Privatkonkurs anmelden: So gelingt der Weg aus der Schuldenfalle
Wenn der Schuldenberg über den Kopf bleibt mitunter kein anderer Weg mehr, als den Privatkonkurs anzumelden und ein sogenanntes Schuldenregulierungsverfahren zu starten. Was dabei passiert.
Leere Taschen: Die Zahl der Privatkonkurse steigt.
ARTIKEL-INHALTSVERZEICHNIS
- Was ist ein Privatkonkurs
- Ursachen für einen Privatkonkurs
- Verschuldung und Überschuldung
- Ablauf einer Privatinsolvenz
Was ist ein Privatkonkurs?
Bei einem Privatkonkurs, auch Privatinsolvenz, handelt es sich um eine spezielle Form des Insolvenzverfahrens für natürlichen Personen, unerheblich davon welche Tätigkeit sie ausüben. Einen im Insolvenzrecht geregelten Privatkonkurs kann nötigenfalls jede Person, auch Einzelunternehmer oder ehemalige Unternehmer zur Schuldenbefreiung anstreben.
Der große Unterschied zwischen dem juristisch als Schuldenregulierungsverfahren bezeichneten Privatkonkurs und einem Insolvenzverfahren für juristische Personen (u.a. Unternehmen) ist, dass ein Schuldenregulierungsverfahren auch gegen den Willen der Gläubiger im Abschöpfungsverfahren möglich ist. Außerdem sind für den Zahlungsplan deutlich geringere Quoten erforderlich als für ein Sanierungsverfahren.
Bei dem Abschöpfungsverfahren wird das regelmäßige Einkommen des Schuldners für die Dauer von 5 Jahren bis auf das Existenzminimum gepfändet. Der pfändbare Teil des Einkommens muss an einen Träuhänder abgegeben werden, der die Einnahmen an die Gläubiger verteilt.
Ursachen für einen Privatkonkurs
Gründe für einen Privatkonkurs gibt es viele – bei Privatpersonen reichen sie von einem überzogenen Lebenswandel über Kreditfinanzierung von privaten Gütern, Urlaub auf Kredit hin zu überteuerten Autos und kostspieligen Hobbys. Auslöser für die überbordende Verschuldung sind dann oft zusätzliche Faktoren wie Arbeitslosigkeit, eine längere Krankheit oder ein anderer Schicksalsschlag, durch die sich die finanzielle Lage im Eiltempo verschärft.
Etwas anders liegen die Ursachen bei Einzelunternehmen oder Selbständigen, die ihr Geschäft nicht mehr halten können. Es kann an unternehmerischen Ungeschick liegen, aber auch an einer Wirtschaftskrise oder weil wichtige Kunden abgewandert sind oder Kunden selbst in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind und ihre Rechnungen nicth begleichen. Gepaart mit einem aufwändigen Lebensstil kann die Lage schnell kritisch werden.
Eine Privatinsolvenz ist ein letzter Ausweg aus einer Schuldenspirale. Im Rahmen eines geordneten Schuldenregulierungsverfahrens ermöglicht sie die Entschuldung und nach Ablauf des Vefahrens einen Neustart ohne Schulden.
Verschuldung und Überschuldung
Der Analyse des Gläubigerschutzverbands KSV1870 zufolge lag die durchschnittliche Verschuldung im Rahmen der rund 7.300 Privatkonkursverfahren des Jahres 2021 bei 121.000 €, wobei die Verbindlichkeiten ehemaliger Unternehmer mit 264.000 € etwa viermal so hoch waren wie die anderer Personen (65.000 €).
Ein Privatkonkurs ist das Ergebnis einer längeren Phase der Verschuldung.
Karl-Heinz Götze, Leiter Insolvenzen KSV1870
„Ein Privatkonkurs ist das Ergebnis einer längeren Phase der Verschuldung und tritt im Regelfall nicht aufgrund eines singulären Ereignisses ein. Sie tritt auch vor allem dann auf, wenn es den Menschen gut geht und Konjunktur herrscht“, weiß Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.
