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Führerscheinentzug: Die Gründe, die Dauer, die Kosten

In Kooperation mit D.A.S. Rechtsberatung der ERGO Versicherung AG
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Ein Autoschlüssel wird übergeben. Im Hintergrund sind Gläser mit Bier zu sehen

Alkohol am Steuer - Das hat rechtliche Folgen

©Elke Mayr
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Bei welchen Gesetzesübertretungen der Verlust des Führerscheins droht. Alkohol am Steuer ist nur eines von einer ganzen Reihe von Delikten, die dazu führen. Rechtsanwalt Christian Függer, D.A.S. Partneranwalt der Rechtsberatung der ERGO Versicherung AG, bietet den Überblick zu den Bestimmungen.

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Mit mehr als 40 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um die Ecke gebogen? Zu viel vom guten Wein gekostet und dann mit mehr als 0,5 Promille trotzdem noch schnell mit dem Auto nach Hause gefahren? Vor dem Gesetz sind das keine Kavaliersdelikte. Derart massive Verstöße gegen die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und im Führerscheingesetz (FSG) festgehaltenen Bestimmungen werden nicht nur mit hohen Geldstrafen belegt, sie haben auch den Führerscheinentzug zur Folge.

Die Straßenverkehrsordnung und das Führerscheingesetz bilden den gesetzlichen Rahmen für das Autofahren. Werden die darin festgehaltenen Regeln überschritten, drohen Geldstrafen und der Führerscheinentzug. D.A.S. Partneranwalt Christian Függer, erklärt, wann man den Schein verliert.

Wann Fahrzeuglenker als verkehrsunzuverlässig eingestuft werden

Laut Führerscheingesetz wird die Lenkerberechtigung entzogen, wenn man als „verkehrsunzuverlässig“ eingestuft wird. Das kann entweder sein, wenn man gesundheitlich dazu nicht geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu lenken, wenn die fachliche Befähigung zum Lenken fehlt oder eben wenn man die Sicherheit im Straßenverkehr durch rücksichtsloses Verhalten oder durch Berauschung gefährdet.

Verkehrsunzuverlässigkeit: Die Delikte im Überblick

  • Berauscht am Steuer: Jemand gilt als verkehrsunzuverlässig, wenn dieser unter anderem durch Trunkenheit oder durch andere Suchtmittel oder Medikamente ein Fahrzeug lenkt und so die Verkehrssicherheit gefährdet (siehe Tabelle unten "Alkohol am Steuer: Die rechtlichen Folgen").

  • Raser: Als rücksichtsloses Verhalten wird besonders das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 30 km/h oder außerhalb des Ortsgebietes um mehr als 40 km/h eingestuft. Auch bei erheblicher Überschreitung der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit vor Schulen, Kindergärten etc. werden besonders gefährliche Verhältnisse verwirklicht.

  • Geisterfahrer: Wer ein Verhalten an den Tag legt, das besonders gefährliche Verhältnisse herbeiführen kann – wie etwa eine Geisterfahrt auf der Autobahn – wird als verkehrsunzuverlässig eingestuft.

  • Drängler: Den Führerscheinentzug riskiert man auch, wenn man den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht einhält. Der Abstand muss laut Gesetz so gewählt werden, dass man auch bei plötzlichem verkehrsbedingten Bremsen des voran fahrenden Fahrzeugs jederzeit anhalten kann. Ein Abstand von weniger als 0,2 Sekunden (das sind unter 7 Meter bei 130 km/h) führt zusätzlich zur Geldstrafe zum Entzug der Lenkberechtigung für mindestens sechs Monate. Diese Übertretung muss allerdings mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt werden.

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Als rücksichtsloses Verhalten wird das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet eingestuft.

© iStock
  • Überholverbot ignoriert: Keinen Pardon kennt die Behörde auch bei riskanten Überholmanövern. Wer etwa bei besonders schlechter oder bei weitem nicht ausreichender Sicht trotz eines bestehenden Überholverbots zum Überholen ansetzt, muss damit rechnen, den Führerschein zu verlieren.

