Gesellschafter leiht Kredit von GmbH: Wann Steuernachzahlung droht

Wenn ein Gesellschafter einer GmbH sich nicht von der Bank, sondern vom eigenen Unternehmen Geld leiht, ist das gesetzlich erlaubt. Wenn der Fiskus dahinter aber eine verdeckte Gewinnausschüttung vermutet, drohen kräftige Steuernachzahlungen.

Thema: Steuertipps
Gesellschafter leiht Kredit von GmbH: Wann Steuernachzahlung droht

Gesellschafter können vom eigenen Unternehmen einen Kredit bekommen und sind so unter gewissen Umständen von der KESt-befreit.

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Voraussetzung damit Gesellschafter einer GmbH Geld privat ausborgen darf

Es ist durchaus üblich ist, dass Gesellschafter einer GmbH sich das Geld für privaten Investitionen wie Kauf eines Grundstücks, einer Immobilie, eines Autos oder auch die Voraus- oder Nachzahlung der Einkommensteuer bei der eigenen GmbH ausleihen, sofern diese über genügend Liquidität verfügt. Der Kredit der GmbH an ihren Gesellschafter wird auf einem Verrechnungskonto des Gesellschafters erfasst.

Wann Gesellschafter, die Kredit aufnehmen, KESt-befreit sind

Da das Geld nur geborgt ist, wird die 25%ige Kapitalertragsteuer (KESt) bei einem Gesellschafter-Darlehen nicht abgeführt. „In diesen Fällen ist jedoch Vorsicht geboten“, warnt Birgit Perkounig, Steuerberaterin bei TPA. Denn nur, wenn der Gesellschafter die Rückzahlung dieses Kredites tatsächlich beabsichtigt, geht der Fiskus steuerlich gesehen von einem Kredit aus. Um als Gesellschafter den Kredit keine KESt zahlen zu müssen, muss deshalb absehbar sein, dass der Kredit einbringlich ist. Deshalb muss der Gesellschafter über entsprechende Bonität bzw. über ausreichende Sicherheiten verfügen. Es muss somit absehbar sein, dass der gesamte Betrag samt Zinsen bis zum vereinbarten Ablauf der Kreditdauer beglichen werden kann.

Bemessungsgrundlage für Steuer, wenn der Gesellschafter-Kredit nicht zurückgezahlt wird

Wird allerdings nicht beabsichtigt, diesen zurückzuzahlen, fällt sehr wohl die Kapitalertragsteuer an. In diesem Fall wird die KESt auf die gesamte Ausschüttung zum Zeitpunkt der Überweisung an den Gesellschafter fällig.

Dabei kommt es der Finanz bei Bonität und Sicherheiten des Gesellschafters an

Bei Prüfung der Bonität und der Sicherheiten des Gesellschafters sieht der Prüfer der Finanzverwaltung genau hin.
Um die Bonität zu beurteilen, werden sowohl
- das laufende Einkommen als auch
- erwartbare Veränderungen des zukünftigen Einkommens einzukalkulieren, wie eine Einkommensverschlechterungen durch eine absehbare Pensionierung, Verpflichtungen durch Scheidung und Unterhaltszahlungen. Bei nicht ausreichender Bonität können Sicherheiten das Ausfallsrisiko absichern. Die Kredit-Sicherheiten müssen so gestaltet sein, dass die Gesellschaft in der Lage ist, ihre Forderung durch Zugriff oder Verwertung zu befriedigen.

Wann die Finanz durch das Gesellschafterdarlehen eine verdeckte Gewinnausschüttung ortet

Wann die Finanz von einer fremdüblichen Überlassung von Geld ausgeht

Die Finanz geht davon aus, dass es bei einem Kreditbetrag von mehr als 50.000 Euro und einer vereinbarten Dauer von über drei Jahren und dem Fehlen von Sicherheiten eine fremdunübliche Überlassung von Geld vorliegt. Dies würde für die Uneinbringlichkeit der Forderung im Zeitpunkt der Geldmittelüberlassung sprechen.

Was bedeutet fremdüblich bei einem Darlehen?

Fremdüblich bedeutet, dass die Darlehenskonditionen in etwa denen entsprechen müssen, die ein fremder Dritter, der nicht wie der Gesellschafter oder Anteilseigner mit der Gesellschaft verbunden ist, bekommen würde. Ähnliche Voraussetzungen gelten für Geschäftsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen, wenn beispielsweise das Finanzamt Mietverträge steuerlich anerkennen soll. Das Gegenteil davon ist fremdunüblich.

Weshalb achtet die Finanz darauf, ob die Kredit-Konditionen fremdüblich sind?

Das Finanzamt achtet deshalb besonders auf die Bedingungen für ein Gesellschafterdarlehen, da dadurch die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft verbessert oder verschlechtern werden kann. So können sich dadurch steuerliche Verzerrungen ergeben, die es zu verhindern gilt.

Wenn beispielsweise ein zu hoher Zinssatz zu überhöhten Kosten bei der Gesellschaft führt, gilt das als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA). Die Gesellschaft schüttet in diesem Fall ohne Beschluss der Gesellschafterversammlung Mittel an den Gesellschafter aus.
Werden zu wenig Zinsen verlangt, erzielt die Gesellschaft höhere Gewinne: In diesem Fall könnte es sich um eine verdeckte Einlage handeln.

Verdacht auf verdeckte Gewinnausschüttung: Wie die Finanz vorgeht

Bei einer Verschlechterung der Bonität des Gesellschafters und dem Fehlen von Sicherheiten geht die Finanz von einer verdeckten Gewinnausschüttung aus und stellt dafür 25 Prozent KESt in Rechnung – sofern die Gesellschaft nicht rasch Maßnahmen setzt, um die Einbringlichkeit der Forderung sicherstellt.

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