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Wie man sich gegen Mobbing in der Schule wehrt

In Kooperation mit D.A.S. Rechtsberatung der ERGO Versicherung AG
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Wie man sich gegen Mobbing in der Schule wehrt
Jemanden aus einer Gemeinschaft auszuschließen, ist einer von vielen Fällen, der als Mobbing gilt.©istock, Wavebreakmedia
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Von anderen gehänselt, ausgeschlossen und bloßgestellt zu werden, zählt zu den schlimmsten Erfahrungen, die Schüler machen können. Doch das braucht man nicht zu erdulden. Wie sich Kinder, Eltern und Lehrer zur Wehr setzen und welche Gesetze Täter sogar hinter Gitter bringen können.

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Mobbing: Jeder zweite Schüler betroffen

Fast jeder zweite Schüler ist von Mobbing betroffen. Das ist das Ergebnis einer jüngsten Befragung der Notrufeinrichtung „147 Rat auf Draht“ und des SOS Kinderdorfs. Besonders hoch ist die Zahl der Betroffenen unter den Neun- bis 14-Jährigen. Doch viele Jugendliche trauen sich nicht, um Hilfe zu bitten.

Laut Studie stehen beim Mobbing Beschimpfungen und Beleidigungen auf Platz eins. Bei Mädchen folgt darauf das systematische Ausschließen einer Person, bei den Burschen ist körperliche Gewalt der nächste Schritt. Von Cybermobbing sind tendenziell ältere und weibliche Jugendliche betroffen. Doch unabhängig davon, welche Form der Verunglimpfung gewählt wird und wer davon betroffen ist, die Betroffenen sollten wissen, wie sie sich dagegen wehren können und an wen man sich für Hilfe wenden kann. Die D.A.S. Rechtsberatung klärt deshalb zum Thema Mobbing in und außerhalb von Schulen auf:

Was man unter Mobbing versteht

Man spricht von Mobbing, wenn jemand über eine längere Zeit gegenüber einem bestimmten Menschen negativ agiert und diesen sozusagen „fertigmachen“ will. In der Schule können sowohl Schüler als auch Lehrer solchen Übergriffen ausgesetzt sein und sowohl Opfer als auch Täter sein.

Burschen und Mädchen sind gleichermaßen davon betroffen. Besonders gefährdet sind Kinder mit besonderen Merkmalen, die aus der Norm fallen. Das kann eine andere Sprache sein, eine Behinderung oder anderes. Zwar sind solche Vorfälle während des Unterrichts eher selten, dafür sind Kinder und Jugendliche Mobbing vor allem in den Pausen und am Schulweg ausgesetzt.

Unterschiedliche Arten von Mobbing

  • Unter aktives, direktes Mobbing fallen beispielsweise Auslachen, Beleidigen, Hänseln, Drohen, Erpressen, Nötigen oder auch körperliche Übergriffe.

  • Unter passives, indirektes Mobbing fällt das Verbreiten von Lügen, soziales Ausgrenzen, Stehlen oder Zerstören von Eigentum des Mobbingopfers.

Was kann man tun, wenn Schüler gemobbt werden?

In einem ersten Schritt ist Aufklärung wichtig. „Lehrer sollten mit Kindern bewusst dieses Thema anschneiden und darüber aufklären“, rät Ingo Kaufmann, Jurist und Vorstand der D.A.S. Rechtsberatung. Er empfiehlt auch, dass Lehrer und Eltern regelmäßig mit Kindern über Fälle von Mobbing reden, damit Kinder solche Situationen rasch erkennen. Tritt der Fall ein, rät Kaufmann, Lehrer oder Beratungsstellen einzuschalten.

Wenn soziale Medien zum Schauplatz für Mobbing werden

Ein immer häufiger auftretender Fall von Mobbing ist das sogenannte Cybermobbing. Bei dieser Form des Mobbings benutzen Täter das Internet oder andere Kommunikationstechnologien dazu, andere beispielsweise einzuschüchtern, mit Fotos und/oder verbal bloßzustellen.

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Was können Schüler gegen Mobbing tun?

