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Wirtschaftsprüfer der Signa rücken in den Fokus

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Signa-Wirtschaftsprüfer werden geprüft
©APA/APA/THEMENBILD/HELMUT FOHRINGER
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In der Aufarbeitung der Signa-Pleite kommen verstärkt die Wirtschaftsprüfer des verschachtelten Immobilien- Handels- und Medienkonzerns in den Fokus der Masseverwalter, schreibt das deutsche "Manager Magazin". Es sollen bereits Gutachter kontaktiert worden sein um etwaige Ansprüche gegen die Prüfer auszuloten. Federführend soll dabei die Signa Holding sein. Man gehe dem Verdacht nach, dass fahrlässig geprüft worden sei.

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Als gesetzliche Grundlage für das Vorgehen diene unter anderem der Paragraf 275 (2) des österreichischen Unternehmensgesetzbuches, das den Abschlussprüfer bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit "zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet", berichtet das "Manager Magazin".

Bei der Holding habe das Handelsgericht Wien einen eigenen Verwalter eingesetzt, um die Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Jahresabschlussprüfer, die BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, zu evaluieren. Bei dem Verwalter handle es sich um den Wiener Anwalt Raoul Wagner. Der Insolvenzverwalter der Signa Holding, Christof Stapf, habe das Handelsgericht darum gebeten. Wagner bestätigte gegenüber dem Magazin seine Bestellung.

Neben der BDO hätten die Sanierungsverwalter die KPMG als Bilanzprüferin von Signa Prime und Signa Development im Visier. Der Sanierungsverwalter der Prime, Norbert Abel, wird dazu mit den Worten zitiert: "Die Aufarbeitung sämtlicher potenzieller Ansprüche wird weiterhin intensiv verfolgt, und diese werden fristgerecht geltend gemacht." Ebenfalls unter Beobachtung sollen die PwC und die österreichische Steuerberatungskanzlei TPA stehen. Laut dem deutschen Magazin gaben sich die Berater auf Anfrage schweigsam.

Das "Manager Magazin" erinnert daran, dass im Zuge der Aufarbeitung der Wirecard-Pleite deren Wirtschaftsprüfer EY zwei Jahre lang von der Vergabe von Mandaten börsennotierter Unternehmen ausgeschlossen wurde. Dazu kämen noch Schadenersatzforderungen von Geschädigten.

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