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Scheidung einreichen [Österreich]: So funktioniert das Scheidungsverfahren, die erforderliche Unterlagen und Kosten

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Wenn eine Ehe zu Bruch geht und die Scheidung eingereicht wird folgt in der Regel der Streit um die Aufteilung des Vermögens.

©Elke Mayr
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Je mehr Vermögen Eheleute anhäufen oder schon in die Verbindung mitbringen, umso größer das Risiko, dass es im Falle einer Trennung zu einem lange andauernden Streit über die Aufteilung des Vermögens und Unterhaltszahlungen kommt. Hier erfahren Sie alles wie man die Scheidung in Österreich (ggf. auch ohne Einwilligung des Partners) einreicht, welche Unterlagen erforderlich sind und mit welchen Kosten man rechnen muss.

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"Bis der Tod euch scheidet" - wer im Standesamt oder vor dem Traualtar steht und den Bund der Ehe eingeht, der wird wohl kaum daran denken, dass das Ende der Beziehung, die in diesem Moment geschlossen wird, oft viel schneller kommen kann als das Lebensende eines der beiden Partner. Ernüchternd mag ein Blick in die Scheidungsstatistik sein: Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Ehe in Österreich geschieden wird, liegt laut der letzten Gesamtscheidungsrate bei gut 37,6 Prozent. Die durchschnittliche Ehedauer bei der Scheidung ist 2020 leicht auf 10,6 Jahre gestiegen. Das mittlere Scheidungsalter beträgt bei Männern 45,5 Jahre und bei Frauen 42,1 Jahre.

Eheliche Treuepflicht als oberste 'Pflicht

Die Ehepartner sind laut österreichischem Eherecht verpflichtet, eine Zerrüttung der Ehe zu vermeiden. Eine solche Zerrüttung setzt eine Eheverfehlung – zum Beispiel die Verletzung der Treuepflicht – oder ehewidriges Verhalten voraus. Ein ehewidriges Verhalten liegt etwa vor, wenn ein Ehepartner den anderen misshandelt, streitsüchtig ist oder ihm keinen Beistand leistet. Dazu gehört auch die Pflege im Krankheitsfall.

Partner muss mit einer freundschaftlicher Verbindung des anderen einverstanden sein

Die Treuepflicht bezieht sich nicht allein auf das Verbot außerehelicher, sexueller Beziehungen. Eine Eheverfehlung aus Verletzung der Treuepflicht kann zum Beispiel auch schon vorliegen, wenn der Ehemann zu einer Kollegin eine freundschaftliche Beziehung unterhält und die Ehefrau mit dieser Verbindung nicht einverstanden ist. Auch das Verheimlichen einer derartigen freundschaftlichen Beziehung vor dem Partner kann als Eheverfehlung gewertet werden.

Rechtlich und finanziell gesehen kann das schwerwiegende Folgen haben, denn hat eine Ehepartner die Ehe durch eine schwere Eheverfehlung schuldhaft so tief zerrüttet, dass die Wiederherstellung nicht erwartet werden kann, so kann der oder die andere auf Scheidung aus Verschulden des Partners klagen. Wer gegen die Treuepflicht verstößt gilt im Fall einer Scheidung üblicherweise als schuldig und ist verpflichtet, in der Folge Unterhalt zu zahlen.

Schwere Eheverfehlungen im Überblick

Ehebruch
physischer Gewalt oder schwerem psychischen Leiden
Verletzung der Unterhaltspflicht
Böswilliges Verlassen
Hartnäckige und grundlose Verweigung von Geschlechtsverkehr
Lieblosigkeit und Feindseligkeit
Alkohol- und Drogenabhängigkeit
Verurteilung eines Verbrechens
Glücksspiel-Sucht
Internet-Sexsucht
Mangel an persönlicher Hygiene
Vernachlässigung der Haushaltsführung
Ständige Nörgelei und Respektlosigkeit
Religiöser und politischer Fanatismus
Beeinflussung der Kinder gegenüber dem anderen Partner
Gefährliche Bedrohungen
Installation einer Überwachungskamera
Mangelndes Interesse an den Interessen des anderen Partners
Häufige, späte Besuche in Bars, Diskotheken, Clubs
Besuche bei Prostituierten
Psychische Krankheit oder ansteckende Krankheit

Welche Unterlagen sind für eine Scheidung erforderlich?

  • Heiratsurkunde

  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Ehegattin/des Ehegatten

  • Amtlicher Lichtbildausweis der Ehegattin/des Ehegatten

  • Meldebestätigung, wie eine Bestätigung der Abfrage vom Zentralen Melderegister (ZMR)

  • Geburtsurkunden der Kinder, falls es welche gibt

  • Urkunden, die das Vermögen darlegen, wieGrundbuchauszug oder Mietvertrag und wie das Vermögen verteilt werden soll.

Muss in Österreich eine Trennungszeit wie ein Trennungsjahr eingehalten werden?

