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Ex-Banker: „Die Cayman Islands sind ein gefährlicher Ort“

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Rudolf Elmer, verurteilter Schweizer Whistelblower, sieht sich als Täter und Opfer zugleich.©Patrick Kraemer, Keystone/Apa
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Rudolf Elmer, ehemals Mitarbeiter einer Schweizer Privatbank auf den Cayman Islands, berichtet wie es ihm erging, als er Daten publik machte. Was er jenen rät, die selbst als Hinweisgeber auf Korruption oder andere gravierende Verstöße im Unternehmen aufmerksam machen wollen.

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Der pensionierte Rudolf Elmer ist ein eher unscheinbarer Typ. Wenn er so wie anlässlich einer Compliance-Tagung in Wien auf der Bühne steht, würde man nicht vermuten, einen großen Aufdecker und Rebellen vor sich zu haben. Und doch ist er genau das. Mit seinen Enthüllungen hat er die Praktiken einer altehrwürdigen Schweizer Privatbank vor ein paar Jahren rund um deren und geheime Offshore-Konten öffentlich gemacht.

Mexikanische Drogenbarone als Kunden?

„Ich habe in meiner damaligen Funktion als Compliance Officer kriminelle Kunden öffentlich gemacht“, berichtet Elmer. Darunter auch brisante, geheime Geldflüsse eines mexikanischen Drogenbarons.

Mit seinem Wissen an die Öffentlichkeit zu gehen war für ihn jedoch nur ein letzter Schritt, nachdem interne Gespräche mit dem leitenden Juristen der Bank und der Personalabteilung nichts gebracht hatten. Dort wurde ihm ganz im Gegenteil gedroht: „Sollten Sie die Bank vor den Richter bringen, werden Sie fertig gemacht.“

In seiner Rastlosigkeit und Verzweiflung hat Elmer danach versucht, mit Zürcher Steuerberatern zu kooperieren, doch die wollten nichts mit ihm zu tun haben und beschieden ihm vielmehr, dass sie nicht zuständig seien, da die Vergehen nicht in der Schweiz begangen wurden.

15 Jahre als Offshore-Profi auf den Cayman Islands

Kurz nachdem er sein Wissen publik gemacht hatte verlor Elmer seinen Job. Das war im Jahr 2002. Bis dahin hatte der Schweizer Banker 15 Jahre im karibischen Steuerparadies Cayman Islands als Compliance Officer gearbeitet. Er war also einer derjenigen, die darauf achten mussten, dass Unternehmen nicht gegen Normen verstoßen.

Eine haarige Aufgabe, denn als Compliance Officer konnte er sogar strafrechtlich verfolgt werden, wenn er bei einer erkannten Straftat nicht eingeschritten wäre. Genau das hat der Schweizer Whistleblower getan und hat sich damit den Zorn der Unternehmensführung zugezogen. Nach seiner Entlassung musste alles schnell gehen. „Ich habe die Insel mit meiner Familie binnen 48 Stunden verlassen. Ich kannte dort Polizisten und wusste deshalb, dass die Cayman Island ein gefährlicher Ort sind.“

Schon davor waren Gespräche mit ihm in der Bank nicht zimperlich abgelaufen, erinnert sich Elmer. „Man hat mich in die Mangel genommen und provoziert. Als ich deshalb aus dem Zimmer gestürzt bin, habe ich gesehen, das der Verwaltungsrat der Bank alles im Nebenraum auf einem Bildschirm verfolgt hat.“ Man wollte ihn diskreditieren, als Lügner überführen. Selbst an einen Lügendetektor wurde er angeschlossen.

Als ihm dann kurzerhand der Schlüssel zu seinem Büro abgenommen wurde, war er im Besitz etlicher heikler Kundendateien. Eher zufällig, wie er sagt, denn aus Sicherheitsgründen mussten Daten stets in Form von Backups auch nach Hause mitgenommen werden, etwa für den Fall eines Brandes. 2008 gab er einen ersten kleinen Teil dieser Kundendaten an die Aufdeckerplattform Wikileaks weiter.

