Privatkonkurs: Das kommt auf Schuldner zu
Die Insolvenz-Novelle 2021 hat Erleichterungen für Schuldner im Privatkonkurs gebracht. Der Tilgungsplan mit einer Entschuldungsdauer von drei Jahren hat dem Abschöpfungsverfahren den Rang abgelaufen. Worauf es beim Zahlungsplan ankommt, was ein Insolvenzantrag enthalten muss, was nach der Verfahrenseröffnung passiert, wie lange ein Insolvenzverfahren dauert, wie hoch die Verfahrenskosten für einen Privatkonkurs sind.
Wenn die Schulden über den Kopf wachsen, bietet ein geordneter Privatkonkurs einen Weg aus der Misere.
ARTIKEL-INHALT
- Was versteht man unter Privatinsolvenzverfahren/Privatkonkurs?
- Wie hoch müssen die Schulden für einen Privatkonkurs sein?
- Der Unterschied zwischen einer Privatinsolvenz und einem Insolvenzverfahren bei Unternehmen
- Was hat sich seit der Insolvenz-Novelle im Jahr 2021 geändert?
- Diese Möglichkeiten gibt es für einen Privatkonkurs
- Das muss ein Insolvenzantrag enthalten
- Nach der Verfahrenseröffnung: Diese Erleichterungen treten ein
- Wann bei Privatinsolvenzen ein Masseverwalter bestellt wird
- Die Vermögensverwertung: Das passiert, wenn kein Sanierungsplan zustande kommt
- Kosten und Beendigung des Konkursverfahrens
Wer weit über seine finanziellen Verhältnisse gelebt hat oder der durch unglückliche Umstände in erhebliche Geldnot gerät, ist meist auch nervlich höchst belastet. Ein Privatkonkurs oder auch eine Privatinsolvenz bieten die Möglichkeit für einen Neustart – wenn der Weg bis zur Entschuldung auch steinig ist.
Denn das Gesetz hat für Betroffene strenge Auflagen. Schuldner sollten sich daher zuvor genau über die Möglichkeiten, die es im Rahmen des Insolvenzrechtes gibt, informieren. Michael Pfleger, Amstettner Partneranwalt der D.A.S. Rechtsschutz AG, erklärt die Details.
Was versteht man unter Privatinsolvenzverfahren/Privatkonkurs?
Der Privatkonkurs ist eine spezielle Form des Insolvenzverfahrens für alle natürlichen Personen, dazu zählen sowohl Privatpersonen als auch Einzelunternehmer, daher können das auch Geschäftsführer und Gesellschafter ein Privatinsolvenzverfahren beantragen.
Auf diese Wiese sollen bei Zahlungsunfähigkeit die Möglichkeit geboten werden, dem Teufelskreis von ständig steigenden Schulden durch Zinszahlungen und Kosten für die Exekution zu entrinnen und nach drei oder spätestens fünf Jahren schuldenfrei zu werden.
Der große Unterschied zwischen dem juristisch als Schuldenregulierungsverfahren bezeichneten Privatkonkurs und einem Insolvenzverfahren für juristische Personen (u.a. Unternehmen) ist, dass ein Schuldenregulierungsverfahren auch gegen den Willen der Gläubiger im Abschöpfungsverfahren möglich ist. Außerdem sind für den Zahlungsplan deutlich geringere Quoten erforderlich als für ein Sanierungsverfahren.
Wie hoch müssen die Schulden für einen Privatkonkurs sein?
Es gibt keine bestimmte Schuldenhöhe, ab der es ratsam oder zwingend ist, Konkurs anzumelden. Es liegt alleine im eigenen Ermessen, ob man ein Insolvenzverfahren durchziehen will oder nicht. Wer jedoch das Gefühl hat, nicht mehr in der Lage zu sein, seine Schulden zurückzahlen zu können, sollte trotz der massiven finanziellen Einschränkungen, die damit verbunden sind, eine solche Privatinsolvenz anstreben.
Man sollte sich vor Augen halten: Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, ist man von allen Schulden und damit auch von sehr großen Sorgen befreit. Mit der Insolvenzrechtsnovelle 2021 wurde die Dauer dieser Entschuldungsverfahren mittels Tilgungsplan auf drei Jahre herabgesetzt.
