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Privatstiftung in Österreich: Von der Gründung, über die Besteuerung bis zur Auflösung

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Die Privatstiftung ist eine beliebte Form der Vermögensverwaltung
Die Privatstiftung ist eine beliebte Form der Vermögensverwaltung©Elke Mayr
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Als flexible und attraktive Rechtsform ist eine Privatstiftung eine Rechtsform, die es möglich macht, das Vermögen zu sichern, langfristig zu verwalten und die gesteckten finanziellen Ziele effizient zu verfolgen.

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Was ist eine Privatstiftung?

Eine Privatstiftung wird im Privatstiftungsgesetz (PSG) als ein Rechtsträger definiert, dem vom Stifter ein Vermögen dauerhaft gewidmet ist. Durch die Nutzung, Verwaltung und Verwertung dieses Vermögens dient sie einem vom Stifter bestimmten Zweck. Jede Privatstiftung ist eine juristische Person, die einen nach außen gerichteten, erlaubten Zweck verfolgt. Zulässig ist nicht die reine Verwaltung des eigenen Vermögens, die Selbstzweckstiftung. Allerdings muss der Zweck weder mildtätig noch gemeinnützig sein.

In der Vergangenheit standen meist die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Vordergrund. Heute liegt der Grund überwiegend in der Fortführung und Erhaltung des Lebenswerks des Stifters. Darüber hinaus aber auch die Absicherung des eigenen Vermögens vor fremden Einflüssen und das Verhindern des Auseinanderfallens von Vermögen im Rahmen der Erbfolge. Das Vermögen des Stifters soll also auch über seinen Tod hinaus erhalten werden.

Welche Arten von Privatstiftungen gibt es?

Privatstiftungen werden nach Zweck und Zielsetzung unterschieden. Im Folgenden finden sich die häufigsten Arten von Privatstiftungen:

  • Familienstiftung: Sie ist die häufigste Form. Gegründet wird sie von einer Familie, um das Familienvermögen zu erhalten und langfristig zu verwalten.

  • Unternehmensstiftung: Die Gründung erfolgt durch ein Unternehmen oder eine Unternehmerfamilie. Das Hauptziel besteht darin, das Unternehmen langfristig zu sichern, die unternehmerische Tätigkeit zu fördern und die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens zu gewährleisten.

  • Kunst- und Kulturstiftung: Diese Stiftungen fördern die Kunst, Kultur, Bildung und Wissenschaft.

  • Wohltätigkeitsstiftung: Sie widmet sich gemeinnützigen und sozialen Zwecken.

  • Stiftung für wissenschaftliche Zwecke: Diese Form der Privatstiftung fördert Forschung und Bildung.

  • Stiftung für Umwelt- und Naturschutz: Sie setzen sich für den Schutz der Umwelt, den Erhalt der Natur und die Förderung nachhaltiger Projekte ein.

  • Vermögensverwaltende Stiftung: Der primäre Zweck ist, das Vermögen der Gründer zu verwalten und zu sichern.

Jede Stiftungsart hat ihre eigenen spezifischen Anforderungen, Zielsetzungen und steuerlichen Behandlungen.

Stiftungsorgane: Wie ist eine Privatstiftung aufgebaut?

Jede Privatstiftung besteht aus verschiedenen Elementen und Organe. Diese sind in der Satzung festgelegt. Da ist zum einen der Stifter, welcher ein Unternehmen oder eine Person sein kann. Zumindest ein Stiftungsorgan muss vorhanden sein, welches die Stiftung verwaltet und ihre Interessen wahrnimmt. In der Regel besteht das Stiftungsorgan aus einem oder mehreren Stiftungsvorständen, auch bekannt als Kuratoren. Der Stiftungsvorstand ist das ausführende Organ der Privatstiftung. Er ist für die strategischen Entscheidungen und das Tagesgeschäft verantwortlich.