In der Psychiatrie gelandet

Der Offshore-Profi zahlte für das Weitergeben der Informationen über korrupte Kunden einen hohen Preis. In der Schweiz ist er seither eine Persona non grata. Ein Verräter. Aus Schweizer Sicht hat er das Bankgeheimnis verraten.

Er musste sich vor Gericht verantworten und wurde Anfang 2015 zunächst wegen der Verletzung des Bankgeheimnisses und Urkundenfälschung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Staatsanwalt hatte zu Prozessbeginn eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren, die Verteidigung einen Freispruch gefordert. „Man hat mich sogar drei Monate die Psychiatrie“, berichtet der Whistleblower. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, der Angeklagte habe "Existenzen ruiniert" und sei "frei von Mitgefühl". Elmer habe sich lediglich an seinem früheren Arbeitgeber rächen wollen.

2011 einigte sich Elmar zwar mit seinem früheren Arbeitgeber, der Bank. Der Streit um eine finanzielle Entschädigung ist jedoch bis heute nicht abgeschlossen. Denn ein großer Teil der Gerichtskosten wurde ihm trotz des Teilfreispruchs auferlegt.

Erst 2016 wurde er vom Schweizer Oberlandesgericht vom Hauptanklagepunkt der Verletzung des Bankgeheimnisses frei gesprochen. Als Landesverräter sieht er sich nicht, bekennt aber: „Ich bin Täter und Opfer zugleich.“

Was tun, wenn die eigene Firma gegen Gesetze verstößt?

Jenen, die selbst beruflich mit Korruption oder anderen Formen der Wirtschaftskriminalität - Insiderhandel, Datenmissbrauch oder Verstöße gegen Verhaltenskodizes - in Berührung kommen, rät Elmer heute nicht uneingeschränkt zum Whistleblowing, auf Deutsch, zum Alarm schlagen. „Man sollte zuerst intern versuchen das Problem lösen. Die Gesellschaft beruht auf Vertrauen. Wenn man etwas publik macht, kann das zum Untergang eines Unternehmens führen. Dessen sollte man sich bewusst sein“, resümiert Elmer.

„Wer eine Familie hat und nicht bereit ist danach einen Job in einer ganz anderen Branche anzunehmen, sollte es lieber lassen“, warnt Elmer. Seine Begründung: „Der gesetzliche Schutz für Whistleblower ist in Europa nach wie vor nicht ausreichend.“ Man sollte sich auch darüber im Klaren sein, dass ein Prozess Jahre dauern kann. „Es sollte sich daher auch nicht nur um einen einfachen Sachverhalt handeln.“ Erst wenn dadurch ein komplexes, kriminelles System dadurch aufgedeckt wird, stünde es auch dafür.

Geheimnisverrat als Geschäftsmodell

Man könne mit dem Wishleblowing aber auch das Ziel hinausschießen: „Man muss auch wirtschaftliche Interessen der Firma mit dem Vergehen abwägen“, schränkt Elmer ein. Whisleblower verfolgen zudem auch nicht immer hehre Ziele. „Es kann auch zu einem Geschäftsmodell werden“, gibt der Ex-Banker zu bedenken. So zahle die US-Börsenaufsicht SEC hohe Boni, wenn interne Daten weitergegeben werden, die Missstände aufdecken. „Ich bin deshalb kein Freud solcher Zahlungen.“

Nach zwölf Jahren in denen er immer wieder vor Gericht stand hat und nun mit hohen Gerichtskosten zu kämpfen hat, sieht sich Elmer dennoch als Sieger. „Ich habe für mich schon lange gewonnen. Es war mir wichtig zu zeigen: Die Schweiz schützt keine Kriminellen.“

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