  • Unterlassen der Hilfeleistung: Verursacht man selbst einen Verkehrsunfall, bei dem eine Person verletzt wird und hält man nicht an, um Hilfe zu leisten oder diese herbeizuholen (Fahrerflucht), so droht der Führerscheinentzug für mindestens drei Monate.

  • Vorsätzliche Verletzung oder Tötung: Auch wer als Führerscheinbesitzer während des Lenkens bestimmte Straftaten gegen Leib und Leben begeht, verliert den Führerschein. Das ist der Fall, wenn ein Lenker mit seinem Fahrzeug eine andere Person vorsätzlich verletzt oder gar tötet. Wer mit dem Fahrzeug eine Entführung oder einen Raub begeht, muss seinen Führerschein ebenfalls abgeben.

  • Unterlassen der Hilfeleistung: Verursacht man selbst einen Verkehrsunfall, bei dem eine Person verletzt wird und hält man nicht an, um Hilfe zu leisten oder diese herbeizuholen (Fahrerflucht), so droht der Führerscheinentzug für mindestens drei Monate.

  • Fahren trotz Führerscheinentzug: Fährt jemand Auto, obwohl die Lenkberechtigung entzogen wurde, dann wird die Person ebenfalls als verkehrsunzuverlässig eingestuft.

Strafen: Alkohol am Steuer kann richtig teuer werden

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Ab 0,8 Promille Alkohol im Blut wird es richtig teuer. Wer damit als Fahrzeuglenker erwischt wird, dem drohen Geldstrafen zwischen 800 und 3.700 Euro und der Führerschein kann auch für ein Monat weg sein.

© fstop123

Alkohol am Steuer: Die rechtlichen Folgen

Lenken o. Inbetriebnahme eines Kfz durch eine Person

Rechtsfolgen

Dauer Führerschein-Entzug

mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 bisweniger als 1,2 Promille oder

Geldstrafe: 800 Euro bis 3.700 Euro

1 Monat

Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz durch eine Person mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,2 bis weniger als 1,6 Promille

Geldstrafe: 1.200 Euro bis 4.400 Euro

mindestens 4 Monate

Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz durch eine Person mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,6 Promille oder mehr oder der Verweigerung der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt.

Geldstrafe: 1.600 Euro bis 5.900 Euro

mindestens 6 Monate

Wiederholungsfall innerhalb von 5 Jahren bei einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,6 Promille oder mehr beidemselben Erstdelikt.

Geldstrafe: 1.600 Euro bis 5.900 Euro

mindestens 12 Monate

Wiederholungsfall innerhalb von 5 Jahren bei einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,6 Promille oder mehr bei(Erstdelikt mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,2 bisweniger als 1,6 Promille)

Geldstrafe: 1.600 Euro bis 5.900 Euro

mindestens 10 Monate

Wiederholungsfall innerhalb von 5 Jahren bei einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,2 bis weniger als 1,6 Promille

Geldstrafe: 1.200 Euro bis 4.400 Euro

mindestens 8 Monate

Wiederholungsfall innerhalb von 5 Jahren bei einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 bis weniger als 1,6 Promille

Strafe: 0,8 bis 1,2 Promille: 800 Euro bis 3.700 Euro, bei 1,2 bis weniger als 1,6 Promille: 1.200 Euro bis 4.400 Euro

mindestens 8 Monate

Wiederholungsfall innerhalb von 5 Jahren bei einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 bis weniger als 1,2 Promille

Geldstrafe: 800 Euro bis 3.700 Euro

mindestens 6 Monate

Wie lange der Führerscheinentzug bei Verkehrsunzuverlässigkeit droht

Ist jemand bereits wegen der Zuwiderhandlung einmal bestraft worden, so kann anstelle der Geldstrafe auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden (bis zu 6 Wochen). Bei mehrfachem Zuwiderhandeln kann die Freiheitsstrafe neben einer Geldstrafe verhängt werden.

