Promillerechner: Promille und Alkoholgehalt bestimmen
Bei Alkohol am Steuer kennt der Gesetzgeber keine Gnade. Wie Alkohol wirkt, wie man Promille berechnen kann, welche Wirkung Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit hat und welche Strafen alkoholisierten Lenkern drohen.
Alkohol und Autofahren vertragen sich nicht. Grundsätzlich sollte die Maxime sein: Don't Drink & Drive.
ARTIKEL-INHALT
- Promille im Blut: Wie Alkohol wirkt
- Promillerechner: 1. Alkoholgehalt von Getränken feststellen
- Promillerechner 2: So lassen sich der Alkohol im Blut berechnen
- Promillerechner 3: Berechnen mit der Widmark-Formel
- Alkohol am Steuer: Promille killen
- 0,5 Promille und 0,1 Promille-Grenze
- Alkohol am Steuer: Mit diesen Strafen müssen Lenker in Österreich rechnen
Promille im Blut: Wie Alkohol wirkt
Wie viel Alkohol man verträgt, hängt grundsätzlich von vier Faktoren ab: Geschlecht, Alter, was man trinkt und wie viel man trinkt. "Ein Mann mit durchschnittlicher Statur wird wahrscheinlich mit einem Glas Punsch noch nicht die 0,5-Promille-Grenze überschreiten, eine zierliche Frau vielleicht schon", so Dora Beer, ARBÖ-Expertin für die Nachschulung von Autofahrern. Es gibt jedoch noch Faktoren, die Alkohol besonders schnell ins Blut schießen lassen:
- Rasches Trinken führt zu einer starken Alkoholkonzentration.
- Warme, heiße oder kohlensäurehaltige Getränke steigen schneller zu Kopf.
- Ein leerer Magen bewirkt, dass Alkohol besonders schnell vom Körper aufgenommen wird.
Mit drei Mythen rund um Alkohol gilt es auszuräumen:
- Wie viel man vorher gegessen hat, wirkt sich auf die Promille-Höhe nicht aus.
- Wer Wasser oder Kaffee trinkt, um die Promille zu senken, tut das vergeblich.
- Wenn man - etwa bei Alko-Pops - den Eindruck hat, dass kaum Alkohol im Getränk ist, kann das täuschen. Zucker kaschiert den Geschmack, aber nicht die Wirkung von Alkohol.
Schnaps: Der Promille-Beschleuniger
Besondere Vorsicht ist bei hochprozentigen Getränken wie Schnaps geboten. Hochprozentiger Alkohol lässt die Promille-Kurve geradezu senkrecht nach oben steigen.
Besondere Vorsicht ist bei Mischgetränken wie Punsch, Glühwein, Cocktails oder Longdrinks geboten. Da sich nicht abschätzen lässt, wie hoch der Alkoholgehalt dieser Getränke ist, kann schon ein Glas davon dazu führen, dass die tolerierte 0,49-Promille-Grenze überschritten wird.
Zudem machen Zucker und Aromen Alkohol weniger spürbar. Auch die Selbstwahrnehmung kann täuschen. Nicht umsonst nehmen Alkoholunfälle auch während der Punschzeit im November und Dezember regelmäßig zu.
Promillerechner: 1. Alkoholgehalt von Getränken feststellen
Um Strafen oder Unfälle aufgrund von Alkoholeinfluss zu vermeiden ist es gut, zu wissen, wie viel Alkohol man im Blut hat. Zur Berechnung der Promille gibt es einige Methoden.
Um Promille richtig berechnen zu können, ist es zunächst wichtig, den Alkoholgehalt der konsumierten Getränke zu kennen.
Auf allen alkoholischen Getränken ist der Alkoholgehalt in Volumenprozent (Vol %) angegeben. Eine Prozentangabe von 4,5 % etwa bei Bier bedeutet, dass in einem Liter Bier 45 ml Alkohol enthalten sind. In einem Achterl Wein mit 12 % Alkoholgehalt sind demnach 15 ml Alkohol enthalten.
