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Sondergesetz soll mehr Wettbewerb am Energiemarkt bringen

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Die Bundesregierung will Verbraucherrechte im Energiesektor stärken
©APA/APA/EVN/DANIELA MATEJSCHEK
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Die Bundesregierung hat heute eine Gesetzesreform angekündigt, die für mehr Wettbewerb am Energiemarkt sorgen soll. Unternehmen, die deutlich teurer sind als ihre Konkurrenz, müssen Preise künftig erklären, so Justiz- und Klimaministerium. Die finale Beschlussfassung und das Inkrafttreten sind noch vor der Sommerpause des Parlaments geplant, hieß es.

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Der Strom- und Gasmarkt in Österreich sei durch eine hohe Konzentration auf wenige große Marktanbieter gekennzeichnet, was zu einem fehlenden Wettbewerbsdruck führen könne, der in weiterer Folge zu wettbewerbswidrigen Kostenstrukturen "und damit potenziellen Preismissbrauch marktbeherrschender Energieversorgungsunternehmen zulasten der Endverbraucher:innen führen" könne, heißt es in der Aussendung.

Nach bisheriger Rechtslage lag es demnach an den Wettbewerbs- und Kartellbehörden selbst nachzuweisen, dass hier durch einzelne Anbieter ein Machtmissbrauch stattgefunden habe. Mit dem nunmehr geplanten Sondergesetz soll Abhilfe geschaffen werden, indem eine Beweislast-Umkehr für marktbeherrschende Energieversorgungsunternehmen (EVU) eingeführt wird.

"Konkret wird es Anbietern von Elektrizität, Fernwärme und leitungsgebundenem Erdgas künftig untersagt sein, Einkaufs- oder Verkaufspreise oder sonstige Geschäftsbedingungen zu fordern, die ungünstiger sind als diejenigen anderer Versorgungsunternehmen oder von Unternehmen auf vergleichbaren Märkten, es sei denn, der Versorgungsunternehmer weist nach, dass die Abweichung sachlich gerechtfertigt ist", so die beiden Ministerien.

Gelinge dieser Nachweis nicht, habe dies kartellrechtliche Folgen - "etwa Abstellung oder Verhängung von hohen Bußgeldern durch das zuständige Kartellgericht". Die Geltung des Gesetzes sei vorerst befristet bis zum 31.12.2027. Angelehnt sei es in seiner Konzeption an die in Deutschland bereits seit 2007 geltende Rechtslage, die erst kürzlich auch auf Anbieter von Fernwärme ausgedehnt worden sei.

Zur weiteren Vorgehensweise hieß es: Das Sondergesetz wurde am 16. Mai mittels Initiativantrag eingebracht, die finale Beschlussfassung und das Inkrafttreten sind somit noch vor der Sommerpause des Parlaments geplant.

Justizministerin Alma Zadić (Grüne) betonte: "Mit der deutlichen Verschärfung des Kartellrechts sorgen wir dafür, dass Missbrauch im Energiemarkt verhindert werden kann." Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Gewessler) wiederum hielt fest: "Damit sorgen wir - auch in Krisenzeiten - für mehr Wettbewerb und stärken Position der Konsumentinnen und Konsumenten. In Deutschland hat sich diese Regelung seit langer Zeit bewährt - diesem Beispiel folgen wir jetzt."

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