  • Verkehrsunzuverlässig: Mindestens 3 Monate. Wird der Führerschein wegen Verkehrsunzuverlässigkeit abgenommen, beträgt der Entzug mindestens drei Monate. Bei bestimmten Tatbeständen gibt es jedoch besondere, höhere Mindestgrenzen.

  • Mehr als 1,6 Promille: Mindestens 6 Monate. Beträgt der Alkoholgehalt im Blut 1,6 Promille oder mehr, ist der Führerschein zumindest sechs Monate weg. Im Wiederholungsfall für die Dauer von zumindest zwölf Monaten.

  • Geisterfahrer: 6 Monate in jedem Fall. Eine Geisterfahrt auf der Autobahn wird mit einem Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten bestraft.

  • Hohes Tempo im Ort: Mindestens 1 Monat ohne Schein. Überschreitet man im Ortsgebiet die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 30 km/h erstmals, droht ein Führerscheinentzug von 1 Monat. Im Wiederholungsfall dauert der Entzug bereits 3 Monate. Bei noch höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen dehnt sich die Frist bis auf „mindestens sechs Monate“ aus.

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Entzug der Fahrerlaubnis aus körperlichen oder geistigen Gründen

Wer aufgrund seines körperlichen oder geistigen Zustandes von der zuständigen Behörde als gesundheitlich nicht geeignet für das Lenken eines Fahrzeugs eingestuft wird, darf ein solches auch nicht in Betrieb nehmen. Das ist beispielsweise häufig der Fall, wenn ein Führerscheinentzug bereits angeordnet wurde und der Arzt in seinem Gutachten Zweifel an der Eignung des Lenkers äußert. Ein weiterer im Gesetz festgehaltener Grund, die mangelnde fachliche Befähigung, spielt in der Praxis jedoch kaum eine Rolle.

Fahrverbot durch Entzug der Lenkberechtigung: Sind alle Fahrzeugklassen betroffen?

Wird die Lenkberechtigung entzogen, so gilt das meist für alle erworbenen Fahrzeugklassen, kann jedoch auch in Einzelfällen nur für bestimmte Kategorien ausgesprochen werden. Ein Entzug der Lenkberechtigung für die Klasse B, also für alle Pkws, zieht jedoch immer auch den Verlust des Führerscheins für Lkws und Busse nach sich. Den Führerschein abgeben zu müssen kommt nicht nur für Berufsfahrer einer Höchststrafe gleich. Gerade in ländlichen Gebieten sind die Betroffenen oft auf das Auto angewiesen, nicht selten auch um zur Arbeit zu fahren.

Gibt es Ausnahmen für den Führerscheinentzug?

Bei Verkehrsübertretungen wird der Führerschein nicht immer sofort abgenommen. So darf die Behörde im Falle einer Geschwindigkeitsüberschreitung den Führerschein erst abnehmen, wenn das Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz durch Strafbescheid rechtskräftig abgeschlossen ist.

In diesem Fall rät der D.A.S. Partneranwalt Függer, das Verwaltungsstrafverfahren in jedem Fall zu führen, da gute Chancen bestehen, den Entzug des Führerscheins abzuwenden. Ist bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung allerdings die im Strafbescheid verhängte Geldstrafe bereits bezahlt, gilt die Strafe als akzeptiert und der Führerscheinentzug ist nicht mehr aufzuhalten. Die Führerscheinbehörde ist nämlich an den rechtskräftigen Strafbescheid, mit welchem das Verkehrsdelikt festgestellt wurde, gebunden.

Entzug der Fahrerlaubnis - der Ablauf

  1. Das Verfahren beginnt damit, dass der Führerschein nach einer Führerscheinkontrolle abgenommen wird. Ab diesem Zeitpunkt darf kein Kraftfahrzeug mehr gelenkt werden. Lenkt man trotzdem einen Pkw und verschuldet einen Unfall, so ist man dem Regress der Haftpflichtversicherung ausgesetzt.

