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Ohne Winterreifen unterwegs: Bis zu 5.000 Euro Strafe drohen [Österreich]

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Bei Schneefahrbahn reagieren Autos mit Sommerreifen völlig anders als Winterpneus.

©Elke Mayr
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Wann und ob Winterreifen in Österreich für Pkw, Lkw und Motorräder gesetzlich vorgeschrieben sind, wann Sommerreifen auch im Winter erlaubt sind und wann es bei einem Unfall zur Beweislastumkehr kommt.

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Wie Sommerreifen bei Kälte reagieren

Wenn der erste Schnee auf den Bergen fällt, sollte man sich auch in der Ebene sein Auto winterfest machen. So manch ist beim ersten großen Kälteeinbruch noch mit Sommerreifen unterwegs. Das kann aber gefährlich werden, denn Sommerpneus sind für wärmere Temperaturen ausgelegt. Wird es kalt, speziell wenn die Temperaturen unter sieben Grad sinken, lässt der Grip, also die Haftung, deutlich nach. Die Folgen sind nicht zu unterschätzen. Der Bremsweg kann auf nasser oder glatter Fahrbahn doppelt so lange sein wie mit Winterreifen. Schon bei leichtem Schneefall oder gefrierender Nässe reagiert das Auto in Kurven und beim Bremsen mit Sommerreifen völlig anders als mit Winterreifen.

Winterreifenpflicht hängt von Witterungsverhältnissen ab

Damit riskante Fahrten mit Sommerpneus im Winter vermieden werden, gilt zwischen dem 1. November und dem 15. April des Folgejahres die so genannte "situative Winterausrüstungspflicht“. Das bedeutet: Herrschen zwischen November und Mitte April winterliche Bedingungen, darf das Auto nur mit entsprechender Winterausstattung betrieben werden, also mit Winterrädern oder auch Winterkompletträder. Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Österreich jedoch nicht. Bei Winterkompletträdern handelt es sich um ein Set aus Felgen und Winterreifen. Doch man kann auch mit Sommerreifen durch den Winter kommen, ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen - sofern es die Witterungsbedingungen zulassen.


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Für Motorräder gilt keine Winterreifenpflicht. Es ist auch nicht ratsam bei Glätte und Schnee zu fahren. Es gibt für motorisierte Zweiräder auch keine Reifen, die Sicherheit auf Schnee und Eis bieten.

© iStock

Keine Winterreifenpflicht für Motorräder in Österreich

In Österreich ist die Winterreifenpflicht auf Kfz der Klassen M1 (Personen- und Kombinationskraftwagen), N1 (LKW bis 3,5 Tonnen höchstzulässige Gesamtmasse) und vierrädrige Leichtfahrzeuge mit Kabinenaufbau beschränkt. Motorräder, Leichtmotorräder, Beiwagenmotorräder, Motordreiräder, Trikes oder Quads sind von der Winterreifenpflicht nicht erfasst. Hersteller bieten praktisch auch keine Winterreifen für Motorräder an. Es wird vielmehr dazu geraten bei solchen Witterungsverhältnissen das Motorrad nicht zu benutzen.

Welche Vorschriften für die Bereifung von Lkws und Bussen im Winter gelten

Größere LKW über 3,5 Tonnen müssen, genau wie Busse und andere Schwerfahrzeuge, ab 1. November jedes Jahres dauerhaft mit Winterreifen fahren. Das bedeutet, dass zumindest an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen angebracht sein müssen. Dabei spielen die Wetterbedingungen keine Rolle. Außerdem sind Bus- und LKW-Fahrer im Rahmen der Winterreifenpflicht auch dazu verpflichtet, Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitzuführen. Die generelle Winterreifenpflicht für Busse endet am 15. März, für alle anderen Fahrzeuge am 15. April des jeweiligen Folgejahres.
Kleine LKW unter 3,5 Tonnen werden vom Gesetzgeber wie Autos behandelt: Für sie gilt die witterungsbedingte Winterreifenpflicht.

Die Rechtslage bei Sommerreifen im Winter

Unfall: Beweislastumkehr bei Sommerreifen im Winter

Durch die Winterreifenpflicht ist die Beweislast bei einem Unfall umgekehrt. Wird ein Fahrzeug demnach bei winterlichen Bedingungen mit falscher Bereifung in einen Unfall verwickelt, muss man als Lenker dieses Fahrzeugs beweisen, dass sich der Unfall auch mit korrekter Bereifung ereignet hätte. Gelingt das nicht, trägt man zumindest eine Teilschuld am Unfall. Die Strafen und eventuelle Schadenersatzpflichten können die Kosten der Winterausrüstung um ein Vielfaches übersteigen.