- Eltern, Lehrer, Sozialarbeiter in Jugendeinrichtungen informieren
- Sich an eine Vertrauensperson wenden und eventuell auch psychologische Hilfe in Anspruch nehmen
- Nicht lange warten, rasch handeln und Hilfe organisieren
- Bei Cybermobbing die Person, die einen bloßstellt und beispielsweise diskreditierende Fotos online stellt, dem jeweiligen Betreiber einer Onlineplattform melden, ihn sperren lassen und
- das bei der Datenschutzbehörde melden
- und bei der Polizei eine Anzeige machen.

Rechtliche Folgen für Cybermobbing: Geldstrafe und Gefängnis möglich

Täter müssen bei Cybermobbing damit rechnen, dass sie bis zu drei Jahre ins Gefängnis müssen.
Laut Strafgesetzbuch § 107c betrifft die Strafe jene, die Telekommunikation oder Computersystems in einer Weise nutzen, die geeignet ist, eine Person in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen.

Wann der Tatbestand des Cybermobbing vorliegt
- das Mobbing eine längere Zeit hindurch fortgesetzt wird
- eine Person für eine größere Zahl von Menschen wahrnehmbar in seiner Ehre verletzt wird oder
- Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches einer Person ohne deren
Zustimmung für eine größere Zahl von Menschen wahrnehmbar gemacht wird.
Dann müssen Täter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen rechnen.

Hat die Tat den Selbstmord oder einen Selbstmordversuch mit Verletzung zur Folge, droht dem Täter eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Was Sexting bedeutet

Das Versenden von erotischen Selbstaufnahmen per Smartphone oder Internet nennt man im Fachjargon „Sexting“ – zusammengesetzt aus Sex und Texting. Umfragen zeigen, dass die Hälfte der Jugendlichen bereits Erfahrung mit dem Verschicken von Nacktbildern hat. Manchmal gibt es dabei ein böses Erwachen. Neben Erpressung kommt es vor, dass die Bilder öffentlich gemacht werden und der Abgebildete verspottet wird. Selbst wenn nicht gleich etwas passiert: Einmal im Internet verbreitet, können freizügige Fotos nur noch schwer entfernt werden. Und sie können Jahre später wieder im Netz auftauchen. Doch niemand darf freizügige Fotos von einem anderen einfach weiterleiten. Das kann für den Betreffenden ebenfalls rechtliche Konsequenzen haben, da auch das Mobbing ist.

Wann Nacktbilder strafbar sind

Der Paragraph 207a des Strafgesetzbuches schützt Kinder und Jugendliche vor genau solchen pornografischen Darstellungen. Er ist allerdings so formuliert, dass sich auch viele Jugendliche selbst strafbar machen können, ohne überhaupt zu wissen, dass sie bereits etwas Verbotenes tun.

Nacktbilder: Was das Gesetz nicht erlaubt
pornografische Bilder von Personen unter 18 Jahren herzustellen, zu besitzen (z.B. am Handy, in der Hosentasche, am Computer oder im Internet anzuschauen und
weiterzuleiten (z.B. per SMS, Mail, Bluetooth).

Nackfotos: Was nicht strafbar ist

Nicht strafbar ist allerdings pornografische Darstellung mündiger minderjähriger Personen über 14 Jahren mit deren Einwilligung und zum ausschließlich eigenen Gebrauch. Dabei darf keine Gefahr der Verbreitung bestehen. Auch die eigene pornografische Darstellung eines mündigen Minderjährigen sowie dessen Verbreitung straffrei. Teenager, die eigene Fotos an Freunde verschicken, sind daher vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt.

Weitere Rechtsinformationen und alles rund um Ihre rechtliche Absicherung finden Sie unter ergo-versicherung.at/das-rechtsschutz

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Die ERGO Versicherung AG ist mit ihrer weit über 100-jährigen Erfolgsgeschichte eines der führenden Versicherungsunternehmen auf dem österreichischen Markt. Als Tochtergesellschaft der ERGO Austria International AG ist sie Teil der ERGO Group und somit der Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Im Rahmen strategischer Kooperationen mit den Partnern UniCredit/Bank Austria und Volksbanken sowie über den eigenen Außendienst, angeschlossene Makler, Agenturen und den Direktvertrieb bietet sie ein kundenorientiertes, bedarfsgerechtes Produktsortiment an Lebens-, Kranken- und Schaden-/Unfall- sowie Rechtsschutzversicherungen für den privaten sowie betrieblichen Bereich an.

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