Trend Logo

Black Friday: Die Tricks der Onlinehändler und wie Sie sich schützen

Subressort
Aktualisiert
Lesezeit
15 min
Black Friday: Die Tricks der Onlinehändler und wie Sie sich schützen

Rabatte ohne Ende? Vorsicht zahlt sich gerade am Black Friday, wo die Onlinehändler groß Kasse machen möchten, für Konsumenten auf jeden Fall aus.

©istock
  1. home
  2. Aktuell
  3. Unternehmen

In der Cyber Week, die ihren Höhepunkt mit dem "Black Friday" und dem "Cyber Monday" findet, werben Händler mit hohen Rabatten. Doch die Tricks mancher Händler werden von Jahr zu Jahr dreister. Von Fake-Shops, gefälschter Ware, teuren Versandspesen und Zahlungskonditionen und absichtlichen langen Lieferzeiten.

von

Was bedeutet "Black Friday", "Cyber-Week" und "Cyber Monday"?

Der "Black Friday" hat sich in den vergangenen Jahren auch in Europa fest als Tag für Schnäppchenjäger vor allem im Internet etabliert. Ursprünglich hatten findige Händler in den USA am Tag nach dem US-Feiertag Thanksgiving mit Black-Friday-Sonderangeboten in die sonst nach dem Feiertag leeren Geschäfte gelockt. In der Zwischenzeit wurde diese Idee jedoch von den Online-Händler gekappert. So war die Antwort der Online-Shops auf den Black Friday in den traditionellen Geschäften der Cyber Monday. Mittlerweile Sie locken mit Rabatten bis zu 70 Prozent - mitunter sogar 90 Prozent. Vorsicht ist auf jeden Fall geboten, schließlich haben auch Händler nichts zu verschenken. Nicht alles was wie ein lohnendes Schnäppchen wirkt, ist auch eins oder wird überhaupt nach der Bezahlung dem Kunden geschickt.

Die Tricks der Onlinehändler wurden in den letzten Jahren immer ausgefeilter und dreister. Hier ein Überblick über die gängigsten Methoden, um Kunden reinzulegen und wie man sich davor am besten schützt.

Fake-Shops mit gefälschter oder nicht existierende Ware

Die Preisschlacht Ende November lockt auch unseriöse Anbieter an, die mit Fake-Shops gefälschte oder nicht existente Waren anbieten und Konsumenten um ihr Geld prellen. Ein typischer Hinweis auf einen Fake-Shop ist oft ein auffallend günstiges Angebot.

Tipp: Pro Jahr werden im Schnitt rund 3.000 betrügerische Shops gemeldet. Eine Watchlist der aktuell bekannten Fake-Shops finden Sie hier.

Blurred image background

Gefälschte Ware ist meist nicht ihr Geld wert. Das Material und die Verarbeitung ist in der Regel minderwertig.

© istock

So fallen Sie nicht auf Fake-Shops oder gefälschte Ware rein

  • Tipps:Wenn Sie so ein "Super-Schnäppchen" finden: Seien Sie doppelt vorsichtig! Umso mehr, wenn Sie den Shop nicht kennen und dort noch nie zuvor eingekauft haben.

  • Eine Suche via Google, Bing oder einer anderen Suchmaschine sollte bei Ihnen völlig unbekannten Shopsauf jeden Fall stattfinden. Etwa mit dem Namen des Shops und dem Schlagwort "Erfahrungen" oder "Fake".

  • Doch selbst wenn ein Shop zuvor zuverlässig Waren geliefert hat: Mitunter werden Black-Friday-Coups monatelang vorbereitet und so eine gute Credibility aufgebaut, um dann am Tag X groß Kasse zu machen.

  • Von positiven Bewertungen nicht blenden lassen, denn natürlich lassen sich auch diese fälschen.

  • Kaufen Sie nur in vertrauenswürdigen Online-Shops ein.

Blurred image background

Nutzen Sie, wenn Sie unzufrieden mit der Ware sind, die Möglichkeit ohne Angaben von Gründen vom Online-Kauf zurücktreten zu können.

