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Nachbarn: Was man erdulden muss, wann man sich wehren kann

In Kooperation mit der D.A.S. Rechtsberatung der Ergo Versicherung
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Nachbarn: Was man erdulden muss, wann man sich wehren kann
Nachbarn können einen schon in Wallung bringen. Manchmal zu recht. Wann der Gesetzgeber auf seiner Seite ist.©iStock
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Nachbarn können einen immer wieder in Rage bringen. Was tun, wenn der Komposthaufen bestialisch stinkt, die Bäume von nebenan das Eigenheim verfinstern, des Nachbarn Rasenmäher nervt, die Pflanzen dicht am Zaun wuchern und der Gartenzwerg mit Stinkefinger auf Nachbars Grund einem den letzten Nerv raubt? Die Experten der D.A.S. Rechtsberatung informieren.

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Die Nachbarschaftsrechte im ABGB

Zwischenmenschliches unter Nachbarn hat schon manchen zur Raserei gebracht. Diesen Auseinandersetzungen versucht der Gesetzgeber mit einem zentralen Paragraphen Herr zu werden: Dem § 364 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB). findet die Ausübung des Eigenthumsrechtes nur in so fern Statt, als dadurch weder in die Rechte eines Dritten ein Eingriff geschieht, noch die in den Gesetzen zur Erhaltung und Beförderung des allgemeinen Wohles vorgeschriebenen Einschränkungen übertreten werden.

Der Grundgedanke dahinter: Unter Nachbarn sollte gegenseitige Rücksichtnahme oberstes Gebot sein. In diesem zentralen Gesetz für Nachbarschaftsstreitigkeiten geht es um die Abwägung der Interessen bei Unstimmigkeiten.

Doch wie verhält man sich am besten, wenn jedes Jahr reifes Obst im eigenen Garten landet, vom Komposthaufen des Nachbarn eine übelriechende Brise herüber weht? Was, wenn der Baum von nebenan die Sicht auf die Sonne verstellt oder die Pflanzen am Nachbargrundstück wild wuchern?

Des Nachbars Laub muss man dulden

Laut Gesetz kommt es auf das ortsübliche Ausmaß und die gewöhnliche Nutzung des Grundstückes an und auf die Stärke der Beeinträchtigung. Das ist jedoch immer eine Frage, die von Fall zu Fall geklärt werden muss. Der Maßstab des Verträglichen ist dabei stets, was einem Menschen im Durchschnitt zumutbar ist.
Dass etwa ein Hauseigentümer wegen des Laubs vom Nachbarbaum seine Dachrinne einmal jährlich reinigen muss oder dass man fremdes Laub oder Rosenblüten und Ähnliches zur jeweiligen Jahreszeit mehrmals zusammenrecht und kompostiert, gilt als keine wesentliche Beeinträchtigung und ist zu dulden.

Stinkender Komposthaufen kann behördlich verboten sein

Abfälle auf einem Komposthaufen zu lagern kann der Nachbar aber unter bestimmten Voraussetzungen verbieten. Allerdings nur, wenn er dabei durch Geruch oder Ungeziefer belästigt wird. In diesem Fall können auch polizeiliche Verordnungen der Gemeinde zur Schädlings- und Insektenbekämpfung zum Einsatz kommen. Am bloßen unschönen Anblick kann man von Gesetzes wegen aber nichts ändern.

Kletterpflanzen auf Nachbars Wand: Das kann teuer werden

Anders sieht die Sache bei Kletterpflanzen aus. Wer diese auf fremden Mauern klettern lässt, macht sich einer Besitzstörung schuldig. Außerdem kann der Nachbar Schadenersatz fordern, wenn die Mauer dadurch beschädigt wird.

Kein Recht auf ein gepflegtes Nachbargrundstück

Es gibt kein Recht auf Ästhetik im Nachbarschaftsrecht. Außer es wurde zwischen Miteigentümern oder Wohnungseigentümern anderes geregelt.

Gartenzwerge: Der Nachbar hat freie Hand

So wie schlechter Geschmack im Allgemeinen geduldet werden muss, gilt das im Speziellen auch für Gartenzwerge. In Deutschland, wo es die meisten Gartenzwerge gibt, ist die Rechtsprechung differenzierter: Dort, wo sie provozieren (Stinkefinger, heruntergelassene Hose etc), kann ein Beseitigungsanspruch bestehen. Allerdings lässt das Amtsgericht Elze, Az 4 C 210/99, dann Milde walten, wenn der Mittelfinger mit Stoff umwickelt und mit einer Blume verziert ist. Dann wird nach Ansicht des deutschen Gerichts die Ehre nicht verletzt. In Österreich gibt es dazu keine höchstgerichtliche Entscheidung.

