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EU-Entscheidung zu Airbnb und Co. ein "wichtiger Schritt"

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Online-Plattformen für die Kurzzeit-Vermietung von Wohnungen und Privatunterkünften müssen EU-weit künftig mehr Daten zu Vermietern zur Verfügung stellen.

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Onlineplattformen für Kurzzeitvermietung von Wohnungen, wie Airbnb oder Booking.com, müssen in der EU künftig mehr Daten mit den Behörden teilen. Städten und Gemeinden soll es leichter gemacht werden, Kurzzeitvermietung zu regulieren und die Einhaltung der Regeln zu überwachen.

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Onlineplattformen für Kurzzeitvermietung von Wohnungen, wie zum Beispiel Airbnb oder Booking.com, müssen in der EU künftig mehr Daten mit den Behörden teilen. Die Verhandler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben sich auf entsprechende Regeln geeinigt.

Für Städte und Gemeinden soll somit es leichter werden, Kurzzeitvermietung zu regulieren und die Einhaltung der Regeln zu überwachen.

Die Harmonisierung der erhobenen Daten soll zudem deren europaweiten Austausch zwischen den Behörden vereinfachen. Vor allem die Registrierung der Vermieterinnen und Vermieter wird klar geregelt. Laut einer Aussendung des EU-Parlamentes müssen Plattformen mittels Zufallskontrollen überprüfen, ob die von den Vermietern angegebenen Informationen stimmen. Die Behörden könnten die Registrierungsnummern von Vermietern auch suspendieren und die Plattformen zwingen, illegale Angebote zu löschen.

Sowohl das EU-Parlament als auch der Rat (Institution der EU-Staaten) müssen den Kompromiss noch final absegnen. Zwei Jahre nach der finalen Absegnung treten die neuen Regeln dann in Kraft.

"Wichtiger Schritt in Richtung fairer Wettbewerbsbedingungen"

Als "wichtigen Schritt in Richtung fairer Wettbewerbsbedingungen bei der Zimmervermietung" bezeichnete Johann Spreitzhofer, Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer (WKÖ) die Einigung über die "EU-Kurzzeitvermietungsverordnung" (Verordnung über die Erhebung und den Austausch von Daten über die Vermietung von Kurzzeitunterkünften).

Ein Meilenstein der neuen Verordnung sei die Vergabe einer eindeutigen Registrierungsnummer, die zukünftig alle Kurzzeitvermietenden auf Internetseiten angeben müssen. "Mittels dieser Registrierungsanforderungen wird nicht nur die Datenerhebung und Transparenz in der nicht-gewerblichen Online-Vermietung, sondern auch die Bekämpfung illegaler Angebote ermöglicht", so Spreitzhofer.

"Gleiche Rahmenbedingungen für gleiche Tätigkeiten"

"Vor allem in touristischen Regionen gibt es eine starke Schieflage zwischen gewerblichen Vermieter:innen, die vielfältigen Regelungen und Rechtsvorschriften unterliegen und Vermieter:innen, die jene nicht befolgen", so der Wirtschaftskammer-Vertreter Spreitzhofer in einer Aussendung. "Gleiche Rahmenbedingungen für gleiche Tätigkeiten sind Grundvoraussetzung für einen fairen und funktionierenden Wettbewerb in der Zimmervermietung."

Wie wichtig die langjährige Forderung - gleiche Regelungen für gewerbliche und nicht-gewerbliche Zimmervermieter - des Fachverbandes Hotellerie ist, zeigten alleine die Zahlen von Airbnb-Unterkünften in Wien: Dort gibt es laut WKÖ derzeit rund 13.975 Angebote, 61 Prozent davon seien Multi-Listings. Alleine der "Top Host" habe in Wien 299 Unterkünfte über Airbnb gelistet.

"Mit dieser Einigung sind wir einen großen Schritt weitergekommen. Im Bemühen um ein faires Miteinander, einen fairen Wettbewerb der beiden Systeme und um negative Auswirkungen auf die Tourismusbranche und die Wohnsituation in städtischen und tourismusintensiven Gemeinden zu vermeiden, gilt es aber weiterhin, klare und gleiche Spielregeln für alle zu schaffen. Nun erwarten wir uns eine Umsetzung in österreichisches Recht, der Weg auf EU-Ebene wurde dafür geebnet", so Spreitzhofer.

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