Was darf man bei einem Privatkonkurs besitzen?
Es kommt darauf an, ob man sich mittels eines Tilgungsplans oder ein Abschöpfungsverfahren (Details siehe unten) entschuldet. Stottert seine Schulden per Tilgungsplan ab, bleibt man Eigentümer seines Hab und Gutes und ist nach drei jahren schuldenfrei, im Gegensatz zum Abschöpfungsverfahren.
Der Schuldner darf bei Eigenverwaltung jedoch stets nur die unpfändbaren Teile seiner Einkünfte (das Existenzminimum) behalten und darf über den darüber hinausgehenden pfändbaren Teil nicht verfügen. Sein Fahrzeug darf dieser aber in jedem Fall behalten, wenn das Fahrzeug vollständig bezahlt ist, der Wert nicht mehr als rund 2.000 Euro beträgt und dieses für den Job benötigt wird.
Online-Pfändungs-Rechner: So hoch ist der pfändbare Lohnanteil
Welcher Anteil an einem Einkommen unter Berücksichtigung eventueller Unterhaltspflichten gepfändet werden kann.
Pfändungs-Rechner der Schuldnerberatung
Verschuldung und Überschuldung
Der Analyse des Gläubigerschutzverbands KSV1870 zufolge lag die durchschnittliche Verschuldung im Rahmen der rund 7.300 Privatkonkursverfahren des Jahres 2021 bei 121.000 €, wobei die Verbindlichkeiten ehemaliger Unternehmer mit 264.000 € etwa viermal so hoch waren wie die anderer Personen (65.000 €).
Ein Privatkonkurs ist das Ergebnis einer längeren Phase der Verschuldung.
Karl-Heinz Götze, Leiter Insolvenzen KSV1870
„Ein Privatkonkurs ist das Ergebnis einer längeren Phase der Verschuldung und tritt im Regelfall nicht aufgrund eines singulären Ereignisses ein. Sie tritt auch vor allem dann auf, wenn es den Menschen gut geht und Konjunktur herrscht“, weiß Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.
Wenn ein Schuldner aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Schulden binnen einer angemessenen Frist zu begleichen und die finanziellen Mittel auch nicht bald beschafft werden können, dann ist die Zahlungsunfähigkeit eingetreten. Ist das der Fall, dann muss binnen 30 Tagen eine Insolvenzanmeldung beim Konkursgericht erfolgen
Daher gilt es, frühzeitig ein Bewusstsein für das geordnete Haushalten mit den eigenen Finanzen zu schaffen. Wenn auch die Zahl der jüngeren Schuldner nicht so hoch ist. Auf die Unter-25-Jährigen entfallen nur vier Prozent der Privatkonkurse. Mit ansteigendem Alter wächst auch die Zahl der Pleitiers und vor allem auch die Höhe der Schulden. Faustegel: Je älter die Schuldner, desto höher die Schulden.
Der Unterschied zwischen einer Privatinsolvenz und einem Insolvenzverfahren bei Unternehmen
Bei einer Privatinsolvenz kann man sich in einem Abschöpfungsverfahren auch gegen den Willen der Gläubiger von seinen Schulden befreien. Bei einem Konkurs- oder Sanierungsverfahren für Unternehmen ist das nicht möglich. Zudem sind bei einem Privatkonkurs geringere Quoten für den Zahlungsplan erforderlich als für ein Sanierungsverfahren für Unternehmen. Für Privatinsolvenzen ist das Bezirksgericht zuständig, bei einer Unternehmenspleite das Landesgericht. Bei Privatinsolvenzen ist weder ein Kostenvorschuss noch ein Insolvenzverwalter nötig, wodurch das Verfahren billiger ist.
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Was hat sich seit der Insolvenz-Novelle im Jahr 2021 geändert?
Seit die Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (RIRL) im Juli 2021 in Kraft getreten ist, setzen viele private Schuldner auf den neu eingeführten Tilgungsplan, der eine Entschuldung innerhalb von nur drei Jahren ermöglicht.
Das auf fünf Jahre angelegte Abschöpfungsverfahren mit (Abschöpfungsplan) wird dagegen kaum noch genutzt. Das Mittel der ersten Wahl bleibt der Zahlungsplan (70 Prozent der Verfahren). Die Quotenangebote der Schuldner sind jedoch aufgrund der verkürzten Entschuldung stark zurückgegangen.