- Alkoholfreies Bier enthält auch eine geringe Menge Alkohol - bis zu 0,6 Vol %
- Normales Bier enthält zwischen 4 und 6 Vol %
- Sekt enthält zwischen 9 und 14 Vol %
- Weißwein enthält rund 12 Vol %
- Rotwein enthält rund 14 Vol %
- Schnaps enthält rund 40 Vol %
Promillerechner: 2. Alkoholgehalt im Blut berechnen
Grundsätzlich lässt sich der Alkoholgehalt im Blut nur näherungsweise berechnen, weil dafür viele individuelle Faktoren eine Rolle spielen - etwa wie rasch Alkohol im Körper abgebaut wird. Männer vertragen aufgrund ihrer Physiognomie auch etwas mehr Alkohol als Frauen, ohne dabei gleich über die erlaubte Promille-Grenze zu kommen.
Um den Promillewert zu bestimmen muss die getrunkene Menge Alkohol in Gramm umgerechnet werden. Da Alkohol eine geringere Dichte als Wasser ist, muss die getrunkene Menge Alkohol (ml) mit 0,8 multipliziert werden.
BEISPIEL (1)
- 2 Achtel ROTWEIN mit 14,5 % Alkoholgehalt enthalten 36,25 ml Alkohol. (145 ml (in 1 Liter) x 0,25 l = 36,25 ml).
- Multipliziert mit 0,8 ergibt sich daraus ein Konsum von 29 Gramm Alkohol. (36,25 x 0,8 = 29 g)
- 1/2 Liter BIER mit 4,5 % Alkoholgehalt enthält 22,5 ml Alkohol. (45 ml (in 1 Liter) x 0,5 l = 22,5 ml).
- Multipliziert mit 0,8 ergibt sich daraus ein Konsum von 18 Gramm Alkohol. (22,5 x 0,8 = 18 g)
Für die Berechnung des Alkoholgehalts gibt es zwei Formeln, die auch bei Online-Promillerechnern zum Einsatz kommen, die Widmark-Formel und die Watson-Formel, wobei letztere etwas komplexer ist. In der Folge wird daher nur die 1932 entwickelte Erik Widmark zur Berechnung des Alkoholgehalts im Blut näher erläutert.
Promillerechner 3: Berechnung mit der Widmark-Formel
Die Widmark-Formel berücksichtigt die getrunkenen Menge, das Körpergewicht und einen Reduktionsfaktor.
Der Alkoholgehalt c0 ist dabei der Quotient aus getrunkener Alkoholmenge (A) und dem Produkt aus dem Körpergewicht (p) und dem Reduktionsfaktor (r). Aufgrund der unterschiedlichen Physiognomie von Männern und Frauen beträgt der Reduktionsfaktorbei Männern 0,68 und bei Frauen 0,55.
Die Formel lautet c0 = A/(r x p)
BEISPIEL (2)
Die vorhin errechneten 29 Gramm Alkohol aus den 2 Achtel Rotwein ergeben nach Widmark für einen Mann mit 80 kg und eine Frau mit 55 kg Körpergewicht folgenden Promillegehalt:
- Mann (80 kg):
c0 = A/(r x p)
c0 = 29 g / (0,68 x 80 kg)
c0 = 0,533 ‰ - Frau (55 kg):
c0 = A/(r x p)
c0 = 29 g / (0,55 x 55 kg)
c0 = 0,958 ‰
Hinweis: Der Divisor, also das Produkt aus Körpergewicht und Reduktionsfaktor verändert sich nur mit dem Körpergewicht. Es vereinfacht die Berechnung, daher ihn einmal auszurechnen und zu notieren. Bei einem 80 kg schweren Mann ist der Divisor 54,4 (0,68 x 80). Bei einer 55 kg schweren Frau ist der Divisor 30,25 (0,55 x 55). Siehe die folgende Berechnung.
