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Gewessler, die aktuell den Vorsitz ihrer Partei anstrebt, war in der schwarz-grünen Vorgängerregierung u. a. Umwelt- und Verkehrsministerin. Schwarze Ressentiments gegen sie entstanden vor allem nach ihrer nicht akkordierten Zustimmung zur EU-Renaturierungsverordnung. Während die schwarz-grüne Regierung im Amt war, hatte die Volkspartei einer Ministeranklage gegen sie allerdings nicht zugestimmt.
Für eine Ministeranklage gegen Gewessler beim Verfassungsgerichtshof braucht es eine Mehrheit im Nationalrat, die mit den Stimmen von FPÖ und ÖVP möglich wäre. In ihrem Antrag werfen die Freiheitlichen Gewessler vor, aus ideologischen Gründen mehrere Straßenbauprojekte wie beispielsweise den Lobautunnel gestoppt zu haben. Die gestrichenen Projekte seien aber Teil des Bundesstraßengesetzes, die frühere Ministerin habe also gegen geltendes Recht verstoßen.
Eine solche Anklage ist laut dem Antrag auch bis zu einem Jahr nach dem Ausscheiden aus dem Ministeramt noch möglich. Ziel einer Ministeranklage ist grundsätzlich ein Verlust des Ministeramts, bei "besonders erschwerenden Umständen" sind aber auch weitere Sanktionen möglich.