Diese Möglichkeiten gibt es für einen Privatkonkurs
1. Entschuldung per Tilgungsplan
Der seit der Novelle mögliche Tilgungsplan erlaubt eine Entschuldung nach zwei Jahren, wenn dafür jedoch strengere Bedingungen gelten.
Voraussetzungen für einen Tilgungsplan
Die wichtigste Voraussetzung: Ein Schuldner muss in der Lage sein, durch seine Einkünfte die monatlichen Rückzahlungsraten zu bedienen und die Kosten für das Konkursverfahren zu decken. Dann erfolgt die Schuldentilgung per Zahlungsplan.
Die formale Voraussetzung, um den Tilgungsplan erfüllen zu können, ist, dass innerhalb von 30 Tagen nachdem die Zahlungsunfähigkeit durch das Exekutionsgericht festgestellt wurde, Schritte in die Wege geleitet wurden, um die finanziellen Probleme zu bewältigen. Beispielsweise indem sie sich bei einer staatlich anerkannten Schuldnerberatung für eine Beratung anmelden.
Außerdem keine weiteren Schulden mehr gemacht werden. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, können Gläubiger beantragen, dass die Entschuldung nur innerhalb von fünf Jahren erlaubt ist.
Wie viel der Schulden muss bei einem Sanierungsplan bei einer Privatinsolvenz zurückgezahlt werden?
Der Schuldner muss den Gläubigern die Rückzahlung von mindestens 20 Prozent der Schulden innerhalb von zwei Jahren anbieten. Die Frist kann auf bis zu fünf Jahre ausgedehnt werden. Der Sanierungsplan gilt als angenommen, wenn die Gläubigermehrheit (= Kopf- und Summenmehrheit) der bei der Tagsatzung der Abstimmung anwesenden Gläubiger) dafür stimmt. Der große Vorteil eines Sanierungsplans: Das vorhandene Vermögen bleibt erhalten.
Welche Quote ist bei einem Privatkonkurs nötig?
Der Zahlungsplan ist ein erleichterter Sanierungsplan ohne Mindestquote. Dennoch sollte eine Quote von zumindest zehn Prozent erreicht werden, da sonst die Gefahr besteht, dass die Gläubiger nicht zustimmen. Damit wird auch ein fixer monatlicher zu zahlende Betrag vereinbart, der Schuldner an die Gläubiger zu zahlen ist.
Das Mindestangebot für die Quote ist von der Höhe des Einkommens des Schuldners abhängig: Dieser muss den Gläubigern eine Quote anbieten, die dem voraussichtlichen Einkommen in den folgenden fünf Jahren entspricht. Dabei wird vom aktuellen Einkommen ausgegangen, dieses auf die nächsten fünf Jahre hochgerechnet.
2. Abschöpfungsverfahren
Eine Entschuldung mittels Abschöpfungsverfahren ist der letzte Ausweg aus einer Schuldenkrise und mit äußerst strengen Auflagen verbunden. Der Preis für die sogenannte Restschuldbefreiung bei einem Abschöpfungsverfahren ist hoch: Die Schuldner müssen fünf Jahre lang vom Existenzminimum leben. Das Abschöpfungsverfahren ist daher für all jene gedacht, bei denen der Sanierungsplan abgelehnt worden ist oder ein Zahlungsplan mangels Zustimmung der Gläubiger nicht zustande gekommen ist. Gläubiger versagen meist die Zustimmung zum Zahlungsplan, wenn ihnen die vorgeschlagene Quote zu gering ist.
Voraussetzung für ein Abschöpfungsverfahren ist, dass das gesamte Vermögen - dazu zählen auch Schenkungen und Erbschaften- verwertet werden. Die Zustimmung der Gläubiger zum Abschöpfungsverfahren ist nicht notwendig. Der Antrag auf ein solches Verfahren ist während des laufenden Konkursverfahrens, spätestens aber mit dem Antrag auf Zahlungsplan zu stellen.