Die errechneten 18 Gramm Alkohol aus einem halben Liter Bier ergeben nach Widmark für einen Mann mit 80 kg und eine Frau mit 55 kg Körpergewicht folgenden Promillegehalt:
- Mann (80 kg):
c0 = A/(r x p)
c0 = 29 g / 54,4
c0 = 0,33 ‰ - Frau (55 kg):
c0 = A/(r x p)
c0 = 29 g / 30,25
c0 = 0,59 ‰
Sowohl der Mann als auch die Frau hätten demnach nach 1/4 Liter Wein die 0,5 Promillegrenze bereits überschritten. Die Frau hätte auch nach 1/2 Liter Bier bereits die erlaubte Grenze überschritten.
Allerdings können von dem Ergebnis noch 10 bis 30 Prozent abgezogen werden - der Wert ist wieder von verschiedenen Faktoren abhängig -, da der Alkohol nicht zur Gänze vom Körper aufgenommen wird. Der korrigierte Wert ergibt daher:
BEISPIEL (3)
- Mann (80 kg):
c0 = 0,533 x 0,9
c0 = 0,479 ‰
mit einer Schwankungsbreite bis zu c0 = 0,373 ‰. - Frau (55 kg):
c0 = 0,958 x 0,9
c0 = 0,862 ‰
mit einer Schwankungsbreite bis zu c0 = 0,670 ‰.
Der Mann wäre demnach nach 2 Gläsern Wein noch fahrtüchtig, die Frau allerdings nicht.
Für die Frau ergibt sich auch nach dem Konsum von einem halben Liter Bier bei einer Berichtigung von 10 Prozent noch ein Promille-Wert von 0,531 ‰.
Mit Hilfe der Widmark-Formel lässt sich auch berechnen, wann man die Promillegrenze wieder unterschreitet. Im Körper wird Alkohol nämlich relativ gleichmäßig mit 0,1 bis 0,15 Promille pro Stunde abgebaut. Um den Restalkohol zu berechnen muss vom Alkoholgehalt (c0) das Produkt aus den vergangenen Stunden (h) seit dem letzten Alkoholkonsum mit dem Faktor 0,15 subtrahiert werden.
Für den Restalkohol gilt also folgende Formel: R = c0 - (h x 1,5)
Um zu bestimmen, wann die Frau mit einem Promillegehalt von 0,862 ‰ bzw. 0,670 ‰ wieder ein Fahrzeug lenken darf, muss in die obige Formel eingesetzt werden.
BEISPIEL (4)
- Frau (55 kg) mit 0,862 ‰:
R = c0 - (h x 1,5)
R = 0,862 ‰ - (2,5 h x 0,15)
R = 0,487 ‰ - bzw. Frau (55 kg) mit 0,670 ‰
R = c0 - (h x 1,5)
R = 0,670 ‰ - (1,25 h x 0,15)
R = 0,482 ‰
Die Frau müsste daher nach dem letzten Schluck Wein je nach einem Korrekturwert von 10 bzw. 30 Prozent zwischen 75 Minuten und 2,5 Stunden warten, bis der Alkoholgehalt in ihrem Blut wieder unter die erlaubte 0,5 Promillegrenze gefallen ist.
Im Falle eines halben Liter Bier ist die Dauer bis der Restalkohol auf die zulässigen 0,49 ‰ gesunken ist deutlich kürzer. Hier müsste die Frau nur ca. 15 Minuten lange warten, um auf einen Wert von 0,49 ‰ zu kommen.
Alkohol am Steuer: Promille killen
Alkoholisiert oder gar betrunken Auto zu fahren ist kein Kavaliersdelikt. Der Gesetzgeber kennt keine Gnade, denn Alkohol beeinträchtigt die Reaktionsfähigkeit und erhöht zudem die Risikobereitschaft.
Die Folgen lassen sich aus den offiziellen Unfallstatistiken klar herauslesen. Jährlich werden in Österreich deutlich über 2.000 Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss verursacht. 2021 wurden etwa 2.348 Alkoholunfälle registriert. 2022 starben zudem in Österreich 18 Menschen bei unter Alkoholeinfluss verursachten Verkehrsunfällen.
