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EU-Taxonomie: Die Klimawende nachhaltig finanzieren

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EU-Taxonomie: Die Klimawende nachhaltig finanzieren
Die EU-Kommission hat mit der EU-Taxonomie den Rahmen für klimaschonende Investitionen bestimmt.©iStockphoto / Ron Thomas
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Die Klimawende erfordert enorme Investitionen. Privates und institutionelles Kapital soll in nachhaltige Projekte bewegt werden. Mit der EU-Taxonomie wurde von der EU-Kommission der Rahmen für die klimaneutrale Investitionen abgesteckt.

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EU-Taxonomie - was, warum, weshalb?

Europa soll bis zum Jahr 2050 klimaneutral werden. Österreich gemäß den im Regierungsprogramm festgelegten Zielen sogar schon bis 2040. Das ist das hehre Ziel, zu dem sich die EU mit ihren 27 Mitgliedsstaaten bekannt hat.

Für die große Energiewende, die im "European Green Deal" festgeschrieben ist, sind enorme Investitionen erforderlich. Die öffentliche Hand kann diese Wende unmöglich alleine finanzieren. Mit der EU-Taxonomie und den dazugehörigen Verordnungen zur Berichterstattung wurde seitens der EU-Kommission die Grundlage geschaffen, um auch privates und institutionelles Kapital in Richtung Nachhaltigkeit zu bewegen. Frei nach klar definierten, umweltfreundlichen Kriterien – an denen sich die Banken und Fonds zu orientieren haben.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula van der Leyen stellt den Green Deal vor

Doch wie sollen nun die Kriterien festgelegt und konkret umgesetzt werden? Welche Investitionen sind grün, welche nicht – lautet hierbei die Frage. Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungsinstrument, mit dem Projekte, Technologien und Unternehmen eingeordnet werden können mit dem Fokus, ob diese dann auch einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten oder nicht.

Zur Überraschung vieler EU-Länder und Bürger wurden zwei Formen der Energiegewinnung als „grün“ und somit klimafreundlich eingestuft: Erstens Kernkraftwerke. Voraussetzung ist eine Baugenehmigung, die bis zum Jahr 2045 vorliegen muss, gleichzeitig muss es im Land des Standorts einen Plan und finanzielle Mittel für die Atommüllentsorgung geben. Zweitens Gaskraftwerke: Für sie wurden die Auflagen weiter gelockert. Investitionen in neue Gaskraftwerke bis zum Jahr 2030 gelten als nachhaltig, wenn sie unter anderem schmutzigere Kraftwerke ersetzen und bis 2035 mit klimafreundlicheren Gasen betrieben werden.

Der Weg ist nicht das Ziel - das Ergebnis ist klar umrissen

Für den European Green Deal hat die EU-Kommission sechs Umweltziele definiert, die mit Zwischenschritten bis 2050 erreicht werden müssen.

Um diese Ziele bis 2050 zu erreichen, sollen Milliarden-Investitionen von der öffentlichen Hand und Unternehmen in ökologisch nachhaltige Aktivitäten fließen. Über den Kapitalmarkt sollen entsprechende finanzielle Mittel aufgebracht werden, die ökologisch unbedenklich sind und einem Nachhaltigkeitsindex entsprechen.

Im Mittelpunkt stehen dabei auch Unternehmen aus allen Branchen. Unternehmen ab 500 Mitarbeiter müssen künftig verpflichtend Berichte zu ihrem grünen Fußabdruck abgeben. Damit sollen Informationen über die Nachhaltigkeit der Aktivitäten vergleichbar werden. Mit diesen neuen Berichts- und Informationspflichten soll Anlegern auch ein weiterer Überblick gegeben werden, um leichter ihre grünen Investitionsentscheidungen treffen zu können. Einige Details sind dabei noch zu klären.

Das Sechseck der EU-Taxonomie

Bei der Definition der Umweltziele wurde der Fokus auf sechs Bereiche gerichtet. Die EU-Kommission hat dabei die Verhinderung des Klimawandels und Anpassung an den Klimawandels als die beiden vordringlichen Ziele genannt.

Die Umweltziele der EU-Taxonomie:

  1. Verhinderung des Klimawandels

  2. Anpassung an den Klimawandel

  3. Nachhaltige Nutzung von Wasser- und Meeresressourcen

  4. Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft

  5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Unternehmen werden hiermit verpflichtet ihre wirtschaftlichen Aktivitäten mit mindestens einem von sechs Umweltzielen der EU in Einklang zu bringen. Und wichtig: keines der anderen Umweltziele darf beeinträchtigt werden. Das sogenannte DNSH-Prinzip (Do No Significant Harm).

Ebenso sind Mindestanforderungen in sozialen Bereichen oder bei den Menschenrechten zu erfüllen. Bisher sind nur die Kriterien für die ersten beiden Umweltziele – Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel – definiert. Die weiteren Teile sollen in den kommenden Monaten folgen.

Die vom Europäischen Rat, der Europäischen Kommission und dem EU-Parlament entwickelte Verordnung umfasst im Groben 20 Punkte.

Wen trifft die EU-Taxonomie?