Wenn ein Schuldner aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Schulden binnen einer angemessenen Frist zu begleichen und die finanziellen Mittel auch nicht bald beschafft werden können, dann ist die Zahlungsunfähigkeit eingetreten. Ist das der Fall, dann muss binnen 30 Tagen eine Insolvenzanmeldung beim Konkursgericht erfolgen
Daher gilt es, frühzeitig ein Bewusstsein für das geordnete Haushalten mit den eigenen Finanzen zu schaffen. Wenn auch die Zahl der jüngeren Schuldner nicht so hoch ist. Auf die Unter-25-Jährigen entfallen nur vier Prozent der Privatkonkurse. Mit ansteigendem Alter wächst auch die Zahl der Pleitiers und vor allem auch die Höhe der Schulden. Faustegel: Je älter die Schuldner, desto höher die Schulden.
Ablauf einer Privatinsolvenz
Eine Privatinsolvenz läuft in mehreren Schritten ab, ein Schuldenregulierungsverfahren mit einer Gehaltspfändung und einem 3 bzw. 5 Jahre dauernden Abschöpfungsverfahren (Details siehe unten) ist dabei nur die letztmögliche Konsequenz. Davor gibt es noch Bemühungen, zu einem außergerichtlichen Vergleich zu kommen.
Die 8 Stufen von der Zahlungsunfähigkeit bis zur Entschuldung über ein Konkurs- und Abschöpfungsverfahren.
1. Außergerichtlicher Vergleich
Der außergerichtliche Ausgleich ist eine Vorstufe des gerichtlichen Schuldenregulierungsverfahrens. Es wird dabei versucht, im Falle einer Zahlungsunfähigkeit alle Gläubiger etwa dazu zu bringen, einem Angebot für das Begleichen einer Schuldenquote zuzustimmen.
Die Schuldenquote kann beispielsweise bei 15 oder 20 Prozent der Gesamtschuld liegen und in Form einer Einmalzahlung oder einer Ratenzahlung über einen vereinbarten Zeitraum (oft 5 bis 7 Jahre) getilgt werden.
Der Vergleich gilt nur dann als angenommen, wenn alle Gläubiger einstimmig zugestimmt haben. Der Schuldner verpflichtet sich im Rahmen des Vergleichs, Zahlungen der Vereinbarung entsprechend zu leisten. Die Gläubiger verpflichten sich im Gegenzug dazu, dem Schuldner nach Ablauf der Frist die Restschuld zu erlassen.
2. Die Konkurseröffnung
Kommt es zu keinem außergerichtlichen Vergleich kann der Privatkonkurs bei Gericht beantragt werden. Aufgrund der komplexen Rechtslage empfiehlt es sich dabei, Unterstützung einer staatlich anerkannten Schuldenberatung zu suchen.
Der Antrag auf Privatkonkurs muss der Schuldner im Sprengel des Gerichts stellen, wo sich der Wohnort des Antragssteller befindet.
Die Konkurseröffnung wirkt gleich mehrfach und zieht eine Reihe gesetzlicher Folgen nach sich:
- Öffentliche Bekanntgabe der Konkurseröffnung - im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at.
- Kontosperre durch die Bank. Über das Konto kann erst wieder verfügt werden, wenn der Bank ein entsprechender Beschluss vom Gericht vorgelegt wird.
3. Einleitung des Konkursverfahrens
Das Verfahren dient zum einen der Sicherung und Verwertung der Konkursmasse (pfändbare Einkommensanteile und Vermögen). Dabei wird der Arbeitgeber verständigt, um den pfändbaren Lohnteil direkt an auf ein Träuhänderkonto oder Gerichtskonto zu überweisen.

Die Schuldnerberatung bietet einen Online-Pfändungsrechner an, mit dem man auf Basis aktuell gültiger Richtwerte bestimmen kann, welcher Anteil an einem Einkommen unter Berücksichtigung eventueller Unterhaltspflichten gepfändet werden kann. Sie finden den Pfändungsrechner hier.
