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Im von den Freiheitlichen verlangten Untersuchungsausschuss soll es einerseits um die Ermittlungen zum Tod des einstigen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek gehen, andererseits um die Coronamaßnahmen der Regierung. In beiden Fällen werfen die Freiheitlichen der Kanzlerpartei die Einschüchterung von Kritikern vor. Als große thematische Klammer soll dabei eine angebliche "Einschüchterung" von Kritikern etwa durch das Innenministerium dienen.
Bereits in der von der FPÖ einberufenen Sondersitzung des Nationalrats haben so gut wie alle anderen Parteien die Bandbreite der Themen kritisiert, lediglich an der Causa Pilnacek zeigten sich die Grünen zumindest inhaltlich interessiert. Vor allem beim Corona-Kapitel orteten die meisten Fraktionen Verschwörungsthesen. Inhaltliche Allianzen sind also kaum abzusehen, die FPÖ konnte aber laut Minderheitsrecht den U-Ausschuss im Alleingang verlangen.
Trotz aller Kritik sieht die FPÖ in ihrem Verlangen sowohl die notwendige Vollziehung des Bundes als auch die Bestimmtheit und Abgeschlossenheit des Vorgangs sowie den direkten Zusammenhang in ihrem Verlangen gegeben. "Wir lassen sorgfältig prüfen, ob das der Verfassung entspricht", so Andreas Hanger von der ÖVP. "Unsere Juristen schauen sich das im Detail an", meinte auch Jan Krainer von der SPÖ auf APA-Anfrage.
Der Geschäftsordnungsausschuss entscheidet immer mit einfacher Mehrheit, Prüfungsmaßstab sind die verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Untersuchungsgegenstand. Dafür kann der Ausschuss auch Sachverständige zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung einladen. Ändern darf er den Untersuchungsgegenstand nicht. Möglich ist aber auch, dass die FPÖ ihr Verlangen im Geschäftsordnungsausschuss selbst ändert, um nicht den VfGH befassen zu müssen.
Abseits davon bereiten die Freiheitlichen zum Thema eine weitere parlamentarische Initiative vor: Sie pochen weiterhin auf eine Liveübertragung der Befragungen von Personen öffentlichen Interesses in parlamentarischen Untersuchungsausschüssen.