  2. Einige Wochen später wird per Post ein sogenannter Mandatsbescheid zugestellt.

  3. Der Führerscheinentzug wird entweder von der Bezirksverwaltungsbehörde oder Landespolizeidirektion ausgesprochen, die sowohl den Mandatsbescheid erlassen hat auch über die erhobene Vorstellung zu entscheiden.

  4. Der Bescheid ist sofort wirksam,

  5. gegen ihn kann aber ein Rechtsmittel eingelegt werden und kann in Form einer sogenannten Vorstellung bekämpft werden.

  6. Wird die Lenkerberechtigung entzogen, muss von Anfang an klar sein, für wie lange. Die Dauer richtet sich nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens und hängt damit stets vom Einzelfall ab. Wird jemand als gesundheitlich nicht geeignet eingestuft, richtet sich die Dauer des Führerscheinentzugs meist nach den Empfehlungen des amtsärztlichen Gutachtens.

Führerschein im Ausland entzogen – gilt das auch für Österreich?

Wird einem österreichischen Führerscheinbesitzer im Ausland der Führerschein abgenommen, gilt das nur für den betreffenden Staat. Erfährt die österreichische Behörde jedoch in weiterer Folge von der Abnahme des Führerscheins und ist mit der im Ausland begangenen Übertretung auch nach dem österreichischen Recht ein Führerscheinentzug verbunden, wird hier ebenso ein Verfahren eingeleitet.

So kann der Führerscheinentzug abgewendet werden

Wird ein Bescheid mit Vorstellung fristgerecht angefochten, muss von der Behörde binnen zwei Wochen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, ansonsten tritt der angefochtene Bescheid von Gesetzes wegen außer Kraft. Leitet die Behörde das Ermittlungsverfahren fristgerecht ein, wird das Verfahren je nach dessen Ergebnis entweder eingestellt oder der Führerscheinentzug per Bescheid bestätigt. Ein solcher Bescheid kann wiederum binnen vier Wochen ab Zustellung mittels Beschwerde an das zuständige Landesverwaltungsgericht bekämpft werden. Während eines laufenden Verfahrens darf jedoch kein Kraftfahrzeug gelenkt werden, weil man ja nicht im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung ist

Bedingungen, um den Führerschein wieder zu erlangen

Damit man den Führerschein wiederbekommt, kann die Behörde Nachschulungen oder verkehrspsychologische Coachings anordnen. Dazu bietet etwa das KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) Nachschulungen an. Angefordert werden können auch amtsärztliche Gutachten über die gesundheitliche Eignung oder eine verkehrspsychologische Stellungnahme der zuständigen Behörde.

Wann bei Führerscheinentzug Nachschulungen gefordert werden können

Zu den Verstößen bei denen eine Nachschulung angeordnet werden kann, zählen der Führerscheinentzug während der Probezeit, mehr als 1,2 Promille Alkohol im Blut, die Weigerung, sich einem Alkoholtest zu unterziehen und wenn man bei Übertretung von Verkehrsvorschriften ein Verhalten setzt, das an sich geeignet ist, besonders gefährliche Verhältnisse herbeizuführen oder wenn mit besonderer Rücksichtslosigkeit gegen maßgebende Verkehrsvorschriften verstoßen wird.

Alkohol-Wegfahrsperre: Pilotprojekt wurde 2022 eingestellt

Das ab September 2017 in Österreich eingeführte „Alternative Bewährungssystem (ABS)“ bot Personen, denen die Lenkberechtigung aufgrund eines Alkoholdeliktes abgenommen wurde, ein Mindestentzug von vier Monate vorausgesetzt, die Möglichkeit – vorausgesetzt, das sie sich eine Alkoholwegfahrsperre in ihrem Auto einbauen haben lassen bzw. an diesem Pilotprojekt teilgenommen haben – die Lenkberechtigung der Klasse B (und BE) früher den Führerschein wiederum ausgefolgt zu erhalten, wie in der Verordnung des Verkehrsministeriums vorgesehen, endete das „Alternative Bewährungssystem (ABS) mit 31. August 2022 und wurde nicht mehr verlängert.

