Financial Planners vergeben. Das Ziel des Verbands ist, objektive, am Kundeninteresse ausgerichtete und ethisch einwandfreie Beratungsstandards umzusetzen. "Der Gold-Standard in der Beratung ist eine Qualifikation zum CFP, dem Certified Financial Planner", betont Sonja Ebhart-Pfeiffer, Vorstand im Österreichischen Verband Financial Planners.

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Sonja Ebhart-Pfeiffer, Vorstand im Österreichischen Verband Financial Planners setzt sich für hohe Standards in der Beratung ein.

 © David Almeida-Ribeiro, Pagan Codes Photography

Der Verband gibt die Standards für die Ausbildung und damit für Bildungseinrichtungen wie die ÖPWZ Finanzlehrgänge vor. Es gibt mehrere Ausbildungseinrichtungen, darunter beispielsweise die Fachakademie für Finanzdienstleister und die jeweiligen Akademien der jeweiligen Finanzinstitute, die ihre eigene Ausbildung haben und vom Verband zertifiziert sind.

Alle vom Verband für Financial Planers zertifizierten Berater sind der Website des Verbands, sortierbar nach dem Bundesland, mit ihren Kontaktdaten gelistet. Es ist auch möglich, dort nach dem Namen eines Beraters zu suchen und damit auch zu prüfen, ob dieser über eine angegebene Qualifikation tatsächlich verfügt.

Was eine Finanzberatung kostet

Die angebotene Dienstleistung und das Service sind natürlich nicht gratis. Die Kosten, die Vermögensberater in Rechnung stellen, ähneln grundsätzlich denen von Banken. "Im Schnitt sind Vermögensberater trotzdem günstiger als viele Bankfilialen", wirbt Vermögensberater Martin Kwauka für seinen Berufsstand. Als Grund nennt er günstigere Depotgebühren bei den Depotbanken, mit denen die Vermögensberater zusammenarbeiten. Hier wie dort könne man als Kunde zudem versuchen, die Ausgabeaufschläge zu verhandeln.

Theoretisch müssen alle Provisionen, die ein Vermittler in Zusammenhang mit einer Geldanlage erhält, laut den EU-Richtlinien über die Finanzmärkte (MiFID: Markets in Financial Instruments Directive), offengelegt werden. Doch das Offenlegen ist eine relative Angelegenheit. Zwar stehen die Kosten schon im Prospekt, "aber meist nur im Kleingedruckten. Wenn der Berater nicht explizit darauf hinweist, wird das leicht übersehen und die vom Gesetz gewünschte Transparenz geht am Kunden vorbei. Die Kosten werden gerne unter den Teppich gekehrt", weiß Walter Hager, Finanzexperte beim Konsumentenschutzverband VKI.

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Walter Hager, Konsumentenschützer vom VKI: "Die Kosten werden gerne unter den Teppich gekehrt."

 © Ursula Payer

Es lohnt sich jedoch, nicht nur die potenziell in Aussicht gestellte Rendite im Auge zu haben, sondern in jedem Fall auch die Kosten zu vergleichen.

Bei einem Direktinvestment in Fonds sind die Kosten oft schwer zu durchschauen. Es gibt den einmaligen Ausgabeaufschlag. Hier kann man versuchen, einen Rabatt zu vereinbaren. Dazu kommen die jährlichen Fonds-Managementgebühren, die von der Fondsgesellschaft automatisch abgezogen werden, plus weiterer Kosten, die dann die „Laufenden Kosten“ ergeben.

Unterschied Honorarberatung und Provision.

Oft erwarten Anleger eine kostenlose Anlageberatung, aber die gibt es bis auf ein allgemeines Erstgepräch ohne konkrete Vorschläge nicht. Kosten fallen ansonsten immer an. Es gilt zwischen Provision und Honorarberatung zu unterscheiden. Provisionen für Versicherung und Geldanlage sind jedoch meist "versteckt“ und fallen meist nicht weiter auf. Das ist üblicherweise der Fall, wenn Sie sich von Banken, Versicherungen, Versicherungsmaklern oder Versicherungsvertretern beraten lassen. Mittlerweile sind sie jedoch auch dazu verpflichtet auf die Kosten hinzuweisen. In Prozenten ausgewiesen wirkt das oft auch gar nicht so viel. Kriegt man dann aber die Abrechnungen auch solche, die nicht nur einmal, sondern laufend oder jährlich abgezogen werden, staunt man oft nicht schlecht, welche vergleichsweise hohen Beträge mitunter einbehalten werden.