Wie nah am Zaun man pflanzen darf

Eine Verpflichtung, Bäume oder Sträucher nicht an der Grundgrenze zu pflanzen, gibt es im Bundesrecht nicht. Äste und Wurzeln dürfen somit auch die Grundstücksgrenze überschreiten.

Bundesländer und Gemeinden können eigene Regelungen schaffen

Doch in manchen Bundesländern und Gemeinden gibt es dazu eigene Vorschriften, wie etwa im Burgenland und einzelnen Gemeinden. In diesen gelten teilweise eigene Regelungen über den sogenannten Pflanzabstand zur Grundstücksgrenze, Höhenbegrenzungen und sogar Art und Gattung der erlaubten Pflanzen, die für einen „grünen Zaun“ verwendet werden dürfen. Dazu rät die D.A.S. Rechtsschutz AG, sich am Gemeindeamt über etwaige Ausnahmen zu informieren. Auch Flächenwidmungs- und Bebauungspläne können Regelungen darüber enthalten.

Was tun, wenn Nachbars Pflanzen in den eigenen Garten ragen

Als Nachbar darf man jedoch am eigenen Grundstück die Wurzeln eines fremden Baumes entfernen, die Äste, die auf den eigenen Besitz ragen, abschneiden und die Früchte, die am eigenen Grund liegen, verzehren. Das Nachbargrundstück darf man jedoch nicht ohne Einwilligung betreten.

Baum-Schnitt: Wer für die Kosten, wer für Schäden aufkommt

Anfallende Kosten für den Baumschnitt und die Entsorgung dessen muss der Nachbar, in dessen Garten die Äste ragen, selbst zahlen. Die Hälfte der Kosten muss der Nachbar nur übernehmen, wenn die Äste oder Wurzeln Schaden am eigenen Grundstück angerichtet haben oder ein solcher unmittelbar droht. Nicht erlaubt ist es laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH 4 OB 25/16d), die abgeschnittenen Äste auf das Baumgrundstück zu werfen. Wenn man Wurzeln ausreißt und in weiterer Folge die Pflanze abstirbt, hat der Nachbar einen Anspruch auf Schadenersatz und etwaige Folgeschäden (OGH 4 Ob 43/11v).

Worauf man beim Pflanzen achten sollte

Bei Pflanzungen ist auch auf den Wald-, Flur-, Feld-, Ortsbild-, Natur- und Baumschutz zu achten. Deshalb sollte man sich, bevor man Pflanzen setzt, am besten vorher bei der Gemeinde informieren. Entscheidende Grundlage für nachbarschaftliche Regelungen sind oft sogenannte ortspolizeiliche Verordnungen. In diesen kann von Schädlings- und Insektenbekämpfung bis zu Zeiten fürs Rasenmähen alles geregelt sein.

Wann man mähen darf

Eine praktische Übersicht über die Mähzeiten in ganz Österreich finden Sie auf help.gv.at.

Was tun, wenn der Baum, die Sonne abhält

Werfen hohe Bäume Schatten, die „das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten" und wird so die Benutzung des Grundstücks unzumutbar beeinträchtigt, kann der Nachbar einen Unterlassungsanspruch bei Gericht geltend machen. Ein erster Schritt ist in diesem Fall jedoch eine verpflichtende Mediation vor einer Schlichtungsstelle.

Näheres zum Thema „Recht auf Licht“ finden Sie im Trend-Artikel "Was tun, wenn die Bäume des Nachbarn nerven".

Weitere Rechtsinformationen und alles rund um Ihre rechtliche Absicherung finden Sie unter ergo-versicherung.at/das-rechtsschutz

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Die ERGO Versicherung AG ist mit ihrer weit über 100-jährigen Erfolgsgeschichte eines der führenden Versicherungsunternehmen auf dem österreichischen Markt. Als Tochtergesellschaft der ERGO Austria International AG ist sie Teil der ERGO Group und somit der Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Im Rahmen strategischer Kooperationen mit den Partnern UniCredit/Bank Austria und Volksbanken sowie über den eigenen Außendienst, angeschlossene Makler, Agenturen und den Direktvertrieb bietet sie ein kundenorientiertes, bedarfsgerechtes Produktsortiment an Lebens-, Kranken- und Schaden-/Unfall- sowie Rechtsschutzversicherungen für den privaten sowie betrieblichen Bereich an.

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