4. Der Sanierungsplan
Der Schuldner muss den Gläubigern mindestens 20 Prozent innerhalb von 2 Jahren anbieten. Die Frist kann für Privatpersonen auf bis zu 5 Jahre ausgedehnt werden. Der Sanierungsplan gilt als angenommen, wenn die Gläubigermehrheit (= Kopf- und Summenmehrheit ) der bei der Tagsatzung der Abstimmung anwesenden Gläubiger) dafür stimmt. Der Vorteil des Sanierungsplanes liegt darin, dass vorhandenes Vermögen erhalten bleibt.
5. Die Vermögensverwertung
Wenn kein Sanierungsplan zustande kommt muss vorhandenes Vermögen versilbert werden. In der Regel geschieht das im Rahmen einer Auktion (Zwangsversteigerung), die wieder unter www.edikte.justiz.gv.at angekündigt wird.
Der Schuldner erstellt dafür ein Vermögensverzeichnis, das vom Gerichtsvollzieher protokolliert wird. Das bestehende Vermögen wird versteigert.
6. Der Zahlungsplan
Über einen Zahlungsplan kann erst nach der Vermögensverwertung abgestimmt werden.
Der Zahlungsplan ist immer noch eine Art "erleichtertes" Sanierungsverfahren ohne Mindestquote. In der Praxis ist allerdings eine Quote von zumindest 10 % nötig, weil die Gläubiger sonst nicht zustimmen würden. Die Zustimmung der Gläubigermehrheit auf eine Rückzahlungsquote ist erforderlich.
Grundlage ist das voraussichtlich pfändbare Einkommen der nächsten 3 Jahre, Teilzahlungen können für maximal 7 Jahre vereinbart werden.
7. Das Abschöpfungsverfahren
Nehmen die Gläubiger den Zahlungsplan mehrheitlich nicht an, wird vom Gericht das Abschöpfungsverfahren eingeleitet. Das Abschöpfungsverfahren kann 3 Jahre („Abschöpfungsverfahren mit Tilgungsplan“) oder 5 Jahre („Abschöpfungsverfahren mit Abschöpfungsplan“) dauern.
Dabei werden sämtliche pfändbaren Teile des Einkommens des Schuldners die Dauer des Verfahrens an einen Treuhänder abgetreten, sodass dem Schuldner für diesen Zeitraum nur das Existenzminimum bleibt. Der Treuhänder übernimmt die Verteilung des gepfändeten Einkommens an die Gläubiger.
Seit November 2017 ist dabei keine Mindestquote mehr vorgeschrieben. Während des Abschöpfungsverfahrens muss der Schuldner aber eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben, darf keine zumutbare Tätigkeit ablehnen und muss sämtliches erlangtes Vermögen herausgeben.
8. Die Restschulbefreiung
Nach dem Ablauf des Verfahrens wird vom Gericht eine Restschuldbefreiung erteilt. Das bedeutet, dass der Schuldner von den nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber den Insolvenzgläubigern befreit ist. Bestimmte Forderungen können allerdings weiterhin aufrecht bleiben. So können Inkassobüros etwa im Rahmen der Titelüberwachung Forderungen bis zu 30 Jahre lang betreiben. Details dazu finden Sie im Artikel "Wenn Kunden nicht zahlen: Geldforderungen über Inkasso".
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- Wie eine Privatinsolvenz abläuft
- 1. Feststellung der Zahlungsunfähigkeit.
- 2. Versuch des außergerichtlichen Vergleichs mit den Gläubigern.
- 3. Konkurseröffnung wenn kein außergerichtlicher Vergleich möglich ist.
- 4. Einleitung des Konkursverfahrens.
- 5. Letzter Rettungsversuch über Sanierungsplan.
- 6. Vermögensverwertung durch Zwangsversteigerung.
- 7. Zahlungsplan ohne Abschöpfung und Mindestquote.
- 8. Abschöpfungsverfahren: Pfändung des verfügbaren Einkommens bis zum Existenzminimum.
- 9. Restschuldbefreiung: Nach Ablauf des Abschöpfungsverfahrens gerichtliche Befreiung von den verbliebenen Schulden.