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In der Urteilsbegründung verwies der vorsitzende Richter Stefan Apostol auf die "besonders bestialische Vorgangsweise" des 40-Jährigen. Ungeachtet seiner geständigen Verantwortung, seiner bisherigen Unbescholtenheit und seiner Selbststellung habe "mit keiner anderen Strafe als lebenslang" das Auslangen gefunden werden können. Der 40-Jährige erbat nach Rücksprache mit seiner Verteidigerin Ina-Christin Stiglitz Bedenkzeit. Die Töchter der Getöteten im Alter von 21 und 22 bekamen vom Gericht ein Trauerschmerzengeld von jeweils 25.000 Euro zugesprochen. Eine Nachbarin, die die Todeskampf der 49-Jährigen mitanhören hatte müssen, erhielt 2.000 Euro.
In der Früh - das inkriminierte Verbrechen ereignete sich gegen 8.30 Uhr - habe sich "ein Schalter umgelegt. Ich hab' die Kontrolle über mich verloren", hatte der Angeklagte in seiner Einvernahme angegeben. Er hatte seine Partnerin im Jahr 2023 über eine Dating-Plattform kennengelernt. "Nach einer gescheiterten Beziehung sehnte sie sich nach der großen Liebe", schilderte die Staatsanwältin eingangs der Verhandlung. Die Beziehung sei dann "auch gewaltfrei und harmonisch" verlaufen, meinte die Staatsanwältin.
Dessen ungeachtet sei im Angeklagten, der zuletzt als Event-Mitarbeiter geringfügig beschäftigt war, "der Glaube entstanden, dass er sie töten muss", erläuterte die Anklägerin. Ausschlaggebend dafür sei gewesen, "dass er sich in Depressionen und Verlustängsten verloren hat". Der Mann habe sich über Monate hinweg mit Medienberichten über Femizide beschäftigt und nach dem Strafausmaß für Frauenmorde gegoogelt. "Er wollte sie lieber tot sehen als in den Händen eines anderen Mannes", bemerkte die Staatsanwältin abschließend.
Dabei hätte es aus Sicht des Angeklagten offenbar keinen Grund gegeben, an der Beziehung zu der 49-Jährigen zu zweifeln, wie sich an Chats zwischen den beiden zeigte, die in der Verhandlung verlesen wurden. In einer Unterhaltung hatte die Frau ihrem Partner versichert, dieser sei "sicher keine Notlösung" und sie "sehe es nicht so, dass da draußen andere Männer sind." Sie betonte "die liebevolle Art und den Humor" ihres Partners, erwähnte jedoch, dass sie dessen "dauerhaftes Lesen von Femizid-Berichten" störe. Während der Verhandlung gab der Angeklagte mehrmals an, Suizidgedanken zu haben. Auch soll er davon gesprochen habe, seine Freundin umzubringen, so sie ihn verlässt.
"Ich bekenne mich voll schuldig", betonte der wegen Mordes Angeklagte im Anschluss in seiner Beschuldigteneinvernahme. Auf die Frage, ob er sehr eifersüchtig gewesen sei, erwiderte er: "Das kann man so sagen." Er habe gewusst, dass seine Partnerin in einer vorangegangenen Beziehung ihren Mann verlassen hatte. "Mir ging es psychisch nicht gut. Eine Mischung aus Depressionen, Midlife-Crisis und Verlustängsten", stellte der 40-Jährige fest.
Laut Anklage kam die Frau gewaltsam zu Tode, indem der 40-Jährige ihr nach dem Aufwachen am Morgen zahlreiche Faustschläge gegen den gesamten Körper versetzte, sie gegen Möbelstücke warf und im Anschluss mit seinem rechten Arm würgte. Der vorsitzende Richter sprach von einem "Martyrium", das das Opfer erdulden musste. Die Frau verstarb nach einem minutenlangen Überlebenskampf einem gerichtsmedizinischen Gutachten zufolge an einer Kompression der Halsweichteile mit einem Bruch des Zungenbeins samt daraus resultierender Sauerstoffunterversorgung des Gehirns.
Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann erkannte in seiner Analyse eine asymmetrische Beziehung zwischen dem Angeklagten und dem Opfer. Das Opfer sei eine "im Leben stehende Frau" und Mutter zweier Kinder gewesen. Dem gegenüber stehe der Angeklagte, der seit Jahren einen "Abstieg erleidet". Mit der Trennung seiner vorangegangenen Beziehung habe er eine "tiefe Kränkung" erfahren. Der Angeklagte habe aber keine schwerwiegende und nachhaltige psychische Störung, auch seine Depression sei nicht so schwer gewesen, um eine solche Tat erklären zu können, sagte Hofmann. Der Gutachter beschrieb den Fall als ein "typisch männliches" Gewaltdelikt. "So etwas machen ja keine Frauen", fügte er hinzu.
Unmittelbar nach der Tat hatte der Angeklagte seinen besten Freund angerufen und diesem die Tat gestanden. Dieser alarmierte daraufhin die Polizei. Bei seiner Befragung als Zeuge erklärte er, dass sich der psychische Zustand des Angeklagten seit der vorangegangenen Trennung in den letzten Jahren, "massiv verschlechtert" hätte. Am Anfang hätte der Angeklagte nur davon geredet sich selbst umzubringen. "Damals hat er mir noch leidgetan", erklärte der Zeuge. Der Angeklagte habe "krankhaft" politische Inhalte im Internet konsumiert, etwa "Kickl-Videos", erwähnte der Zeuge. Er sei "rasender FPÖ-Fan" geworden, sagte der Zeuge.
In ihrem Schlussplädoyer warf die Staatsanwältin dem Angeklagten vor, die Tat "von langer Hand" geplant zu haben. In den 48 Stunden vor der Tat habe er sich 50 Artikel zum Thema Femizid angesehen. Er könne sich an alles genau erinnern und sei "zielgerichtet und geordnet vorgegangen".
(S E R V I C E - In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, u. a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, www.frauenhelpline.at; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter www.aoef.at; Gewaltschutzzentrum Wien: https://www.gewaltschutzzentrum.at/wien/ und beim 24-Stunden Frauennotruf der Stadt Wien: 01-71719 sowie beim Frauenhaus-Notruf unter 057722 und den Österreichischen Gewaltschutzzentren: 0800/700-217; Polizei-Notruf: 133)