Die Verordnung ist an drei Gruppen gerichtet, die in den anschließenden Artikeln der Verordnung adressiert werden:

  • EU-Mitgliedstaaten und die EU selbst

  • Finanzmarktteilnehmer, die Finanzprodukte bereitstellen

  • Unternehmen, die verpflichtet sind, eine nichtfinanzielle Erklärung im Rahmen der sogenannten Non-Financial Reporting Directive (NFRD) abzugeben.

Die Unternehmen müssen in Zukunft offenlegen, ob ihre wirtschaftlichen Aktivitäten mit den Kriterien der EU-Taxonomie übereinstimmen. Dies trifft insbesondere auf europäische Emittenten von Wertpapieren (z. B Aktien und Renten) zu, die an (europäischen) Kapitalmärkten gehandelt werden.

Spannend wird dabei sein, ob Investoren in Unternehmen investieren, die sich zu Atomkraft und / oder Gas bekennen. Nach den Regeln des Label Environmental Social Governance (ESG) und den Kriterien der Forums Nachhaltige Geldanlagen (FNG) sind derartige Unternehmen alles andere als ESG-Konform.

Wolfgang Pinner, Leiter des Forum Nachhaltige Geldanlagen, beschwichtigt jedoch in Richtung Anleger in ESG-Fonds: "Aus einem nachhaltigen Blickwinkel heraus kann man Atomkraft nur schwer befürworten. Die Technologie kann sicherlich nicht als risikolos bezeichnet werden und birgt noch große Problemfelder wie die Endlagerung von Atommüll." Er glaubt daher nicht, dass in ESG-Fonds bald Unternehmen gelistet sein könnten, die Geschäfte mit Atomenergie machen. Die Maßnahme der EU, Atomkraft und Erdgas unter Auflagen als nachhaltig zu labeln, sei in erster Linie ein politischer Schritt gewesen, für die heimische Fonds-Landschaft werde das zunächst keine einschneidende Wirkung haben, so Pinner.

Kohle und Kernenergie gelten laut Index zu den Top 10 der Ausschlusskriterien für eine ESG-konforme Investition (siehe Grafik). Die Wertpapiere der Unternehmen dieser Geschäftsfelder sollten als Anlageobjekt gemieden werden - sowohl von institutionellen Investoren wie Banken und Fondsgesellschaften als auch Privatinvestoren.

Kohle und Kernenergie gelten laut Index zu den Top 10 der Ausschlusskriterien für eine ESG-konforme Investition (siehe Grafik). Die Wertpapiere der Unternehmen dieser Geschäftsfelder sollten als Anlageobjekt gemieden werden - sowohl von institutionellen Investoren wie Banken und Fondsgesellschaften als auch Privatinvestoren.

Die Kritik - die Sache mit Atomkraft und Gas

Massive Kritik hagelte es gleich von mehreren Ländern, als Atomkraft als nachhaltig präsentiert wurde.

Dass ausgerechnet das Auslaufmodell Kernkraft zum Hoffnungsträger mutierte, ist eine Farce. Kurios anmutend auch die Argumentation, dass es sich bei Atomkraft ohnehin wie beim Gas nur um eine Übergangstechnologie handele, was von vielen kritisiert wurde. Die Grünen befürchten, dass dies zu Lasten des Ausbaus erneuerbarer Energien wie Wind und Sonne geht. Und die Anreize dadurch gekapert wurden. Österreich und Luxemburg haben angekündigt, dagegen zu klagen.

Klimaneutral leben im Alltag

Auch die Energie-Ökonomin Claudia Kemfert vom des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung sagte im Deutschlandfunk, es werde in rückwärtsgewandte Technologien investiert, die Europa aufhielten, eine vollständige Energiewende zu erreichen. „Dass sowohl fossiles Erdgas als auch Atomkraft in der Taxonomie drin sind, ist ein Rückschlag für den Klimawandel und nicht sehr produktiv, gerade weil es darum geht, dass wir in die erneuerbaren Energien investieren müssen im großen Stil, aber auch in Stromnetze und grünen Wasserstoff.“

Umsetzung - Ab wann?

Der Taxonomie-Vorschlag der EU-Kommission gilt bereits als fix, auch wenn womöglich Klagen von Österreich und Luxemburg noch ausstehen und deren Ausgang ungewiss scheint.

Als ein „delegierter Rechtsakt“ erlangt der EU-Kommissions-Entwurf quasi automatisch Gesetzeskraft, dass der Entwurf noch durch Einspruch gestoppt wird, gilt hingegen als unwahrscheinlich.

Zu hoch sind die Mehrheiten, die gewonnen werden müssen, um den EU-Entwurf noch zu kippen. Nur mit einer qualifizierten Mehrheit können Länder die EU-Taxonomie noch kippen. Dazu bedarf es zwei Voraussetzungen: Erstens müssen 55 Prozent der Mitgliedstaaten zustimmen (15 von 27 Ländern). Zweitens müssen die zustimmenden Länder 65 Prozent der Gesamtbevölkerung der EU vertreten.

Dass der Entwurf noch gestoppt wird, gilt jedoch als unwahrscheinlich. Denn weder Gas- noch die Kernkraftgegner dürften genügend Stimmen haben, um eine die notwendige Mehrheit zu erlangen. Gegen Kernkraft haben sich Deutschland, Österreich, Luxemburg, Dänemark und Portugal positioniert. Die Atommacht Frankreich sowie Schweden setzen sich hingegen für die Technologie ein.

Nachhaltigkeit

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