Geschwindigkeitsüberschreitung [Österreich]: Die Strafen für Schnellfahrer
Seit 2021 werden Raser in Österreich härter bestraft. Geldstrafen wurden verdoppelt, die Dauer des Führerscheinentzugs verlängert. Welche bei stark überhöhten Geschwindigkeiten künftig gelten. Ab wann Schnellfahren eine erhebliche Geschwindigkeitsübertretung mit rechtlichen Konsequenzen darstellt.
Über Gebühr schnell zu fahren wird künftig richtig teuer. Wer das gesetzliche Tempolimit im Ortsgebiet und auf Freilandstraßen überschreitet, muss ab dem 1. September 2021 mit wesentlich härteren Strafen rechnen. Das Bußgeld wird empfindlich erhöht, der Führerschein wird für eine wesentlich längere Dauer entzogen und Schnellfahrer werden in einem Register geführt und vier Jahre über Jahre gespeichert.
ARTIKEL-INHALT
- So hoch ist das Bußgeld bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, je nach Tempo
- Raser: Wie lange der Führerschein weg sein kann
- Erhebliche Geschwindigkeitsübertretung: Wann der Führerschein weg ist
- Raser: Wie lange der Führerschein weg sein kann
- Wann es einen Eintrag ins Strafregister gibt
So hoch ist das Bußgeld bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, je nach Tempo
- Um 30 km/h zu schnell unterwegs: In diesem Fall steigen die Strafen von 70 auf 150 Euro.
- Um 40 km/h zu schnell im Ortsgebiet: Die Strafen steigen von bisher mindestens 150 Euro auf 300 Euro.
- Um 50 km/h auf der Landstraße schneller als erlaubt unterwegs: Das Strafmaß steigt ebenfalls von mindestens 150 Euro auf 300 Euro.
Zusätzlich wurden die Strafen bei schweren Übertretungen, also bei stark überhöhter Geschwindigkeit, mehr als verdoppelt. Das Höchstmaß steigt von 2.180 Euro auf 5.000 Euro.
Erhebliche Geschwindigkeitsübertretung: Wann der Führerschein weg ist
Wird die Geschwindigkeit erheblich überschritten - innerorts um mehr als 80 km/h (außerorts um 90 km/h), wird das nun als eine "Geschwindigkeitsübertretung unter besonders gefährlichen Verhältnissen" definiert. In diese Kategorie fallen nun auch illegale Straßenrennen. Sie gelten als besondere rücksichtslos im Sinne der Verkehrszuverlässigkeit und werden entsprechend bestraft. Nicht nur die unmittelbare Teilnahme, sondern auch die Beteiligung in Form von Unterstützung als Lenker eines anderen Fahrzeuges zum Abschirmen der eigentlichen Teilnehmer fällt unter die Regelung und wird damit gleich sanktioniert.
Der Führerschein wird ist in solchen Fällen jeweils sechs Monate entzogen und spätestens im Wiederholungsfall muss man zum Verkehrspsychologen. In letzter Konsequenz soll im Wiederholungsfall sogar Autos beschlagnahmt werden können. Die Umsetzung der Beschlagnahmung von Fahrzeugen wird noch konkretisiert.
Raser: Wie lange der Führerschein weg sein kann
Bei starken Geschwindigkeitsübertretungen - 41 bis 60 km/h im Ortsgebiet bzw. 51 bis 80 km/h - wird zudem der Führerschein für die Dauer von einem Monat entzogen, Wiederholungstäter müssen den Schein drei bzw. sechs Monate lang abgeben.
- 1 Monat Entzug. Bei erstmaliger Übertretung (bisher 2 Wochen).
- 3 Monate Entzug. Bei der zweiten Anzeige .
- 6 Monate Entzug. Bei jeder weiteren Anzeige.
Wann es einen Eintrag ins Strafregister gibt
Im Falle einer Übertretung erfolgt erfolgt ein Eintrag in das Führerscheinregister. Der Vermerk erlischt nach 4 Jahren (bisher 2 Jahre).
„Entscheidend sind aber Dichte und Qualität der Überwachung durch die Exekutive, denn nur die Strafdrohungen allein schrecken echte Raser nicht ab", meint ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten plädiert der Mobilitätsclub dafür, dass bei Lasermessungen eine entsprechende Fotodokumentation der Geschwindigkeit und des Kennzeichens stattfindet, um Ablesefehler zu vermeiden.