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EU beschließt Bargeldobergrenze von 10.000 Euro

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Gesetz gegen Geldwäsche gilt nicht zwischen Privatpersonen
©APA/APA/dpa/Hannes P Albert
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In der EU wird mit 2027 eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro eingeführt. Die Mitgliedsstaaten haben diese Grenze sowie weitere Regeln gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beschlossen.

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Zur Bekämpfung von Schwarzgeldtransfers und als Maßnahme gegen die Terrorismusfinanzierungen und Geldwäsche wird in der Europäischen Union eine Obergrenze von 10.000 Euro für Bargeldtransaktionen eingeführt.

Die Bargeldobergrenze wird 2027 in Kraft treten und auch nicht für Transaktionen unter Privatpersonen gelten, von denen keine beruflich mit dem jeweiligen Verkaufsobjekt handelt. Regierungen können auch eine niedrigere Höchstgrenze festlegen.

Die neuen Vorschriften geben außerdem den Finanzermittlungsstellen mehr Befugnisse, um Fälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu analysieren und aufzudecken sowie verdächtige Transaktionen auszusetzen. Neben Banken und Casinos müssen künftig auch etwa Händler von Luxusgütern sowie Anbieter von Krypto-Vermögenswerten ab bestimmten Summen ihre Kunden überprüfen und verdächtige Aktivitäten melden. Unter gewissen Bedingungen sollen auch Profifußballvereine und -agenten verpflichtet werden, Transaktionen zu überwachen.

Um die Regeln zu überwachen, ist in Frankfurt eine neue Behörde geplant: die "Anti-Money Laundering Authority" (AMLA). Sie soll Mitte nächsten Jahres den Betrieb aufnehmen und unter anderem die nationalen Aufsichtsbehörden koordinieren und unterstützen. Frankfurt hatte sich als Standort gegen acht europäische Hauptstädte durchgesetzt.

Das EU-Parlament hatte bereits Ende April 2024 den Weg für die neuen Vorschriften frei gemacht. Die Gesetzestexte müssen nun noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, bevor sie in Kraft treten können.

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