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Ehegüterrecht: Was in der Ehe und nach der Scheidung zusteht

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Ehegüterrecht Österreich: Was in der Ehe und nach der Scheidung zusteht
k.A©Elke Mayr
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Welche ehelichen Ersparnisse und Gebrauchsvermögen laut Ehegüterrecht bei einer Scheidung aufgeteilt werden. Welches Güterrecht bei internationalen Paaren gilt.

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Was regelt das Ehegüterrecht?

Große Schritte im Leben wie eine Eheschließung sollten wohl überlegt sein. Eine Hochzeit ist zwar ein romantisches Ereignis, sie ist aber auch ein großer rechtlicher Akt....bis, dass der Tod euch scheidet - oder ein Richter. Vielen ist aber nicht bewusst, dass sie mit der Unterzeichnung der Heiratsurkunde weitreichende juristische Pflichten eingehen, von denen viele erst mit der Scheidung zum Tragen kommen. Das sollte man schon alleine deshalb nicht ganz außer acht lassen, da in Österreich fast jede zweite Ehe geschieden wird.

Vermögensrechtliche Aufteilung im Ehegüterreicht festgelegt

Um zu wissen, was für einen Vertrag man durch die Eheschließung eingeht, sollte man schon vorher über das Ehegüterecht gut bescheid wissen, denn darin ist die vermögensrechtliche Aufteilung während der Ehe und vor allem auch bei einer Scheidung genau festgelegt. Wer das nicht genau so will, kann - innerhalb des gesetzlich erlaubten Rahmens - anderslautende Vereinbarungen in einem Ehevertrag festlegen.

Einen weiterführenden Artikel zum Thema:
Was bei einem Ehevertrag zu beachten ist [Österreich]

Die Rechtsgrundlage: Gütergemeinschaft § 1233 ABGB

Den rechtlichen Rahmen für das Ehegüterrecht bildet der § 1233 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB). Ein Auszug daraus: "Die eheliche Verbindung allein begründet noch keine Gemeinschaft der Güter zwischen den Eheleuten. Dazu wird ein besonderer Vertrag erfordert, dessen Umfang und rechtliche Form nach den §§. 1177 und 1178 des vorigen Hauptstückes beurteilet wird."

Wem gehört das Geld in der Ehe?

Was ist der Güterstand bei Verheirateten?

Das Ehegüterrecht regelt zunächst die vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen den Eheleuten. In Österreich herrscht die Gütertrennung. Jeder Ehepartner bleibt während der Ehe Eigentümer seines Vermögens, egal ob es in die Ehe eingebracht wurde oder währenddessen erworben wurde. Paare, die in der Ehe eine Gütergemeinschaft möchten, müssen das in einem Ehevertrag vereinbaren.

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Scheiden tut weh, speziell wenn das Geld am Konto halbieren muss, sofern es in der Ehe erarbeitet wurde oder Zinsgewinne erzielt wurden.

© iStock

Was passiert mit dem Geld bei einer Scheidung?

Im Fall, dass die Ehe aufgelöst wird, wird das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse aufgeteilt. Bei der Scheidung wird demnach der Zugewinn geteilt, dem sogenannten Zugewinnausgleich. Das ist Vermögen, das einer der Ehegatten hat oder beide gemeinsam während der Ehe angehäuft haben.

Der Bemessungszeitraum ist vergleichbar mit der Gründung eines Unternehmens. Demnach wäre salopp gesagt, die Eröffnungsbilanz das Datum der Heirat, die Schlussbilanz, der Stichtag an dem die häusliche Gemeinschaft der Ehepartner aufgehoben wird.

Güterrecht: Halbe-halbe bei der Scheidung

Bei Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe werden das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse je zur Hälfte aufgeteilt.

Diese ehelichen Ersparnisse werden aufgeteilt

Unter ehelichen Ersparnissen versteht man Wertanlagen, die die Eheleute während ihrer Ehe ansammeln und die ihrer Art nach üblicherweise für eine Verwertung bestimmt sind beispielsweise:

  • Konten

  • Sparbücher

  • Lebensversicherungen

  • Aktien und Anleihen

  • Bausparverträge,

  • Fonds, ETFs, Zertifkate,

  • Immobilien,

  • Edelsteine,

  • Geldmünzen,

  • Goldbarren oder

  • andere Wertsammlungen

Wem gehört das Haus oder die Wohnung im Fall einer Scheidung?

Derjenige, der im Grundbuch steht, ist auch der rechtmäßige Eigentümer der Immobilie. Steht also nur ein Partner im Grundbuch und gibt es keine weiteren vertraglichen Regelungen im Fall einer Scheidung, gehört das Haus demjenigen, der im Grundbuch steht. Dieser Eigentümer kann nach der Scheidung mit der Immobilie auch machen, was er will.

