
Falsch parken kann teuer werden. Der Unterschied zwischen Anonymverfügung und Organmandat, welches Strafmaß möglich ist, ob und wie man sich gegen Parkstrafen wehren kann.
Einkaufen kann stressig sein. Gerade in der Zeit vor Weihnachten nimmt der Stresspegel durch Besorgung der Weihnachtsgeschenke meist noch zu. Wer da noch lange einen Parkplatz suchen muss, lässt sich schon mal dazu verleiten, dort zu parken, wo es nicht erlaubt ist.
Eine Nachlässigkeit oder eine Unachtsamkeit bei der Parkplatzwahl - und schon kann es richtig teuer werden. Denn wer dabei erwischt wird, bekommt einen Strafzettel, oder wer richtig Pech hat, dessen Auto wird abgeschleppt. Man unterscheidet bei diesen Delikten zwischen einem Organmandat und einer Anonymverfügung.
Was ist ein Organmandat?
Organmandate (korrekte Bezeichnung: Organstrafverfügung) werden direkt am Auto vergeben. Es ist binnen einer Frist von zwei Wochen einzuzahlen. Gegen solche Organmandate gibt es kein Rechtsmitte. Wenn man der Meinung ist, dass man das vorgeworfene Delikt nicht begangen hat, so kann man es nur außer Kraft treten lassen, indem man es nicht einbezahlt. Es beginnt dann ein Verwaltungsstrafverfahren wie nach einer Anzeige (und die Strafe wird höher). In diesem Verfahren kann man dann einen Einspruch erheben bzw. hat man die Möglichkeit, zum Vorwurf Stellung zu nehmen. Die Strafobergrenze für ein Organstrafverfügung beträgt 90 Euro.
Was ist eine Anonymverfügung?
Eine Anonymverfügung bekommt man per Post zugestellt. Gegen die Anonymverfügung kann kein Rechtsmittel erhoben werden. Wird die Strafe binnen der vorgegebener Frist von vier Wochen am Konto der Behörde einbezahlt, ist der Fall erledigt. Bezahlt man die Strafe nicht fristgerecht, wird die Anonymverfügung zwar gegenstandslos, man erhält jedoch stattdessen eine Strafverfügung zugestellt.
Frist für Einspruch und die Chancen bei Parkvergehen
Innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung kann man mündlich oder schriftlich einen Einspruch erheben. Achtung: Die Frist läuft bereits ab Hinterlegung bei der Post (gelber Zettel). Ein Einspruch kann sich jedoch nur gegen den Schuldspruch richten oder gegen die Höhe der Strafe. Ein Einspruch gegen ein klar gekennzeichnetes Parkverbot ist jedoch im Normalfall aussichtslos. Die Strafobergrenze für Anonymverfügungen beträgt 365 Euro.
Drei Gründe, warum ein Auto abgeschleppt werden darf
Ausschlag gebend ist, wo man parkt. In der Regel werden Fahrzeuge abgeschleppt, wenn
- das Auto eine Verkehrsbeeinträchtigung darstellt (Es reicht die Befürchtung einer Behinderung),
- es in einer Abschleppzone steht,
- das Fahrzeug ohne Kennzeichen abgestellt wurde.
Ein abgestelltes Auto gilt dann als Verkehrsbeeinträchtigung, wenn es in der zweiten Spur steht, eine Einfahrt zuparkt, öffentliche Verkehrsmittel behindert oder im Halte- und Parkverbot steht. Es ist nicht notwendig, dass das Auto tatsächlich eine konkrete Behinderung darstellt, die Möglichkeit alleine reicht aus. Im Einzelfall kann man jedoch darüber streiten, ob das Abschleppen gerechtfertigt war oder nicht.
Mit welchen Kosten für Parkvergehen und Abschleppkosten zu rechnen ist
Die Höhe der Strafen und Abschleppkosten kann je nach Bundesland variieren.
Zum einen können Parkstrafen mit einer Strafe bis zu 726 Euro geahndet werden, meist ist die Strafe jedoch niedriger. Bei reinen Parkvergehen wird regelmäßig nur ein Organmandat ausgestellt. In Wien etwa muss man bei einem Organmandat mit 36 Euro rechnen. Bezahlt man diesen Betrag nicht, erhöht sich die Strafe. Stellt das Auto eine Verkehrsbehinderung dar, kann es teurer werden.
Beim Abschleppen kommen zur Verwaltungsstrafe noch Gebühren fürs Abschleppen und Kosten für die Verwahrung dazu. Bei den Abschleppgebühren muss man mit rund 250 Euro rechnen. Die Verwahrungskosten werden tageweise abgerechnet. Je länger Sie warten Ihr Fahrzeug abzuholen, desto höher sind die Verwahrungskosten. Alles in Allem kommt man, wenn man abgeschleppt wird, schnell auf 300 bis 400 Euro.
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