© iStock

Konsumenten haben laut dem Fernabgabegesetz das Recht, von Online-Käufen binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten und Waren zu retournieren . Das ist jedoch nur möglich, wenn der Shop auch tatsächlich existiert. Und selbst dann sollte man auf die Details achten - etwa ob der jeweilige Händler auch eine kostenlose Rücksendung anbietet.

Black Friday: Falsche Angaben über die tatsächliche Höhe der Rabatte besonders beliebt

Rabatte stehen speziell am Black Friday und der Cyber Week im Mittelpunkt. Tausende Händler senken ihre Preise, um ihre Umsätze pünktlich zum Beginn der heißen Phase des Weihnachtsgeschäfts anzukurbeln. So verlockend die Aussicht auf große Ersparnisse aber auch ist, Verbraucher sollten im Hinterkopf behalten, dass kein Händler etwas zu verschenken hat. Die Konkurrenz ist groß und die Marge oft kleiner als man denkt. Im Schnitt liegen nach Beobachtungen von Experten der vergangenen Jahre die Rabatte am Black Friday und dem Cyber Monday bei 20 Prozent anstatt der angepriesenen 50 oder mehr.

Je höher die Rabatte, umso kritischer sollten Konsumenten sein

Blurred image background
Je höher die Rabatte, umso kritischer sollten Konsumenten sein

Am Black Friday geht der Wunsch groß Kasse zu machen bei manchen Händlern durch und nennen Rabatte, deren Höhe nicht der Realität entspricht.

© iStock

Nicht jedes Produkt, das in einem Online-Shop mit einem hohen Preisnachlass beworben wird, ist bei näherem Hinsehen auch wirklich günstig. Zudem arbeiten die Händler oft mit Verkaufstricks, um die Konsumenten zum Kauf ohnehin schon preisreduzierter Abverkaufsware, Restposten oder Vorjahresmodellen zu bewegen. Produkte, die sich letztlich als doch nicht so günstig herausstellen oder ihr Geld schlichtweg nicht wert sind.

Vor dem Kauf Preis recherchieren

Preise weit unter jenen der Konkurrenz sind auch im Internet unrealistisch. Der Nachlass bezieht sich oft nicht auf den tatsächlichen Verkaufspreis eines Produkts, sondern auf die meist deutlich höhere Unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Herstellers.
Beobachten Sie bereits vor den Rabatt-Tagen die Preisentwicklung über einen längeren Zeitraum.

Tipp: Vor dem Kauf bei Preisvergleichsportalen über die gängigen Preise für das Wunschprodukt informieren.

Wie Händler Druck auf potentielle Kunden ausüben

Verknappung durch Countdowns

Wer weiß die Zeit für einen Rabatt läuft nur eine bestimmte Zeit, ist leichter geneigt beim Kauf zuzuschlagen. Diesen menschlichen Reflex machen sich Onlineportale bei der Cyberrabattschlacht des Jahres gerne zu nutze. So manche Portale setzen regelmäßig - auch während des Jahres - auf kurzfristig geltende Angebote mit reißerischen Bezeichnungen wie „Blitzangebote“ oder „Angebote des Tages“. Nur einen Tag oder nur wenige Minuten lang können Verbraucher einzelne Produkte - oft zu vermeintlich attraktiven Preisen - kaufen.

Blurred image background

Durch künstliche Verknappung des Angebotszeitraums oder der Verfügbarkeit von Produkten sollen Verbraucher dazu gedrängt werden, möglichst schnell und unüberlegt zu kaufen.

© iStock

Sich von kurzfristigen Lockangeboten nicht leichtfertig hinreißen lassen

Tipp: Bei Händler, die mit Countdowns arbeiten, gilt für Konsumenten umso mehr:

Gelassen bleiben. Nicht selten bieten gleich mehrere Händler ein Produkt ähnlich günstig an. Die großen Online-Shops nutzen nämlich Algorithmen, die ihre Preise automatisch angleichen.

Verkaufstrick: „Nur solange der Vorrat reicht“

Die „künstliche Verknappung“ ist einer der ältesten Verkaufstricks der Welt: Dem potentiellen Käufer soll vorgegaukelt werden, dass er nur kurze Zeit hat, sich das Angebot zu sichern. Um diesen psychologischen Effekt zu erzeugen, verknappen Händler nicht nur die Angebotsdauer. Auch der Hinweis „Nur solange der Vorrat reicht“, ist eine gängige Masche. Neben ihm findet sich gelegentlich der altbekannte Countdown, der statt der verbleibenden Zeit anzeigt, wie viele Produkte noch verfügbar sind.

