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Privatinsolvenzen: Wie Schulden beglichen werden

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Privatinsolvenzen: Wie Schulden beglichen werden
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Nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen können zahlungsunfähig werden. Roland Zimmerhansl, Partneranwalt der D.A.S. Rechtsschutz AG, erklärt, wie Gläubigern im Rahmen eines Schuldenregulierungsverfahrens zumindest ein Teil der Forderungen erstattet wird.

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Bezirksgerichte zuständig
Privatinsolvenzen werden in Österreich in Form von Schuldenregulierungsverfahren an den Bezirksgerichten am Wohnort des Schuldners abgehandelt. Dabei sind die Gerichte in der Regel sehr schnell. Bei den Verfahren wird meist nur eine einzige Tagsatzung anberaumt.

Forderungen müssen angemeldet werden
Wie bei allen Insolvenzverfahren haben bei Schuldenregulierungsverfahren gemäß § 102 IO die Gläubiger – auch wenn über die Forderung ein Rechtsstreit anhängig ist – eine Forderungsanmeldung unter Angabe des Rechtsgrundes (Kaufpreis laut Rechnung vom …; Werklohn laut Rechnung vom …; Kreditforderung laut Vertrag vom …; Lohn für …; etc.) samt Zinsen und Kosten beim zuständigen Gericht zweifach einzubringen.

Frist für Forderungen
Bei einer Privatinsolvenz können Forderungen immer bis zur Abstimmungstagsatzung eingebracht werden (OGH 8 Ob 250/00y, 8 Ob 45/08p). Oft ist das auch sinnvoll, da sonst kein durchsetzbarer Anspruch auf die zu zahlende Quote vorliegt.

Mehrere Möglichkeiten zur Entschuldung
Bei Schuldenregulierungsverfahren gibt es mehrere Möglichkeiten zur Entschuldung. Entweder durch Verteilung des noch vorhandenen Vermögen des Schuldners, indem dieses auf die Gläubiger laut Verteilungsentwurf aufgeteilt wird oder durch einen vom Schuldner angebotenen Sanierungsplan oder Zahlungsplan oder durch ein Abschöpfungsverfahren.

Schriftliche Mahnung bei Zahlungsverzug
Werden die Zahlungen fristgerecht geleistet, ist die Forderung erledigt und ein weiteres exekutives Betreiben der Forderung ist nicht mehr möglich. Falls es zu einem Zahlungsverzug kommt, ist die Zahlung vom Gläubiger schriftlich einzumahnen. Wird dieser Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen, lebt die Forderung anteilig wieder auf, wobei dann eine weitere exekutive Forderungsbetreibung möglich ist.

Zahlungsplan über maximal sieben Jahre
Eine gesetzliche Mindestquote für eine Entschuldung gibt es bei einer Privatinsolvenz seit 2018 nicht mehr. Meist sind mehrere Raten in einem Zahlungsplan über einen Zeitraum von maximal sieben Jahren zu zahlen. Die Schuldentilgung über solche Ratenzahlungen ist jedoch nur möglich, wenn vom Schuldner in dieser Zeit ausreichend Kapital lukriert werden kann. Vielfach wird auch zusätzlich eine Verwertungsquote erwirtschaftet und vom Insolvenzverwalter oder vom Gericht ausbezahlt.

So läuft ein Abschöpfungsverfahren
Wird kein Sanierungsplan und kein Zahlungsplan von der Mehrheit der anwesenden Gläubiger bei einer gerichtlichen Abstimmungstagsatzung angenommen, so kann über Antrag des Schuldners vom Gericht die Einleitung eines Abschöpfungsverfahrens beschlossen werden.
Ein Abschöpfungsverfahren dauert fünf Jahre. Das pfändbare Einkommen des Schuldners wird dabei von einem Treuhänder einkassiert und einmal pro Jahr an die Gläubiger, die ihre Forderungen im Verfahren angemeldet haben, verteilt. Dem Treuhänder muss dazu die Bankverbindung bekannt gegeben werden.

Per Gerichtsbeschluss von Restschuld befreit
Nach Ende der Frist wird der Schuldner auf Basis eines Beschlusses durch das Gericht von seiner Restschuld befreit. Ausgenommen von der Restschuldbefreiung sind Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung oder einer vorsätzlichen strafgesetzwidrigen Unterlassung und aus Verbindlichkeiten, die nur aus Verschulden des Schuldners unberücksichtigt geblieben sind.

Was tun bei nicht im Gerichtsverfahren angemeldeten Forderungen
Wurde im Insolvenzverfahren die Forderung des Gläubigers nicht bei Gericht angemeldet und wurde ein Zahlungsplan angenommen, hat der Gläubiger die Möglichkeit eine Antrag gemäß § 197 IO auf Entscheidung beim Insolvenzgericht zu stellen, ob die zu zahlende Quote der nachträglichen Forderung den Einkommens- und Vermögensverhältnissen entspricht und daher die Quote vom Schuldner zu zahlen ist. Falls dies nicht der Fall ist, ist keine Weiterbetreibung möglich.

Offene Forderungen beim Treuhänder bekanntgeben
Falls das gerichtliche Verfahren durch die Einleitung eines Abschöpfungsverfahrens geendet hat und die Forderung nicht angemeldet wurde, besteht die Möglichkeit der Bekanntgabe der offenen Forderung durch Anzeige gemäß § 207 IO beim Treuhänder. Dieser prüft – kostenpflichtig (derzeit 50 Euro + USt) - den Bestand der Forderung und hat dann die Forderung bei der weiteren Auszahlung der Beträge zu berücksichtigen.

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter:

Mag. Roland Zimmerhansl
Anwaltssocietät
SATTLEGGER I DORNINGER I STEINER & PARTNER
Linz und Wien
Atrium City Center, Harrachstraße 6
4020 Linz
Telefon: 0732/657070
Telefax: 0732/657070-65
E-Mail: linz@anwaltssocietaet.at

Weitere aktuelle Informationen rund um Ihr Recht finden Sie zusammengefasst im Thema "Rechtstipps" sowie auf der Website der D.A.S. Rechtsschutz AG.

Über die D.A.S. Rechtsschutz AG:
Seit 1956 ist die D.A.S. Rechtsschutz AG mit Spezialisierung auf Rechtsschutzlösungen für Privatpersonen und Unternehmen in Österreich tätig. Als unabhängiger Rechtsdienstleister bietet sie umfassenden Versicherungsschutz, fachliche Betreuung durch hochqualifizierte juristische Mitarbeiter und beispielgebende RechtsService-Leistungen wie die D.A.S. Direkthilfe® und D.A.S. Rechtsberatung an. Der Firmensitz des Unternehmens befindet sich in Wien. Die rund 400 Mitarbeiter stehen Kunden in ganz Österreich zur Verfügung. Die D.A.S. Rechtsschutz AG agiert als Muttergesellschaft der D.A.S. Tschechien (seit 2014). In den vergangenen Jahren hat die D.A.S. Österreich ihre starke Marktposition als Rechtsschutzspezialist gefestigt und wird bereits seit 2009 jährlich mit einem stabilen A-Rating durch Standard & Poor’s bewertet.

Seit 1928 steht die D.A.S., das Original für Rechtsschutz, für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Heute agieren D.A.S. Gesellschaften in mehr als 10 Ländern weltweit. Sie sind die Spezialisten für Rechtsschutz der ERGO Group AG, einer der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa.

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