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EU-Lieferkettengesetz final angenommen

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Gesetz soll Menschenrechte und Umweltstandards weltweit stärken
©APA/APA/dpa/Marcus Brandt
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Das umstrittene EU-Lieferkettengesetz wurde am Freitag in Brüssel vom Rat der EU-Staaten final abgesegnet. Es soll große Unternehmen zur Rechenschaft ziehen, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Nachdem das EU-Parlament im April seine finale Zustimmung gegeben hat, wird das Gesetz nun im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt in Kraft. Die EU-Staaten haben dann zwei Jahre Zeit für die nationale Umsetzung.

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Ziel ist unter anderem, dass Unternehmen künftig vor europäischen Gerichten zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverstößen in ihren Lieferketten profitieren, etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit. Außerdem müssen sie Klima-Pläne erstellen.

Die neuen EU-Regeln waren im Verhandlungsprozess abgeschwächt worden, sodass davon weniger Unternehmen betroffen sind als ursprünglich geplant. Statt für Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz sollen sie für Firmen mit 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz gelten, nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren. In den ersten Jahren sind beide Schwellen noch höher.

Die Richtlinie war lange umstritten, die deutsche sowie auch die österreichische Wirtschaft hatten sich klar dagegen ausgesprochen. Sie kritisierten unter anderem eine zu starke Bürokratie durch kaum erfüllbare Dokumentationspflichten. Die deutsche Regierung hatte sich auf Druck der FDP enthalten. Auch der österreichische Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) stimmte dem Vorschlag nicht zu. Schlussendlich hatte aber Italien seinen Widerstand aufgegeben, nachdem die Vorgaben abgeschwächt worden waren. Damit kam die notwendige Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten zustande.

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