In die Ehe eingebrachte Ehewohnung: Wann die Aufteilung droht

Wenn jedoch das Ehepaar in dem Objekt wohnen, das zwar nur einem gehört, gilt es dennoch als eheliches Gebrauchsvermögen und wird, wenn es keinen Ehevertrag gibt, bei einer Scheidung aufgeteilt. Das bedeutet, selbst wenn ein Partner die Wohnung in die Ehe einbringt, kann er diese nach der Scheidung verlieren, etwa wenn der andere Teil darauf angewiesen ist und damit ein dringender Bedarf besteht. Von einem dringenden Bedarf eines Ehegatten spricht man, wenn dieser keine andere Wohnmöglichkeit hätte oder sich schaffen könnte, weil keine finanziellen Mittel vorhanden sind oder diese nicht ausreichen.

Bei der Ehewohnung geht es bei einer Scheidung auch um den Lebensmittelpunkt der Familienmitglieder. Gehen die Kinder in der Nähe der Wohnung in die Schule und würden sonst aus ihrem sozialen Umfeld herausgerissen werden, kann die Wohnung bei einer Scheidung den Besitzer wechseln. Denn unter diesen Voraussetzungen ist die Ehewohnung sogar dann in die Aufteilung miteinzubeziehen, wenn sie Teil des Sondervermögens eines Ehegatten ist, das eigentlich von der Aufteilung ausgenommen wäre.

Unter diesen besonderen Umständen kann es zwar trotz Ehevertrag sein, dass der Ex-Partner in der Wohnung bleiben darf. Doch selbst dann bleibt die Wohnung, wenn das vor der Eheschließung notariell und per Ehevertrag festgelegt wurde, im Eigentum des Partners, der die Wohnung in die Ehe eingebracht hat.

Muss der Lottogewinn mit dem Ehepartner und bei Scheidung geteilt werden?

In einer aufrechten Ehe wird der Lottogewinn dem Ehepartner zugesprochen, der auch gewonnen hat und erhält ihn auch auf sein Konto - sofern jeder ein eigens hat. Sollte es aber zu einer Scheidung kommen, muss dem anderen Ehepartner ein Zugewinnausgleich gezahlt werden. Selbst wenn beide Partner bereits seit mehreren Jahren nicht mehr zusammen leben, steht dem, der nicht im Lotto gewonnen hat, die Hälfte zu, wie ein Urteil dazu zeigte.

Ganz anders ist natürlich die Lage, wenn ein Ehevertrag abeschlossen wurde und darin Gütertrennung, und damit nicht nur während aufrechter Ehe, sondern auch im Fall einer Scheidung wird das jeweils ersparte Geld nicht aufgeteilt. Dann wird beispielsweise selbst der Lottogewinn nach der Scheidung dem Ehepartner zugerechnet, der auch den Lottoschein abgegeben hat.

Was zählt zum ehelichem Gebrauchsvermögen?

Alle beweglichen und unbeweglichen Sachen, die während der Ehe von beiden Teilen gebraucht wurden (Haus, Wohnung, Hausrat oder Autos) gelten als eheliches Gebrauchsvermögen. Im Falle einer Auflösung der Ehe werden das eheliche Gebrauchsvermögen, ebenso wie die ehelichen Ersparnisse aufgeteilt.

Welche Vermögenswerte sind durch das Ehegüterrecht nicht teilbar?

Nicht teilbar sind Güter, die

  • in die Ehe eingebracht,

  • von Todes wegen erworben oder

  • ihr/ihm von Dritten geschenkt wurden;

  • dem persönlichen Gebrauch der Ehegattin/des Ehegatten allein (z.B. Schmuck) dienen,

  • der Ausübung eines Berufes (z.B. Bücher, PC, Werkzeug) dienen,

  • zu einem Unternehmen gehören, Unternehmen als solche sowie Unternehmensanteile (außer bloße Wertanlagen).

Vermögen, das vom Zugewinnausgleich ausgenommen ist

  • In die Ehe eingebrachtes Vermögen

  • Vermögenswerte, die ein Ehepartner vor oder während der Ehe geerbt hat oder von Dritten geschenkt wurden,

  • Sachen des persönlichen Gebrauchs oder für den Beruf eines Partners gebraucht werden

  • Vermögenswerte, die zu einem Unternehmen gehören. Darunter fallen auch Unternehmensanteile, sofern sie nicht reine Wertanlagen sind. Auch das Unternehmen selbst ist von der Aufteilung ausgenommen.

Wer haftet für Schulden in der Ehe?