Anders als in vielen anderen Ländern, wie in Deutschland, Großbritannien oder den USA, kann ein Ehepaar sich in Österreich auch scheiden lassen, wenn keine Trennungszeit eingehalten wird. Voraussetzung ist aber, dass ein zerstörendes Verhalten vorliegt und es dem Ehepartner unmöglich macht, die eheliche Wohngemeinschaft aufrecht zu erhalten. Davon ist in jedem Fall auszugehen, wenn der Ehepartner häusliche Gewalt gegenüber dem anderen Ehepartner oder gegenüber den Kindern ausübt. In diesem Fall kann beispielsweise die Scheidung umgehend eingereicht werden.

Seit wann muss die Ehe zerrüttet sein?

Zu den Voraussetzung, um eine Scheidung einreichen zu können, zählt auch, dass die Ehe seit mehr als einem halben Jahr zerrüttet und nicht mehr zu kitten ist. Die räumliche Trennung ist dafür nicht zwingend. Nachdem die 6-monatige Trennungsphase beendet ist, kann der Scheidungsantrag eingereicht werden. Allerdings kann weder ein Gericht noch eine andere Instanz prüfen, ob die Ehe tatsächlich seit einem halben Jahr zerrüttet ist und die eheliche Lebensgemeinschaft aufgelöst wurde.

Kann die Scheidung auch ohne Einwilligung des Partners einreicht werden?

Ja. Es reicht wenn zumindest ein Ehegatte die Ehe als gescheitert ansieht und eine Fortsetzung der Beziehung nicht mehr in Erwägung zieht.

Die Scheidungsarten

Man unterscheidet zwischen

  • Einvernehmliche Scheidung und einer

  • Streitigen Scheidung
    Streitige Scheidung – Allgemeines
    Streitige Scheidung aus Verschulden
    Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft
    Streitige Scheidung aus anderen Gründen

Was sind die ersten Schritte, wenn man eine Scheidung einreichen will?

  • Schritt 1: Der Scheidungsantrag. Um ein Scheidungsverfahren beim Familiengericht in Gang zu setzen, wird der Scheidungsantrag durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin bei Gericht eingereicht.

  • Schritt 2: Durchführung des Versorgungsausgleichs.

  • Schritt 3: Der Scheidungstermin.

  • Schritt 4: Der Scheidungsbeschluss.

  • Das Formular für einen Scheidungsantrag finden Sie hier.

Wo reicht man in Österreich die Scheidung ein?

Eine Scheidung reicht man in dem Bezirksgericht ein, in dessen Sprengel die Ehepartner den letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben oder gehabt haben.

Beim Einreichen des Scheidungsantrags muss der Ehegatte, der den Scheidungsantrag einbringt, erklären, dass es sein fester Wille ist, sich von dem anderen Ehegatten zu trennen. Beim Stellen des Antrags muss dieser die Gründe für seine Entscheidung nennen.

Wie viel kostet es, sich scheiden zu lassen?

Eine einvernehmliche Scheidung in Österreich kostet 312 Euro. Dazu kommen weitere 312 Euro für einen Vergleich in der Verhandlung, ein Formalakt, der gesetzlich vorgeschrieben ist. Für Eigentumsübertragungen für unbewegliche Sache oder die Begründung sonstiger Rechte 156 Euro zusätzlich an. Gerichtsgebühren und Anwaltskosten hängen vom Streitwert ab. Je höher der Streitwert, desto teurer werden die Anwaltskosten.

Kann man einen Scheidungsantrag zurückziehen?

Jede Ehepartner kann den Scheidungsantrag wieder zurückziehen. Das ist jedoch nur so lange möglich, bis der Scheidungsbeschluss rechtskräftig ist - also solange das Ergebnis des Scheidungsprozesses noch nicht zugestellt wurde. Dieser Fall tritt zwei Wochen nach dem Scheidungsbeschluss dem Ehegatten zugestellt wurde.Die Folge, wenn ein Scheidungsantrag zurückgezogen wird: Der schon ergangene Scheidungsbeschluss wird wirkungslos.

Verzeihung von Eheverfehlungen: Die rechtliche Auswirkung

Eine Scheidung aus Verschulden ist nur möglich, solange man dem schuldige Ehepartner nicht verziehen hat und sich nicht bereit erklärt hat die Ehe bedingungslos fortsetzen zu wollen.
Kommt es zu einer Eheverfehlung und wird diese nicht verziehen, muss der verletzte Ehegatte innerhalb von sechs Monaten, nachdem es zur Eheverfehlung des Partners gekommen ist, die Scheidungsklage einreichen. Passiert das nicht, erlischt das Recht auf Scheidung wegen Verschuldens. Ist aus der Eheverfehlung eine kontinuierliche geworden, bei Ehebruch, beginnt die Frist mit der letzten ehebrecherischen Handlung.

Man kann sich das Scheidungsverfahren auch finanzieren lassen. Informationen dazu finden Sie unter scheidungshilfe.at

Rechtsschutz

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