Jede Privatstiftung unterliegt in Österreich der staatlichen Aufsicht. Im Stiftungszweck sind die Hauptziele und der Verwendungszweck des Stiftungsvermögens beschrieben. Diese werden in den Stiftungsstatuten klar definiert. Das Stiftungsvermögen beinhaltet das vom Stifter eingebrachte Vermögen. Begünstigte einer Privatstiftung sind immer die, die von den Aktivitäten und Zwecken der Stiftung profitieren.

Juristische Person: Die Rechtsgrundlage einer Privatstiftung

Das PSG (Privatstiftungsgesetz) regelt die Gründung, Organisation, Verwaltung und Auflösung von Privatstiftungen in Österreich.

Es schafft die rechtliche Grundlage für die Anerkennung von Privatstiftungen als eigenständige juristische Personen und legt die Rahmenbedingungen für ihre Tätigkeiten und steuerliche Behandlung fest. Das PSG gewährleistet die Rechtsfähigkeit und Autonomie der Privatstiftungen, was es ihnen ermöglicht, Vermögen zu verwalten, Begünstigte zu unterstützen und ihre Stiftungszwecke langfristig zu verfolgen.

Für wen sind Privatstiftungen interessant?

Hier sind einige Gründe, die für die Gründung einer Privatstiftung in Österreich sprechen:

  • Sie bietet einen ausgezeichneten Schutz des Unternehmensvermögens vor potenziellen Risiken wie Gläubigeransprüchen oder unvorhergesehenen wirtschaftlichen Herausforderungen.

  • Durch eine geschickte Gestaltung können steuerliche Vorteile genutzt werden, die zu einer effizienteren Steuerstruktur führen.

  • Die Gründung einer Privatstiftung bietet eine ideale Lösung für die Nachfolgeplanung in Familienunternehmen oder bei der Übertragung von Vermögenswerten auf die nächste Generation.

  • Privatstiftungen sind sehr flexibel in der Verwaltung und Nutzung des Vermögens. Die Stiftungsstatuten können individuell angepasst werden, um den spezifischen Bedürfnissen und Zielen des Unternehmens gerecht zu werden.

  • Unternehmen, die soziale Verantwortung übernehmen möchten, können eine Privatstiftung nutzen, um gezielte Spenden und Förderungen für wohltätige Zwecke zu verwalten und langfristig Wirkung zu erzielen.

  • Die Privatstiftung ermöglicht es Unternehmen, ihre Vermögensverhältnisse vertraulich zu halten und ihre Geschäftsaktivitäten diskret zu gestalten.

Wie gründe ich eine Privatstiftung?

Der Gründungsprozess einer Privatstiftung gestaltet sich, wie nachfolgend beschrieben.

  • Zunächst einmal sind der Zweck und die Ziele sowie das einzubringende Vermögen zu definieren. Auch muss der/die Begünstigte und die Verwaltung der Stiftung festgelegt werden.

  • Dann erfolgt die Erstellung der Stiftungsstatuten. Diese müssen von einem Notar erstellt werden. Dieser übernimmt auch die Beurkundung.

  • Das eingebrachte Stiftungsvermögen muss auf ein spezielles Stiftungskonto eingezahlt werden.

  • Anschließend muss die Stiftung bei der zuständigen Behörde, welches in der Regel das Landesverwaltungsgericht ist, angemeldet werden. Dort erfolgt nach eingehender Prüfung auch die Anerkennung.

  • Jetzt werden die Stiftungsorgane bestellt. Anschließend kann die Stiftung ihre Tätigkeit aufnehmen.

Was beinhaltet eine Stiftungserklärung?

Eine Stiftungserklärung beinhaltet folgende Informationen:

  • Name und Sitz der Stiftung

  • Stiftungszweck

  • Begünstigte

  • Stiftungsvermögen

  • Stiftungsorgane

  • Dauer der Stiftung

  • Weitere Regelungen

Die Stiftungserklärung wird in der Regel von einem Notar beurkundet und bildet die rechtliche Grundlage für die Gründung und Organisation der Privatstiftung.

Worin liegt der Unterschied zwischen einer Stiftung & einer Privatstiftung?

