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Im Jahr 2024 machte das Nettofinanzierungsdefizit 252,44 Mio. Euro aus. Der Schuldenstand stieg von 3,819 auf 4,036 Mrd. Euro. Die durchschnittliche Verzinsung bestehender Landes-Finanzschulden betrug 1,7 Prozent, die durchschnittliche Verzinsung von Neuaufnahmen im Jahr 2024 2,7 Prozent. "In den Jahren 2025 bis 2029 wird das Land 703,49 Mio. Euro für bereits bestehende Finanzschulden zu tilgen haben", konstatiert der LRH.
Die öffentliche Sparquote sank von 3,8 Prozent (2023) auf 0,6 Prozent (2024). Damit liegt sie deutlich unter der empfohlenen öffentlichen Mindestsparquote von fünf Prozent: "Ist diese unter fünf Prozent, stehen dem Land nicht genügend Mittel für Investitionen und die Schuldentilgung zur Verfügung." Dramatisch fiel der Blick auf die Verschuldungsdauer aus. Betrug diese im Jahr 2023 noch 49,61 Jahre, stieg sie 2024 auf 304,28 Jahre. "Das bedeutet, auch wenn das Land in den nächsten Jahren keine Investitionen tätigt, würde es mehr als 300 Jahre benötigen, um seine derzeitigen Schulden vollständig zu tilgen."
Folglich steht es auch um die freie Finanzspitze schlecht, also den finanziellen Spielraum, der dem Land nach Abzug aller laufenden Auszahlungen und Tilgungen von Finanzschulden für Investitionen verbleibt. In Kärnten war die freie Finanzspitze 2024 negativ und betrug minus 112,8 Millionen Euro. Das bedeutet, "dass das Land nicht in der Lage ist, seine Investitionen aus dem laufenden Budget zu finanzieren. In diesem Fall müssen neue Schulden aufgenommen werden, um Investitionen überhaupt tätigen zu können. Das ist ein deutliches Warnsignal", so LRH-Direktor Günter Bauer. Er fordert rasch Maßnahmen für einen ausgeglichenen Haushalt und ein Absenken des Schuldenstands: "Es braucht geeignete strukturelle Maßnahmen und Reformen zur Schuldenkonsolidierung, um zukünftige Belastungen für das Land und die kommenden Generationen zu senken."
Der LRH nahm außerdem die Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung 2024 unter die Lupe. Dabei wurden 800 Stichproben gezogen. Kontrolliert wurde unter anderem, ob Belege korrekt verbucht und Zahlungsfristen eingehalten wurden. Dabei wiesen 381 Proben, also 47,6 Prozent, Mängel auf. 16 Stichproben betrafen Mängel mit Auswirkungen auf den Rechnungsabschluss, in drei Fällen wurden Kontrollmaßnahmen nicht angewandt. Beinahe die Hälfte der Stichproben wies sonstige Mängel auf: "Hielt das Land beispielsweise das Zahlungsziel nicht ein, führte dies eventuell zu Mahnspesen oder Verzugszinsen und damit zu finanziellen Auswirkungen."
Bei 240 von 659 Eingangsrechnungen (36,4 Prozent) wurde die Zahlungsfrist überschritten. Grund dafür war meist, dass die Dienststellen die Zahlungs- und Verrechnungsaufträge zu spät der Finanzbuchhaltung übermittelten. Auch Mängelbehebungen, etwa wegen falscher Kontenzuordnung oder fehlender Unterschriften, führten zu nicht fristgerechten Zahlungen. 28,5 Prozent der e-Rechnungen zahlte das Land zu spät.
Überhaupt zeigte der LRH im digitalen Zahlungsvollzug "Optimierungspotenzial" auf. Unternehmen haben die Möglichkeit, dem Land e-Rechnungen über das Unternehmensserviceportal des Bundes zu übermitteln. "Da der digitale Zahlungsvollzug beim Land noch nicht flächendeckend umgesetzt war, wurden e-Rechnungen zum Teil ausgedruckt und anschließend in Papierform bearbeitet." 2024 gingen beim Land insgesamt 27.046 e-Rechnungen ein. Davon wurden 57,5 Prozent mittels digitalem Zahlungsvollzug bearbeitet, die übrigen 11.545 e-Rechnungen in Papierform.
Die Überprüfung sämtlicher Zahlungen des Landes im Jahr 2024 ergab, dass es 21 Doppelzahlungen mit einem Gesamtbetrag von 19.270,45 Euro gegeben hatte. Davon waren 2.170,60 Euro zum Zeitpunkt der Überprüfung von den Geschäftspartnern noch nicht rückerstattet.
KLAGENFURT - ÖSTERREICH: FOTO: APA/HELMUT FOHRINGER