Winterreifenpflicht: Versicherungsschutz gefährdet

Ist man bei winterlichen Fahrverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs, ist der Versicherungsschutz wie ein solcher etwa bei einer Vollkaskoversicherung gilt, gefährdet. Dieses Verhalten kann die Assekuranz im Versicherungsfall als grob fahrlässig auslegen.

Höhe der Geldstrafe bei Verstößen gegen die Winterausrüstungspflicht in Österreich

Wer sich trotz winterlichen Fahrbedingungen ohne die vorgeschriebenen Winterpneus mit seinem Pkw fortbewegt und dabei erwischt wird, muss mit einer Strafe von 60 Euro rechnen. Diese Mindeststrafe wird aber laut Experten nur in relativ harmlosen und ungefährlichen Fällen verhängt. Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet, was bei solchen Witterungen rasch passieren kann, kann die Strafe auf bis zu 5.000 Euro steigen.

Auf welche Bezeichnung Käufer von Winterreifen achten sollten

Das Gesetz zur Winterreifenpflicht verlangt Reifen mit dem

  • Symbol M+S , M.S. oder M&S. Auch Reifenmodelle, die nur mit einem Schneeflockensymbol (dreigezacktes Bergpiktogramm mit der Schneeflocke in der Mitte) gekennzeichnet sind, gelten rechtlich als Winterreifen.

  • Diese Reifen für PKW und kleine LKW (unter 3,5 Tonnen) müssen ein mindestens vier Millimeter tiefes Profil aufweisen. Bei größeren LKW muss das Profil der Winterreifen mindestens fünf Millimeter tief sein. Winterreifen mit zusätzlichem Schneeflocken-Symbol sind empfehlenswert, um sicher durch den Winter zu kommen. Auch viele Ganzjahresreifen erfüllen das Kriterium für das Schneeflockensymbol, wenn dieses Zeichen auch nicht verpflichtend ist.

Voraussetzung damit Ganzjahresreifen und Spezialreifen auch als Winterreifen gelten

Ganzjahres- oder Spezialreifen dürfen nur dann als Winterreifen verwendet werden, wenn sie eine entsprechende Kennzeichnung haben. Wie bei Winterreifen müssen diese die Aufschrift "M+S", "M.S." oder "M&S" tragen oder mit einem Schneeflockenzeichen gekennzeichnet sein. Ein Spezialreifen gilt wieder nur dann als Winterreifen, wenn er die Aufschrift "ET", "ML" oder "MPT" trägt.

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Rechtlichen Grundlagen für die Verwendung von Schneeketten

Wann Sommerreifen bei Schnee dennoch erlaubt sind

Straßen, die eben noch gefahrlos befahren werden konnten, können bei sich plötzlich ändernden Fahrverhältnissen rasch zu einem riskanten Pflaster werden. Deshalb empfiehlt es sich, zumindest im gesetzlich definierten Zeitraum Winterreifen zu montieren. Doch es gibt Ausnahmen, wann man Sommerreifen auch bei Schnee verwenden darf: und zwar, wenn diese Schneeketten montiert haben.

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In manchen Fällen ist Schneeketten-Auflegen Pflicht, in anderen kann es sogar verboten sein.

© diephosi

Wann Schneeketten erlaubt sind

Schneeketten sind allerdings nur erlaubt, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist. Nur aus Not, weil man keine Winterreifen montiert hat, Schneeketten anzulegen, obwohl kein oder fast kein Schnee auf der Fahrbahn liegt, ist verboten, da so womöglich die Fahrbahn beschädigt wird.

Wann Schneeketten Pflicht sind

  • 1. Bei entsprechender Wetterlage kann es für alle Fahrzeuge vorgeschrieben sein, mit angelegten Schneeketten zu fahren. Schwerfahrzeuge müssen sogar während der gesamten Winterreifenpflicht mitführen.

  • 2. Ein blaues Verkehrsschild mit weißem Reifen und Schneeketten zeigt die verbindliche Schneekettenpflicht an. Von diesem Punkt an dürfen nur noch Fahrzeuge mit Schneeketten weiterfahren, bis das Ende der Schneekettenpflicht mit einem Schild aufgehoben ist.

  • 3. Die Schneekettenpflicht schreibt vor, dass mindestens zwei Antriebsräder des Fahrzeugs mit Schneeketten ausgestattet sein müssen. Es ist jedoch erlaubt, alle vier Räder mit Schneeketten zu bestücken.

RechtsschutzAuto & Motor

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