Beim Abschöpfungsverfahren verpflichten sich die Schuldner in diesen fünf Jahren einer Arbeit nachzugehen und die pfändbaren Teile dieses Einkommens an einen Treuhänder abzutreten. Am Ende der Laufzeit ist, unabhängig vom Erreichen einer bestimmten Mindestquote, eine Restschuldbefreiung vorgesehen.
Diese Auflagen gelten bei einem Abschöpfungsverfahren
Die Entschuldung per Zahlungsplan. Bei dieser Variante muss der Schuldner zwar eine Quote anbieten und der Plan muss von der Mehrheit der Gläubiger angenommen werden. Den Schuldner treffen bei einem Zahlungsplan während der Phase, in der die Schulden abgestottert werden müssen, nicht die strengen Auflagen eines Abschöpfungsverfahrens:
- Die Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit oder zumindest das ernstliche Bemühen darum.
- Ererbtes oder durch Gewinn erworbenes Vermögen wird zur Schuldentilgung herangezogen.
- Jeder Wohnsitzwechsel muss bekanntgegeben werden.
- Der Treuhänder kann Auskünfte über den Job bzw. seiner Bemühungen darum verlangen.
- Falls er über kein pfändbares Einkommen verfügt, muss der Schuldner sowohl dem Gericht als auch dem Treuhänder mindestens einmal im Jahr Auskunft über seine Bemühungen um einen Job geben.
- Zahlungen an die Gläubiger erfolgen ausschließlich über den Treuhänder.
- Keinem Gläubiger dürfen Vorteile eingeräumt werden.
- Es dürfen keine neuen Schulden gemacht werden.
Hindernisse für ein Abschöpfungsverfahren
- 1. Die Eröffnung eines Privatkonkurses mit Abschöpfungsverfahren wird durch sogenannte Einleitungshindernisse verhindert. Zu diesen zählen unter anderem eine Verurteilung wegen betrügerischer Krida, Begünstigung eines Gläubigers, die Vereitelung der Vollstreckung oder die Abgabe eines falschen Vermögensverzeichnisses.
- Ein weiteres Hindernis, das einem Abschöpfungsverfahren entgegensteht: Verletzung von Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten während des Verfahrens. Etwa, wenn der Schuldner während des Insolvenzverfahrens keine angemessene Erwerbstätigkeit ausübt, also keiner Beschäftigung nachgeht, sich um keinen Job bemüht oder zumutbare Tätigkeiten ablehnt.
- Ein sogenanntes Einleitungshindernis liegt auch vor, wenn der Schuldner als Geschäftsführer einer ebenfalls insolventen Gesellschaft Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten verletzt hat, er in den letzten drei Jahren vor der Verfahrenseröffnung unverhältnismäßig hohe Schulden gemacht und Vermögen verschleudert hat.
- Vorsätzliche oder grob fahrlässige Angaben lässt der Gesetzgeber bei einer Privatinsolvenz ebenso wenig gelten wie unrichtige oder unvollständige Angaben über die eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse. In solchen Fällen wird den eingebrachten Zahlungsplänen die Bestätigung widersagt.
- Das ist auch der Fall, wenn der Schuldner einzelne Gläubiger begünstigt oder vor weniger als 20 Jahren bereits einmal ein anderes Abschöpfungsverfahren beantragt hat, bei dem es zu keiner Restschuldbefreiung gekommen ist. Eine Ausnahme ist, wenn dieses alte Verfahren deshalb nicht mit einer Restschuldbefreiung geendet hat, weil der Schuldner die damalige Mindestquote nicht erreicht hat.
Das muss ein Insolvenzantrag enthalten
Anträge auf Privatinsolvenzen werden in der Praxis fast ausschließlich von den Schuldnern gestellt, jedoch kann das auch ein Gläubiger tun. Um einen Insolvenzantrag stellen zu können, sind bestimmte Voraussetzungen notwendig.
Der Antrag muss ein unterschriebenes Vermögensverzeichnis enthalten, in dem alle laufenden Kosten, Einkünfte und Verpflichtungen des Schuldners aufgelistet sind. Ein Gläubigerverzeichnis muss ebenfalls enthalten sein. „Bereits zu diesem Zeitpunkt empfiehlt es sich, einen Zahlungsplan vorzulegen“, betont D.A.S. Partneranwalt Michael Pfleger. Auch eine urkundliche Bescheinigung, dass das Verfahren voraussichtlich durch die Einkünfte des Schuldners gedeckt werden kann, ist beizulegen.
