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Was Sie vor dem Urlaub regeln sollten

In Kooperation mit D.A.S. Rechtsschutz der ERGO Versicherung AG
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Aktualisiert
Lesezeit
11 min

©Elke Mayr
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Wer den Urlaub sorgenfrei genießen will, sollte sich vor der Abreise um einige Dinge kümmern, um danach keine bösen Überraschungen zu erleben. Die Experten der D.A.S. Rechtsschutzberatung der Ergo Versicherung informieren.

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Wer nur seinen Koffer packt und alles für die Reise vor Ort organisiert, aber keine Vorkehrungen für die Abwesenheit trifft, kann bei der Rückkehr böse Überraschungen erleben. Die D.A.S Rechtsschutz-Experten geben nützliche Tipps, was Sie vor einer Reise noch beachten und tun sollten.

Was bringt ein Urlaubspostfach?

Sie kommen selten, und wenn sie kommen, dann meistens unerwartet. Die Rede ist von behördlichen RSa- oder RSb-Briefen. Wenn ein solches Schriftstück nicht persönlich zugestellt werden kann, hinterlässt Postbote eine sogenannte Hinterlegungsanzeige (einen gelben Benachrichtigungszettel) im Briefkasten. Das Schriftstück wird in der Folge beim nächsten Postamt hinterlegt und gilt mit dem ersten Tag der Abholfrist bei der Post als zugestellt.

Das kann zu einem Problem werden, wenn man während des Zustellversuchs im Urlaub ist und in der Folge eine rechtliche Frist zu laufen beginnt.
Dagegen schützt ein Urlaubspostfach. Hat man ein solches eingerichtet, werden RSa- und RSb-Briefe an den Absender retourniert, und daher besteht die Gewissheit, aus diesem Grund keine Fristen zu versäumen, da sie somit nicht zu laufen beginnen.

Wie viel kostet ein Postfach in Österreich?

Ein Urlaubspostfach kann in jeder Post-Filiale oder online auf post.at gebucht werden. Die Kosten dafür belaufen sich auf 14,90 Euro für eine Woche, für zwei Wochen auf 16,90 Euro und für vier Wochen auf 21,90 Euro.

Ein solches Postfach empfiehlt sich auch, wenn man einen überquellenden Briefkasten vermeiden will. Auch Zeitungen oder Magazin-Abos können sofern man sie nicht an den Urlaubsort umleiten lässt oder unterbricht, bequem bei der Post gebündelt und nach der Rückkehr zugestellt werden.

Post - Frist versäumt: was Sie tun können

Hatte man während des Urlaubs kein Postfach eingerichtet und deshalb eine wichtige behördliche Frist versäumt, muss der Empfänger des Schriftstücks ein Rechtsmittel einbringen und eine sogenannte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen.

War der Empfänger bei der Zustellung wegen Urlaub oder Krankheit längere Zeit ortsabwesend, gilt das Schriftstück erst am folgenden Tag nach der Rückkehr an die Abgabestelle als zugestellt. Wenn kein Postfach gemietet war, liegt die Beweislast für die Ortsabwesenheit allerdings beim Empfänger.

Automatisierte Abwesenheitsnachrichten: Keine wirksame Zustellung

Die Juristen der D.A.S. Rechtsberatung raten zur Vorsicht, vor dem Urlaubsantritt eine automatisierte Abwesenheitsnotiz für eingehende E-Mails einzurichten.

Eine Sende- oder Lesebestätigung stellt zwar keinen rechtswirksamen Nachweis über eine ordnungsgemäße Zustellung dar, dennoch kann eine solche Abwesenheitsnotiz bei einer juristischen Auseinandersetzung helfen, wenn es etwa darum geht, Rechnungen fristgerecht zu begleichen.

Der Oberste Gerichtshof hat auch entschieden, wenn eine Monatsrechnung elektronisch versendet wird und der Empfänger eine Abwesenheitsnotiz eingerichtet hat, ist von keiner wirksamen Zustellung auszugehen.

Urlaub: So schützen Sie Ihr Auto vor dem Abschleppen

Überprüfen Sie, ob das Fahrzeug für die Dauer des Urlaubs richtig geparkt ist. Kontrollieren Sie, ob Ihr Auto nicht in einer Kurzparkzone abgestellt ist, und vergewissern Sie sich, dass auf dem Stellplatz keine Baustelle geplant ist.

