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Schweiz: Kein Schadenersatz für Credit-Suisse-Aktienverluste

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Ehepaar hatte vom Bund 54.600 Franken Schadenersatz verlangt
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Das höchste Schweizer Gericht hat eine Schadenersatzklage gegen die Regierung in Zusammenhang mit Kursverlusten bei Credit-Suisse-Aktien abgewiesen. Dies ging aus einer am Freitag veröffentlichten Mitteilung des Schweizerischen Bundesgerichts in Lausanne hervor. Die schriftliche Begründung des Urteils folge später.

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Ein Ehepaar hatte dem Gericht zufolge vom Bund 54.600 Franken (58.440 Euro) Schadenersatz verlangt, nachdem die taumelnde Credit Suisse (CS) im März 2023 von der UBS zu einem weit unter dem Einstiegskurs der Kläger liegenden Preis übernommen wurde. Das Ehepaar hatte argumentiert, dass es die Aktien ohne die positiven Aussagen der Schweizer Regierung vom Dezember 2022 und vom März 2023 zur finanziellen Lage der Credit Suisse nicht gekauft hätte.

Medienberichten zufolge hatten sich die beiden auf den Standpunkt gestellt, dass Behördenvertreter über die kritische Lage der Credit Suisse informiert gewesen seien, sich öffentlich aber beschwichtigend geäußert hätten. Zudem sei der Einsatz von Notrecht durch die Regierung zur Ermöglichung der Übernahme nicht gerechtfertigt gewesen.

LUGANO - SCHWEIZ: FOTO: APA/APA/AFP/FABRICE COFFRINI

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