0,5 und 0,1 Promille-Grenze
In Österreich gilt daher eine Grenze von 0,5 Promille, die nicht erreicht werden darf. Für Führerscheinneulinge und einzelne Berufsgruppen gilt die noch strengere Grenze von 0,1 Promille. Konkret gilt die 0,1-Promille-Grenze für Probeführerschein-Besitzer, bei Übungsfahrten (L), Ausbildungsfahrten (L17) sowie Lkw- und Busfahrer, Fahrschullehrer und bei Schülertransporten
Die 0,5 Promillegrenze gilt übrigens auch in den Nachbarländern Deutschland, Italien, Slowenien und Schweiz. In Tschechien, der Slowakei und Ungarn heißt es für Autofahrer komplett Hände weg vom Alkohol. Dort gilt jeweils die Promillegrenze von 0,0 Promille.
In Deutschland und Italien beginnen die Strafrahmen bei 500 bzw. 545 Euro. In Italien zahlt man nachts zwischen 22 und 7 Uhr um ein Drittel mehr. In der Schweiz werden bei Verstößen gegen die Promillegrenze mindestens 585 Euro Bußgeld verhängt, in Slowenien 300 Euro und in der Slowakei 200 Euro.
Alkohol am Steuer: Mit diesen Strafen müssen Lenker in Österreich rechnen
Wer bei einer Verkehrskontrolle alkoholisiert erwischt wird oder alkoholisiert einen Unfall verursacht, muss neben einer saftigen Verwaltungsstrafe auch mit einer Vormerkung im Führerscheinregister und ab 0,8 Promille auch mit der Entziehung der Lenkberechtigung rechnen. Daneben wird die Teilnahme an einem Verkehrscoaching aufgetragen.
Eine zusätzliche Verschärfung bei Alkohol am Steuer bringt das Vormerksystem für Wiederholungstäter: Wird man neuerlich alkoholisiert am Steuer erwischt, verordnet die Behörde eine Nachschulung durch Psychologen. Die Schulung kostet zusätzlich mindestens 200 Euro. Beim dritten Verstoß gegen diese Bestimmungen oder gegen ein anderes der 13 Vormerkdelikte binnen zwei Jahren gibt es kein Pardon mehr - der Schein ist für mindestens drei Monate weg. Die folgenden Strafen gelten bei Alkohol am Steuer:
0,5 - 0,79 Promille: Zwischen 300 und 3.700 Euro Strafe
Ab einem Alkoholgehalt von 0,5 Promille werden Verwaltungsstrafen zwischen 300 Euro und 3.700 Euro verhängt. Wer zum ersten Mal alkoholisiert erwischt wird, behält den Führerschein, bekommt allerdings eine Vormerkung im Führerscheinregister.
0,8 - 1,19 Promille: Zwischen 800 und 3.700 Euro Geldbuße
Über 0,8 Promille wird eine Strafe von mindestens 800 Euro verhängt. Die Höchststrafe liegt auch hier bei 3.700 Euro. Ersttätern wird der Führerschein für ein Monat entzogen. Im Wiederholungsfall wird der Führerschein mindestens für drei Monate entzogen. Außerdem muss ein Verkehrscoaching absolviert werden.
1,2 - 1,59 Promille: Zwischen 1.200 und 4.400 Euro Strafe
Ab 1,2 Promille liegt der Strafrahmen zwischen 1.200 und 4.400 Euro und der Führerschein wird für mindestens 4 Monate entzogen. Außerdem ist eine Nachschulung fällig.
Ab 1,6 Promille: Zwischen 1.600 und 5.900 Euro werden fällig
Über 1,6 Promille drohen Strafen von 1.600 Euro bis 5.900 Euro und ein Führerscheinentzug von mindestens 6 Monaten. Zusätzlich muss eine Nachschulung absolviert werden, die rund 500 Euro kostet. Es werden auch ein Besuch beim Amtsarzt und eine verkehrspsychologische Untersuchung vorgeschrieben, die weitere 363 Euro kostet. Die gleichen Konsequenzen drohen übrigens auch, wenn der Alkomat-Test verweigert wird.