Falls Ihr Fahrzeug wider Erwarten dennoch abgeschleppt wird oder Sie eine Verkehrsstrafe erhalten – etwa wegen einer kurzfristig eröffneten dringenden Baustelle infolge eines Leitungsgebrechens –, müssen Sie den Nachweis erbringen, dass die Baustelle zum Zeitpunkt Ihrer Abreise von zu Hause noch nicht absehbar war.

Vorbereitungen: Wenn das Auto in den Urlaub mitkommt

Die Grüne Karte außerhalb der EU mitführen

Außerhalb der EU ist in vielen Ländern die sogenannte Grüne Karte notwendig. Diese ist ein international anerkannter Nachweis, dass ein Auto ordnungsgemäß versichert ist. Sie wird den Versicherungsnehmern von der Versicherung jährlich zugesandt oder muss – falls das nicht geschehen ist – angefordert werden. Wird die Grüne Karte nicht mitgeführt, kann Ihnen schon an der Grenze die Einreise verweigert werden.

Vor allem in vielen Ländern Osteuropas wird die grüne Versicherungskarte verlangt. In Albanien, Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Moldawien, Montenegro, der Ukraine und Weißrussland (Belarus) ist die Grüne Karte etwa Pflicht. In Serbien ist sie nicht Pflicht, man sollte sie aber besser dabeihaben. Für den Kosovo ist die Grüne Karte nicht gültig. Dort muss an der Grenze eine Grenzversicherung abgeschlossen werden.

Für den Iran, Israel, Marokko, Russland, Tunesien und die Türkei muss von der Versicherung das jeweilige Länderkennzeichen gesondert in die Grüne Karte eingetragen werden. In der Türkei ist darauf zu achten, dass der Versicherungsschutz für die gesamte Türkei gilt.

Innerhalb der EU gilt prinzipiell das EU-Kennzeichen als ausreichender Nachweis einer bestehenden Versicherung. „Aber es gibt es in Ländern wie Italien und Tschechien immer wieder Probleme. Es ist daher ratsam, auch in diesen Ländern die Grüne Karte mitzuführen“, betonen die D.A.S. Juristen. Das gilt auch für Serbien.

Was zu Hause vor dem Urlaubsantritt zu regeln ist

Gas und Wasser abschalten - sonst zahlt Versicherung bei Schaden nicht

Vor der Abreise sollten Sie den Gas- und den Wasserhahn in Ihrem Heim abdrehen. Wenn Sie länger als 48 Stunden das Eigenheim verlassen und nicht die nötigen Vorkehrungen getroffen haben, erklären sich nämlich die meisten Versicherungen im Schadensfall leistungsfrei. Das bedeutet: Sie weigern sich zu zahlen, wenn etwa wegen eines Wasserrohrbruchs während des Urlaubs ein Wasserschaden entsteht. In Wintermonaten kann der Gashahn für eine Heizanlage – Stichwort Frostschutz – geöffnet bleiben.

Urlaubsfotos nicht während des Urlaubs posten

Auch wenn es noch so verlockend ist: Nehmen Sie am besten Abstand davon, Urlaubsfotos noch während sie auf Urlaub sind, in sozialen Netzwerken zu posten. Sie könnten damit potenzielle Einbrecher auf den Plan rufen. Auch die Ankündigung in den Urlaub zu fahren, sollte man bleiben lassen. Besser ist es, wenn Sie nur Vertrauenspersonen über Ihren Urlaub informieren. Mit Ihren Urlaubsfotos können Sie in sozialen Netzwerken auch nach Ihrer Rückkehr noch punkten.

Weitere Rechtsinformationen und alles rund um Ihre rechtliche Absicherung finden Sie unter ergo-versicherung.at/das-rechtsschutz

Info-Hotline: 0800 224422
Mail: service@ergo-versicherung.at
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ERGO Versicherung AG:
Die ERGO Versicherung AG ist mit ihrer weit über 100-jährigen Erfolgsgeschichte eines der führenden Versicherungsunternehmen auf dem österreichischen Markt. Als Tochtergesellschaft der ERGO Austria International AG ist sie Teil der ERGO Group und somit der Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Im Rahmen strategischer Kooperationen mit den Partnern UniCredit/Bank Austria und Volksbanken sowie über den eigenen Außendienst, angeschlossene Makler, Agenturen und den Direktvertrieb bietet sie ein kundenorientiertes, bedarfsgerechtes Produktsortiment an Lebens-, Kranken- und Schaden-/Unfall- sowie Rechtsschutzversicherungen für den privaten sowie betrieblichen Bereich an.

Infos unter ergo-versicherung.at

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