Während der Ehe haftet jeder nur für die eigenen Schulden, sofern im Ehevertrag nichts anderes vereinbart wurde. Häufig verpflichten sich beide Eheleute, vertraglich für einen Kredit zu haften. Bei Zahlungsverzug kann die Gläubigerin/der Gläubiger wählen, von wem sie/er die Zahlungen verlangen will bzw. wen sie/er pfänden lässt.

Bei Gemeinschaftskonten sind beide Ehegatten Kontoinhaber und so voll verfügungsberechtigt. In diesem Fall sind beide Kontoinhaber und damit voll verfügungsberechtigt. Bei Kontoüberziehung haftet jeder für den anderen.

Was bedeutet eine Solidarhaftung?

Eine Ausnahme stellt die sogenannte Solidarhaftung dar. Eine Solidarschuld (Gesamtschuld) besteht, wenn mehrere Personen für die Erfüllung einer Forderung zur ungeteilten Hand haften. Das heißt jeder Schuldner haftet für die gesamte Forderungshöhe. Die Gläubiger können wählen, von wem sie die Vertragserfüllung verlangen möchten (z.B. von allen, einigen oder nur von einem einzigen Schuldner).

Es gibt zwei Arten von Solidarhaftung.

  1. vertragliche Solidarhaftung: Haftung als Bürge und Zahler;

  2. gesetzliche Solidarhaftung: Haftung bei Ehegattenwohnungseigentum beider Ehegatten für Verbindlichkeiten aus ihrem gemeinsamen Wohnungseigentum.

Was passiert mit Schulden bei einer Scheidung?

Bei einer Scheidung werden die Schulden eines Partners in die "Schlussbilanz" eingerechnet und können so auch den Ehepartner ohne Schulden treffen. Können sich die Eheleute bei der Scheidung nicht einigen, wer die Schulden übernimmt, entscheidet das auf Antrag das Gericht, wer im Innenverhältnis für die Schulden haftet.

Eine Entlassung aus einer Mitschuldnerschaft oder Bürgschaft ist nur durch einen neuen Vertrag mit dem Gläubiger möglich. Innerhalb eines Jahres ab dem die Scheidung rechtskräftig ist, kann ein Antrag auf eine sogenannte Ausfallsbürgschaft gestellt werden. Doch Vorsicht: Damit trifft jedoch den Ausfallsbürgen das Insolvenzrisiko des früheren Gatten. Der Gläubiger muss jedoch zunächst gegen den Hauptschuldner Exekution führen. Erst wenn aufgrund dieser Exekution die Schulden nicht binnen einer angemessenen Frist hereingebracht werden können, wird gegen den Ausfallsbürgen vorgegangen. Dieser haftet für alles, was vom Hauptschuldner nicht in angemessener Frist hereingebracht werden kann, in der Regel auch für Zinsen und Kosten.

Ehegüterrecht bei internationalen Paaren

Bis zum 28. Januar 2019 hatten die Ehegatten die Möglichkeit, das auf ihr Vermögen anzuwendende Recht frei zu wählen.

Seit Februar 2019 muss eine sogenannte Rechtswahlvereinbarung gemäß den Formvorschriften nach Art. 23 getroffen werden. Eine Rechtswahlvereinbarung liegt vor, wenn die Parteien sich ausdrücklich auf die Verwendung eines bestimmten Rechts einigen.

Eine Rechtswahlvereinbarung

  • bedarf der Schriftform,

  • ist zu datieren und

  • von beiden Ehegatten zu unterzeichnen.

  • Im Rahmen eines Ehevertrags, unterliegt diese Vereinbarung der notariellen Form.

Treffen die Ehegatten keine Rechtswahl, kommt zum Zeitpunkt der Eheschließung das anzuwendende Recht zur Anwendung. Dieses entspricht dem gemeinsamen oder, wenn ein solches nicht gegeben ist, der letzten gemeinsamen Staatsangehörigkeit, sofern einer der Ehegatten dieses beibehalten hat. Andernfalls ist das Recht des Staates anzuwenden, in dem beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder, wenn ein solcher nicht vorhanden ist, das Recht des Staates, in dem beide ihren letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt hatten, sofern einer der Ehegatten diesen beibehalten hat. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf der Homepage von Couples in Europa.

In welchen Ländern das Ehegüterrecht der EU angewendet wird

Die EU-Vorschriften über die Güterstände bei internationalen Paaren gelten in 18 EU-Ländern: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien und Schweden.

Das Gericht des EU-Landes, das beim Tod eines Ehegatten bzw. Partners für die Erbsache zuständig ist, regelt auch das Paar betreffende Güterrechtssachen. Analog regelt das Gericht des EU-Landes, das für die Ehescheidung bzw. Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder die Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zuständig ist, auch das Paar betreffende Güterrechtssachen.

Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie unter europa.eu.

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