Der Hauptunterschied zwischen einer Stiftung und einer Privatstiftung liegt in der Zielsetzung und Verwendung des Vermögens:

Stiftung. Eine Stiftung ist eine gemeinnützige Organisation, die dem Allgemeinwohl dient. Sie verfolgt wohltätige, kulturelle, wissenschaftliche oder soziale Zwecke und unterstützt gemeinnützige Projekte. Das Vermögen einer Stiftung stammt oft aus Spenden und wird für gemeinnützige Aktivitäten verwendet.

Privatstiftung. Eine Privatstiftung hingegen ist eine Stiftung, die in der Regel von einer Einzelperson oder einer Familie gegründet wird. Sie dient in erster Linie dazu, das Vermögen des Stifters zu verwalten, zu sichern und bestimmte Ziele oder Zwecke zu verfolgen, die vom Stifter definiert werden. Die Verwendung des Vermögens ist in der Regel nicht gemeinnützig, sondern kann auch der Vermögenssicherung, Nachfolgeplanung oder anderen privaten Zwecken dienen.

Vorteile und Nachteile einer Privatstiftung

Die Vorteile einer Privatstiftung wurden bereits beschrieben (siehe "Für wen sind Privatstiftungen interessant?") , weshalb an dieser Stelle auf die Nachteile eingegangen wird.

Jede Gründung und Verwaltung einer Privatstiftung ist mit Kosten und einem administrativen Aufwand verbunden, der nicht für jeden Stifter rentabel ist. Das in die Stiftung eingebrachte Vermögen kann in der Regel nicht mehr frei vom Stifter verwendet werden, da es dem Stiftungszweck unterliegt. Privatstiftungen unterliegen in Österreich bestimmten rechtlichen Vorgaben und Aufsichtsbehörden, was zusätzliche Verantwortung und Berichtspflichten bedeutet. Anders als bei Spenden an gemeinnützige Stiftungen sind Einzahlungen in eine Privatstiftung in der Regel nicht steuerlich absetzbar.

Die Stiftung kann oft nur schwer oder mit Aufwand aufgelöst oder die Zweckbestimmung verändert werden. Das führt zu einer langfristigen Bindung an die Entscheidungen des Stifters.

Wie wird eine Privatstiftung aufgelöst?

Die Auflösung einer Privatstiftung in Österreich kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen. Die genauen Schritte und Bedingungen sind in den Stiftungsstatuten festgelegt. Hier sind die gängigsten Möglichkeiten, wie eine Privatstiftung aufgelöst werden kann:

  • Wenn der in den Stiftungsstatuten festgelegte Zweck der Stiftung erfüllt ist oder nicht mehr erfüllbar erscheint.

  • Ist das Stiftungsvermögen aufgebraucht oder reicht es nicht mehr aus.

  • Die Auflösung kann auch durch einen einstimmigen Beschluss der Stiftungsorgane herbeigeführt werden.

  • Wenn die Stiftung in den Statuten eine bestimmte Laufzeit oder zeitliche Begrenzung vorgesehen hat, endet sie automatisch mit Ablauf dieser Frist.

  • In bestimmten Fällen kann auch das zuständige Gericht die Auflösung einer Stiftung anordnen, etwa wenn der Stiftungszweck rechtswidrig oder unmöglich geworden ist oder die Stiftung ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben kann.

  • Eine Privatstiftung kann auch durch Verschmelzung oder Spaltung mit einer anderen Stiftung aufgelöst werden.

Es ist wichtig, dass die Auflösung einer Privatstiftung mit der entsprechenden Sorgfalt und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen erfolgt. Die Auflösung einer Privatstiftung erfordert in der Regel auch die Zustimmung oder Mitwirkung der Stiftungsbehörde. Daher wird empfohlen, sich vor der Auflösung einer Privatstiftung von einem Rechtsanwalt oder einer spezialisierten Beratungsstelle in Österreich beraten zu lassen, um die rechtlichen Aspekte und Folgen vollständig zu verstehen.

Ob die Gründung einer Privatstiftung für eine Person oder ein Unternehmen sinnvoll ist, hängt von den individuellen Zielen, Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten ab. Es ist ratsam, professionellen Rat einzuholen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

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