Den neuen Bestimmungen zufolge muss ein Schuldner nicht mehr nachweisen, dass er einen außergerichtlichen Ausgleichsversuch durchgeführt hat bzw. dass ein derartiger Ausgleichsversuch gescheitert ist oder ohnehin nicht die Zustimmung der Gläubiger gefunden hätte. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Sozialversicherungsträger unter den Gläubigern ist.
So lange dauert ein Insolvenzverfahren im Schnitt
Im Schnitt dauert ein Privatinsolvenzverfahren drei Jahre. Herzstück des Verfahrens ist die Entschuldung des Schuldners. Das Schuldenregulierungsverfahren soll auch jenen die Möglichkeit eröffnen, sich ihrer Schulden zu entledigen, die keine oder nur eine unzureichende Leistungsfähigkeit aufweisen. Das bedeutet, dass die bis ins Vorjahr gesetzlich vorgeschriebene Mindestquote in bestimmten Fällen entfallen kann.
Nach der Verfahrenseröffnung: Diese Erleichterungen treten ein
Unmittelbar nach der Eröffnung des Verfahrens kommt es zu ersten Erleichterungen für den Antragssteller: Es fallen keine weiteren Zinsen auf die Schulden an und Gerichts- und Exekutionsverfahren werden automatisch unterbrochen - mit Ausnahme der Verwertung von gepfändeten Gegenständen, die mehr als 60 Tage zuvor gepfändet wurden. Gehaltsexekutionen erlöschen mit Ablauf des Monats der Verfahrenseröffnung. Für den Fall, dass ein Insolvenzverfahren erst nach dem 15. eines Monats eröffnet wird, erlöschen sie mit Ablauf des darauffolgenden Kalendermonats.
Wann bei einem Privatkonkurs ein Masseverwalter bestellt wird
Bei Privatkonkursverfahren ist grundsätzlich eine Eigenverwaltung vorgesehen. Ein Masseverwalter wird nur bestellt, wenn die Vermögensverhältnisse nicht erurierbar sind, also falls weder die Zahl der Gläubiger noch die Höhe der Verbindlichkeiten bekannt sind. Auch wenn absehbar ist, dass die Eigenverwaltung zum Nachteil der Gläubiger führen würde, – etwa wenn der Schuldner kein genaues Vermögensverzeichnis vorlegt, – wird ein Masseverwalter beigezogen. Bei Bestellung eines solchen wird die gesamte Post des Schuldners an diesen umgeleitet.
Die Vermögensverwertung: Das passiert, wenn kein Sanierungsplan zustande kommt
Wenn kein Sanierungsplan zustande kommt, muss vorhandenes Vermögen versilbert werden. Zur Vermögensverwertung werden die Schuldner noch einmal vom Gerichtsvollzieher besucht. Dabei werden die pfändbaren Gegenstände protokolliert, über deren Verwertung bei der folgenden Prüfungstagsatzung durch das Gericht und die anwesenden Gläubiger entschieden wird.
Die Eröffnung des Verfahrens wird in der sogenannten Ediktsdatei www.edikte.at veröffentlicht. Alle Forderungen, die zum Zeitpunkt dieser Verfahrenseröffnung bestehen, müssen dort innerhalb einer bestimmten Frist beim Insolvenzgericht gemeldet werden.
Kosten und Beendigung des Privatkonkursverfahrens
Die Verfahrenskosten für den Privatkonkurs sind gering. Sie liegen meist zwischen 50 und 250 Euro. Bei der Bestellung eines Masseverwalters fallen zusätzliche Kosten von 1.200 bis 1.500 Euro an. Bei einem Abschöpfungsverfahren ist im Laufe der fünf Jahre mit Treuhänder-Kosten von rund 720 Euro zu rechnen.
Das Insolvenzverfahren vor dem Bezirksgericht wird meist nach wenigen Monaten beendet und in der Ediktsdatei veröffentlicht. Falls ein Abschöpfungsverfahren eingeleitet wird, erklärt das Gericht nach Ende der Laufzeit das Verfahren für beendet und dass der Schuldner von den nicht erfüllten Verbindlichkeiten befreit ist (Restschuldbefreiung).
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