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Hattmannsdorfer: Bekenner zum Verbrenner

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Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer

©trend/Lukas Ilgner
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Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) macht sich weiterhin für den Verbrennermotor stark. In den CO2-Flottenzielen der EU sieht er die „Gefahr, in Schönheit zu sterben“.

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Bei einer Veranstaltung von BMW Steyr bekennt sich Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer klar zum Auto und zur Automobilbranche. Auch privat fährt er einen BMW, wie er im großen trend-Antrittsinterview bereits verraten hat.

Hattmannsdorfer spricht sich deutlich gegen „einseitige Verbote“ aus. Damit meint der Minister wohl auch das EU-weite Verbrenner-Verbot ab 2035. An den hohen Strompreisen in Österreich erkenne man, welche Folgen Verbote statt Technologieoffenheit bezwecken würden, so der ÖVP-Minister.

Im europäischen Rechtsrahmen sieht der ÖVP-Politiker Hindernisse bei Investitionen in die Wettbewerbsfähigkeit. Als Antwort auf den US-amerikanischen Protektionismus und die starken Förderungen im asiatischen Raum soll das EU-Beihilfenrecht auf Schlüsseltechnologien weiterentwickelt werden. „Wenn wir Antriebsvielfalt wollen, müssen wir auch in der Lage sein, diese Vielfalt zu fördern. Es kann nicht sein, dass wir Batterietechnik, jedoch keine E-Motoren fördern können“, so der Minister.

Die EU-Komission hat kürzlich zur Entlastung der strauchelnden Automobilindustrie die Flottenziele geändert. Die neuen CO2-Emissionsnormen für PKW räumen den Autoherstellern ein, die Werte im Drei-Jahres-Mittelwert bis 2027 zu erreichen. Die sogenannten EU-Flottengrenzwerte legen fest, wie viel Kohlendioxid die von einem Autobauer verkauften Neuwagen im Schnitt höchstens ausstoßen dürfen. Wenn die Obergrenzen nicht eingehalten werden, war geplant, dass die Hersteller pro Gramm und Fahrzeug 95 Euro Strafe hätten zahlen müssen. Das hätte für die Autohersteller Strafen in Milliardenhöhe bedeutet.

Hattmannsdorfer fordert weitere Überarbeitungen der Flottenziele und spricht sich erneut für Technologieoffenheit - Stichwort Wasserstoff und E-Fuels - aus. Die Kund:innen dürfen nicht „bevormundet werden, was gut oder böse ist“.

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