Dem gegenüber stehen Kosten einer Honorarberatung. Diese Kosten werden nach zeitlichem Aufwand des Vermögensberaters berechnet. So kostet eine Finanzberatung pro Stunde abhängig vom Stundensatz des Beraters im Schnitt zwischen 70 Euro und 130 Euro. Das mag viel erscheinen, aber wer beispielsweise eine Lebensversicherung auf 30 Jahre abschließt und pro Monat 100 Euro einzahlt, dann kassiert der Berater, wenn er eine Provision kassiert, bei einer Provision von drei Prozent 1.080 Euro. Bei einer Honorarberatung wird der Finanzberater direkt vom Kunden bezahlt.

TIPP Provisionsabrechnung: LAUFENDE KOSTEN VERGLEICHEN

Bei Fonds gibt es im Schnitt sieben bis acht Tranchen, für die unterschiedliche Gebühren verlangt werden. Welche anfallen und in welcher Höhe ist für Kunden nicht leicht zu durchblicken. Vergleichen Sie daher vor dem Kauf die „Laufenden Kosten“ eines Fonds.

Die digitale Finanzberatung Fynup hat dazu in einer groß angelegten Studie herausgefunden, dass bei einer Veranlagung in Investmentfonds im Durchschnitt 50 Prozent der Rendite durch Kosten und Steuern verloren gehen.

"Das deckt sich auch mit unseren Erfahrungen der letzten 20 Jahre", bemerkt Hager. Mitarbeiter von Strukturvertriebe agieren nach Hagers Erfahrung besonders provisionsgetrieben. Anleger, die etwa monatlich 150 Euro in eine Lebensversicherung einzahlen, müssen damit rechnen, dass der Berater eine Jahresprämie und mehr kassiert. Das wären zwischen 1.800 und 2.000 Euro. Bis man diese Kosten herinnen hat, vergehen Jahre. "Viele Vertriebsfirmen verkaufen zudem zeitlich begrenzt wenige Produkte zu hohen Spesen. Das grenzt an Abzocke", warnt Hager.

Langzeiteffekt von Kosten und Steuern auf den Ertrag

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Die FYNUP-Grafik zeigt die Auswirkungen von Steuern und Kosten auf die Performance einer Wertanlage. Hier am Beispiel des Mischfonds Carmignac Patrimoine. Dem Investment liegt die Annahme zugrunde, dass monatlich 150 Euro über 30 Jahre eingezahlt werden. Die Gesamteinzahlungssumme beträgt somit 54.150 Euro. Die angenommene Rendite liegt bei 5 Prozent pro Jahr.

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Die FYNUP-Grafik zeigt die Auswirkungen von Steuern und Kosten auf die Performance einer Wertanlage. Hier am Beispiel des Mischfonds Carmignac Patrimoine. Dem Investment liegt die Annahme zugrunde, dass monatlich 150 Euro über 30 Jahre eingezahlt werden. Die Gesamteinzahlungssumme beträgt somit 54.150 Euro. Die angenommene Rendite liegt bei 5 Prozent pro Jahr.

  • Auf einem Wertpapierdepot (rote Linie) bleiben aufgrund von Kosten und Steuern nur netto 1,9 Prozent übrig.

  • Bei der Fondspolizze mit Provision (gelb) wegen immens hoher Kosten noch weniger, konkret 1,79 Prozent – trotz Steuervorteils gegenüber dem Depot.

  • Die provisionsfreie, kostenoptimale, fondsgebundene Lebensversicherung (blau) als Produkthülle ist der klare Sieger. In diesem Fall bleiben mehr als 3,12 Prozent über – oder umgerechnet rund 16.000 bis 17.000 Euro mehr.

Spesenfalle fondsgebundene Lebensversicherung

Besonders aufpassen sollten Kunden, wenn fondsgebundene Lebensversicherungen angeboten werden. Bei solchen fondsgebundenen Lebensversicherungen investiert die jeweilige Assekuranz den größten Teil der Prämie in Investmentfonds. Das Risiko dabei ist, dass es keine garantierten Mindestleistungen gibt. Die Vermögensentwicklung hängt ganz von den künftigen Fondsrenditen ab.

Laut VKI müssen die Anleger zudem stets abhängig von Laufzeit und veranlagter Gesamtsumme mindestens fünf Prozent der Rendite Provision zahlen. Dazu kommen zwei Prozent Verwaltungskosten, vier Prozent Versicherungssteuer und laufende Spesen. Welche Rendite kann dabei noch herausschauen? Vermögensberater Kwauka: „Es empfiehlt es sich, vor Abschluss einer Versicherung im Angebot auf die Wertentwicklung bei null Prozent Fondsrendite zu schauen. Die ist ein guter Indikator für die verrechneten Kosten.“

TIPP Provisionsabrechnung: VERSICHERUNG OHNE ANFANGSSPESEN

Eine für Kunden zumeist günstigere Variante sind Versicherungsprodukte, bei denen die Provision nicht gleich am Anfang fällig wird, sondern laufend als Teil jeder Prämie abgezogen wird. Das hat zwei große Vorteile: Erstens wird am Anfang mehr Geld investiert und kann länger ertragreich arbeiten. Zweitens bekommen Kunden, die das Produkt vor Ablauf der geplanten Laufzeit stornieren, höhere Rückzahlungen. Als Versicherungsnehmer muss man sich aktiv danach erkundigen. Von selbst werden diese Tarife mit laufender Provision selten angeboten.