Vormerkdelikte: Welche es gibt und wann die Eintragung erlischt

„Mittelschwere“ Verstöße gegen die Straßengesetze führen zwar nicht unmittelbar zum Führerscheinentzug, Vormerkdelikte haben jedoch einen Eintrag im örtlichen Führerscheinregister, eine Vormerkung, zur Folge.

Zu den Vormerkdelikten zählen

  • Fahren mit 0,5 bis 0,8 Promille,

  • Behinderung und gleichzeitige Gefährdung von Fußgängern am Schutzweg,

  • die Nichtbeachtung eines „Halt“-Zeichens oder Rotlichts,

  • das Befahren eines Pannenstreifens und Behinderung von Einsatzfahrzeugen

  • die Nichtbeachtung der Vorschriften zur Kindersicherung oder

  • das Unterschreiten des Sicherheitsabstands (0,2 bis 0,4 Sekunden auf der Autobahn).

  • Rotlichtverstoß bei Nötigung anderer Lenker

  • Lenken eines Kfz bei Vorliegen von technischen Mängeln, die auffallen müssen

  • Übersetzung von Eisenbahnkreuzungen, wenn Anhalten erforderlich gewesen wäre.

Wann die Eintragung im Führerscheinregister erlischt

  • Die erste Eintragung erlischt bei Wohlverhalten nach zwei Jahren,

  • wird jedoch innerhalb des Zeitraums ein zweites Vormerkdelikt begangen, erhöht sich der Zeitraum auf drei Jahre.

  • Bei der dritten Begehung eines Vormerkdelikts innerhalb des Beobachtungszeitraums wird der Führerschein für mindestens drei Monate entzogen.

  • Üblicherweise ist jene Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Landespolizeidirektion zuständig, in deren Bereich der Führerscheinbesitzer seinen Wohnsitz hat.

Fahren trotz Führerscheinentzug in Österreich: Die Strafen

Wer ein Kraftfahrzeug lenkt, muss dafür eine gültige Lenkberechtigung haben. Wer ohne Fahrerlaubnis oder trotz entzogener Lenkberechtigung ein Fahrzeug in Betrieb nimmt, macht sich strafbar und muss mit einer Geldstrafe von bis zu 2.180 Euro rechnen. Ist man nicht in der Lage, die Strafe zu bezahlen, ist alternativ auch eine Ersatzfreiheitsstrafe möglich.

Ist nämlich jemand bereits wegen der Zuwiderhandlung schon einmal bestraft worden, so kann anstelle der Geldstrafe auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden (bis zu 6 Wochen). Bei mehrfachem Zuwiderhandeln kann die Freiheitsstrafe neben einer Geldstrafe verhängt werden.

Die Kosten eines Führerscheinentzugs

Da ein Führerscheinentzug ein schweres (verwaltungs-)strafrechtliches Fehlverhalten darstellt, wird mit dem Entzug auch ein Verfahren wegen Verwaltungsübertretung eingeleitet, mit dem meist auch hohe Geldstrafen verbunden sind. Die Geldstrafen können mehrere tausend Euro betragen – ein Geschwindigkeitsdelikt (Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit) im Ortsgebiet um mehr als 40 km/h oder außerhalb des Ortsgebietes um mehr als 50 km/h ist mit Geldstrafen von 300 bis 5.000 Euro zu bestrafen.

Begleitende Maßnahmen wie Nachschulungen, verkehrspsychologische Coachings oder Amtsarzt-Atteste sind ebenfalls mit Kosten verbunden. Daher lohnt es sich nach Einschätzung von Verwaltungsrechtsexperten Függer gegen einen rechtswidrigen Führerscheinentzug vorzugehen. Anwaltliche Hilfe wird dabei empfohlen.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie von

Rechtsanwalt Dr. Christian Függer
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Key Takeaways

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