Privatkonkurs neu - Die wichtigtsten 4 Fakten

Das neue Privatinsolvenzrecht soll es Schuldnern ermöglichen sich einfacher zu entschulden. Der Kernpunkt ist die kürzere Entschuldungsdauer ohne zwingende Quote. Mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP wurde die Reform im Justizausschuss auf den Weg gebracht.

Privatkonkurs neu - Die wichtigtsten 4 Fakten

Wien. Im Justizausschuss ist mit Stimmen von SPÖ und ÖVP am Mittwochnachmittag eine Reform des Privatinsolvenzrechts auf den Weg gebracht worden.

Die Mindest-Entschuldungsdauer sinkt nach dem noch notwendigen Beschluss im Nationalrat von 7 auf 5 Jahre, nicht wie ursprünglich geplant auf 3 Jahre. Kern der Reform ist, dass es nicht mehr zwingend zu einer Mindestquote kommen muss, die bisher 10 Prozent betrug. Gültig werden die Änderungen mit 1. November 2017. Hier Fakten zu den neuen Regeln:

1. Die Insolvenzeröffnung

Erfolgt sofort, nicht erst nach Scheitern eines außergerichtlichen Ausgleichs. Wie bisher erfolgt als erstes ein Exekutions- und Zinsstopp. Dann beginnt die Vermögensverwertung.

2 Der Zahlungsplan

Hier ist - neu - kein Angebot des Schuldners zum Zahlungsplan notwendig, wenn das Einkommen unter oder nur geringfügig über dem Existenzminimum liegt.

Wie bisher braucht es eine Zustimmung der Gläubigermehrheit und auch die Rückzahlungsquote muss wie bisher zumindest voraussichtlich fixiert werden.

Großer Unterschied ist, dass die Mindestquote von 10 Prozent fällt. Einigen muss man sich auch wie bisher aufs pfändbare Einkommen der nächsten 5 Jahre und auf Teilzahlungen für maximal 7 Jahre.

3 Bei Annahme eines Zahlungsplanes

Wie bisher kommt es bei Annahme und fristgerechter Erfüllung zur Restschuldbefreiung.

4 Bei Ablehnung eines Zahlungsplanes

Es kommt zum ABSCHÖPFUNGSVERFAHREN: Hier gibt es die bisherigen 7 Jahre Leben am Existenzminimum nicht mehr und auch die mindestens 10 Prozent der Schulden müssen nicht abbezahlt werden. Man muss zwar weiterhin am Existenzminimum leben, allerdings ohne die Mindestquote. So sollen mehr Menschen den Privatkonkurs schaffen als bisher. Kürzest mögliche Dauer sind künftig 5 Jahre. Auch der Zahlungsplan läuft mindestens 5 und maximal 7 Jahre.

Bei der Einhaltung der Verpflichtungen kommt es zur Restschuldbefreiung - ohne Erfüllung der bisherigen Mindestquote. Ein Scheitern der Abschöpfung soll nicht mehr geschehen. Bisher lebten dann alle Schulden und Zinsen wieder auf. Künftig soll man dank des Entfalls der Quote die Entschuldung fix schaffen.

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