Das große Argument für fondsgebundene Lebensversicherungen, der Vorteil solcher Versicherungsprodukte gegenüber Direktinvestments in Fonds, ist hingegen die ihre - zumindest aktuell noch deutlich niedrigere Besteuerung. Während Wertpapiergewinne (auf Fonds, Aktien usw.) mit einer Kapitalertragssteuer (KESt) von 27,5 Prozent besteuert werden sind Versicherungsprodukte - und damit auch fondsgebundene Lebensversicherungen - nur mit einmalig vier Prozent Versicherungssteuer endbesteuert. Dennoch warnt VKI-Mann Hager: "15 bis 20 Prozent der veranlagten Summe können letztlich nur für die Kosten draufgehen."

TIPP: VERLUST DURCH WECHSEL ODER KÜNDIGUNG VERMEIDEN

Ein lukratives Geschäft ist laut Konsumentenschützer auch die Stornierung und anschließender Neuverkauf von Lebensversicherungen. "Selbst Kunden, die bereits über ein entsprechendes Produkt verfügen, wird schon mal versucht ein anderes Produkt schmackhaft zu machen", berichtet Hager. "Eine bestehende Lebensversicherung zu wechseln, ist aber der größte Fehler. Wer beispielsweise innerhalb von ein paar Jahren 8.000 Euro einbezahlt hat, bekommt bei vorzeitiger Kündigung nach Abzug von Spesen und Steuern, laut unserer Erfahrung gerade einmal an die 5.000 Euro heraus."

Checkliste: So finden Sie einen guten Finanzberater

  • Grundsätzlich empfiehlt es sich, den Kontakt nicht dann zu suchen, wenn man bereits einen konkreten Geldbedarf hat. Das verschleiert die Objektivität.

  • Es ist auch im digitalen Zeitalter noch immer ein bewährtes Mittel: Fragen Sie in der Familie und im Freundeskreis, ob Sie einen Vermögensberater empfehlen können.

  • Machen Sie sich auf der Homepage des Vermögensberaters ein erstes Bild von diesem.

  • Achten Sie auf seine Ausbildung, Erfahrung und Kompetenzen. Überprüfen Sie Angaben auf der Website des Verbands Financial Planners.

  • Nehmen Sie ein erstes Beratungsgespräch in Anspruch, wenn Ihnen die Informationen auf der Homepage oder/und die Person des Beraters zusagt.

  • Entscheiden Sie erst danach, ob Sie die Beratung intensivieren und erst später, ob sie investieren möchten.

Wann der Vermögensberater haftet

Kommt es trotz allem zu einer Fehlberatung die beeinsprucht werden kann, haftet entweder der konzessionierte Berater oder das vom Vermittler ausgewählte Haftungsdach. Solche Wertpapierunternehmen prüfen deshalb auch eingehend die Wertpapieraufträge, die Berater mit Kunden abschließen. "Wenn beispielsweise das Risikoprofil des Kunden mit dem Produkt, das gekauft werden soll, nicht übereinstimmt, kann das Unternehmen die Vertragsabwicklung ablehnen", erläutert Vermittler Kwauka. Übrigens haften auch Versicherungen für Fehlberatungen durch Außendienstmitarbeiter oder Versicherungsagenten.

In welchen Fällen für den Rechtsträger eine Haftung entstehen kann

  • Die Risikobereitschaft des Kunden falsch „eingeschätzt wird.

  • Das Produkt bzw. dessen Eigenschaften unrichtig dargestellt werden.

  • Keine bzw. unrichtige Aufklärung über Garantiegeber bei kapitalgarantierten Produkten erfolgt.

  • Keine Aufklärung über Provisionen und sonstige Vergütungen erfolgt.

  • Keine Belehrung über das Rücktrittsrecht erfolgt.

  • Keine Nachberatung / laufende Betreuung erfolgt, obwohl diese zugesagt / beworben wurde.

Widergutmachung: Was geschädigte Anleger erwarten können

Die Folgen kann sein, dass Geschädigte Anspruch auf Wiedergutmachung von erlittenen Schäden stellen. Das kann beim Haftungsdach, beim betroffenen Kreditinstitut, beim Versicherungsunternehmen oder auch dem Berater persönlich erfolgen, sofern dieser selbstständig agiert und nicht in einem Angestellten-ähnlichen Verhältnis arbeitet und weisungsgebunden ist.

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