Tipp für den Verbraucher: Cool bleiben. Rechtlich sind Händler verpflichtet, wenigstens für die ersten Stunden ausreichend viele Produkte vorzuhalten. Zudem ist kaum ein Angebot einmalig.

Minderwertigere Sondermodelle

Wer Elektronikartikel oder Mode kaufen möchte, sollte gerade am Black Friday und der gesamten Cyber Week genau prüfen, welches Produkt er in den Warenkorb legt. Viele Modeartikel unterscheiden sich in ihrer Qualität abhängig davon, für welches Land sie vorgesehen sind und oft bringen Elektronikhersteller verschiedene Versionen ihres Produkts auf den Markt, die sich in ihren Funktionen unterscheiden. Mal hat die Kaffeemaschine beispielsweise eine Zeitschaltfunktion und mal nicht.

Tipp: Um nicht enttäuscht zu werden, sollten Verbraucher bei Elektronikartikeln die Produktbeschreibung aufmerksam lesen und die Seriennummer genau prüfen. Beim Kauf von Mode sollten sie nach einem Hinweis suchen, dass die Artikel aus einem anderen Land importiert wurden.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:
7 Tipps für Onlinehändler, um vom Weihnachtsgeschäft zu profitieren
Betrug beim Onlineshopping und per Mail: 6 Tipps, um sich davor zu schützen

Vorinstallierte Abos

Auf dem neuen Fernseher ist Netflix schon vorinstalliert und mit dem Abschluss des Smartphone-Tarifs können Verbraucher die Premium-Version von Spotify sechs Monate lang ohne Zusatzkosten nutzen. Solche Kooperationen beispielsweise zwischen Streamingdiensten auf der einen und Elektronikherstellern sowie Mobilfunkanbietern auf der anderen Seite sind keine Seltenheit. Für Verbraucher sind solche „Bundles“ erst einmal vorteilhaft: Sie können eine Zeitlang kostenlos Filme schauen oder Musik hören.

Abos rechtzeitig kündigen

Ärgerlich wird es nur, wenn das Abonnement nicht rechtzeitig gekündigt wird. Dann werden nämlich Gebühren fällig.

Tipp: Verbraucher sollten sich deshalb über Kündigungsfristen informieren und die Termine im Kalender vermerken.

Blurred image background
© iStock

Günstigere Preise, dafür hohe Versandkosten

Auch noch so attraktive Angebote können sich auf den zweiten Blick als ganz schön teuer herausstellen. Einige Online-Shops subventionieren Rabatte nämlich quer, indem sie mit hohen Versandgebühren arbeiten. Die Pauschale für die Lieferung beinhaltet dann neben den Verpackungskosten und dem Porto auch einen Teil des vorher eingeräumten Rabatts. Das ist betriebswirtschaftlich für den Händler sinnvoll. Für den Käufer wird es aber zum Nullsummenspiel, wenn hohe Versandkosten den anfänglichen Preisvorteil aufsaugen.

Tipp: Vor dem Kauf sollten Verbraucher deshalb auf die Versandkosten achten. Wie teuer der Versand ist, sehen sie spätestens im letzten Schritt der Bestellung.

Teure Retouren

Vom Kauf im Internet oder von telefonisch aufgegebenen Bestellungen können Verbraucher innerhalb von 14 Tagen zurücktreten. Hierfür müssen sie nur eine kurze E-Mail an den Händler schicken und in ihr den Kauf widerrufen. Haben sie die bestellte Ware bereits erhalten, müssen sie sie allerdings zurückschicken.

Wer die Versandkosten trägt, ist von Händler zu Händler verschieden. Nicht alle Händler sind so kulant, die Kosten zu tragen. Seit 2014 sieht der Gesetzgeber vielmehr den Verbraucher in der Pflicht die Versandkosten zu tragen, wenn das vor allem große Händler nach wie vor übernehmen.

  • Tipps: Verlassen sollte man sich nicht darauf, dass der Händler die Kosten für die Retourware übernimmt. Vor allem beim Kauf sperriger Produkte wie Möbel oder großer Elektrogeräte sollten Verbraucher sich vorher unbedingt darüber informieren, wer die Versandspesen trägt und gegebenenfalls lieber davon absehen, vor allem auch, wenn die Kosten für den Rückversand zu tragen sind.

  • Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs)vor der Bestellung: Die Rücksendungskosten muss ein Verbraucher nur übernehmen, wenn er vor Vertragsabschluss über diese Kostentragungspflicht informiert wurde. Große Versandhandelshäuser/Onlinehändler übernehmen die Rücksendungskosten oft jedoch freiwillg.

Übertrieben hohe Zahlungsgebühren

Wenn Verbraucher online einkaufen, haben sie bei den meisten Online-Shops die Wahl zwischen verschiedenen Zahlungsmethoden. Sie können so beispielsweise per Kreditkarte, Lastschrift, Überweisung oder mithilfe von Diensten wie PayPal oder Paydirekt bezahlen. Um ihnen diesen Service anbieten zu können, arbeiten Händler mit Zahlungsabwicklern wie PayPal oder Klarna . Sie berechnen dem Händler eine Gebühr für jeden abgewickelten Kauf. Die meisten Händler berücksichtigen diese Gebühr bereits bei der Kalkulation ihrer Preise. Andere Händler stellen sie dem Kunden separat in Rechnung – teilweise mit einem kräftigen Aufschlag.

Tipp: Bewirbt der Shop Zahlungsmethoden, die Rückbuchungen ermöglichen würden, aber beim Kauf nur Vorkasse oder Bitcoin-Zahlung zulässt, lassen Sie diesen Kauf lieber bleiben. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie eine Ware gekommen oder Ihr Geld je wieder sehen, ist extrem unwahrscheinlich.

Vor Kaufabschluss auf Spesen für Zahlung achten

Verbraucher sollten deshalb bei der Wahl des Zahlungsmittels darauf achten, ob und in welcher Höhe zusätzliche Kosten entstehen und ob der Händler dafür Zusatzkosten in Rechnung stellt.

Die Methoden der Händler Kunden hinzuhalten

Lange Wartezeit auf Geld nach Umtausch oder Rücktritt

Händler sind verpflichtet, den vollständigen Kaufpreis zurückzuerstatten, wenn ein Kunde vom Kaufvertrag zurücktritt und die zurückgeschickte Ware nicht beschädigt ist. Wie schnell Händler die Ware prüfen und das Geld erstatten müssen, ist gesetzlich aber nicht geregelt. Das nutzen einige „schwarze Schafe“ aus und lassen sich einige Wochen Zeit. Das Recht hierfür sichern sie sich durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Widerrufsbelehrung, denen Verbraucher beim Kauf zustimmen müssen.

Tipp: Wer im Fall eines Rücktritts nicht unnötig lange auf sein Geld warten möchte, sollte die AGB und Widerrufsbelehrung aufmerksam lesen.

Lange Lieferzeiten

Preise sind Momentaufnahmen und können sich vor allem bei Elektronikartikeln, Spielen, Filmen und auch bei Modeartikeln schnell ändern. Händler wissen das und manche Online-Shops machen sich diesen Umstand zunutze: Sie bieten Produkt, die gerade neu am Markt sind, besonders günstig an, versenden sie aber erst Wochen später. Der Vorteil für den Händler: Sein Angebot wirkt attraktiv und spült Geld in die Kassen. Das Produkt kauft der Händler selbst aber erst, wenn der Preis gefallen ist. Der Kunde muss so teilweise mehrere Wochen auf die Lieferung warten. Ärgerlich ist das besonders bei Geschenken für einen bestimmten Anlass wie Weihnachten oder Geburtstage.

Tipp: Achten Sie genau auf Angaben über die Lieferzeit.

Brauche ich das wirklich?

Das beste Mittel, um nicht in eine Verkaufsfalle zu tappen, ist jedoch, sich selbst stets zu fragen: "Brauche ich das wirklich?", bevor man die Kreditkarte zückt.

E-Commerce

Über die Autoren

Logo
Abo ab €16,81 pro Monat