Behandlungsfehler: Die besten Tipps für Patienten und Ärzte
Falsch operierte Knie, übersehene Vorerkrankungen, schlecht zusammenwachsende Brüche - Behandlungsfehler können jeden Patienten treffen. Jährlich beschweren sich deshalb tausende Betroffene bei Ärztekammern und Patientenanwaltschaften. Peter Winalek, Partneranwalt der D.A.S. Rechtsschutz AG, erklärt, was es zu beachten gilt, damit eine Klage Aussicht auf Erfolg hat und gibt auch Tipps, worauf Ärzte achten sollten, um sich vor gerichtlichen Auseinandersetzungen zu wappnen.
Was Patienten, die klagen wollen, beachten sollten
Eines der wesentlichen Probleme bei der Geltendmachung eines vermuteten Behandlungsfehlers liegt darin, dass Patienten meist komplexe medizinische Behandlungsmethoden und realistische Möglichkeiten einer erfolgreichen Behandlung nur schwer einschätzen können. Hinzu kommt die oft falsche Einschätzung, was der Arzt leisten muss. Denn ein häufiger Irrglaube ist, dass der Arzt verpflichtet ist, den Patienten zu heilen. Die Behandlung muss jedoch nur nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft, juristisch auch de lege artis genannt, durchgeführt werden, erläutert Winalek, Anwalt bei TELOS Law Group. Doch das wird von zahlreichen Patienten ausgeblendet, wenn sie Schadenersatz aufgrund eines Behandlungsfehlers fordern, so Winalek weiter.
Wer bei einem Behandlungsfehler haftet
Sich in einem Krankenhaus behandeln zu lassen, hat für Patienten haftungsrechtliche Vorteile. Wenn ein Patient im Krankenhaus einen Eingriff vornehmen lässt, ist sowohl der Arzt als auch das Krankenhaus dem Patient rechtlich verpflichtet. Der Behandlungsvertrag zwischen dem Krankenhaus und dem Patienten beinhaltet eine Vielzahl an Verpflichtungen. Das Spital etwa haftet dafür, dass die Behandlung gewissenhaft und ohne Unterscheidung der Personen von den angestellten Ärzten und sonstigem medizinischen Personal durchgeführt wird. Die Hauptleistungen des Arztes etwa vor einem Eingriff, die er auch aus juristischer Sicht erfüllen muss, sind: Befunde erstellen (z.B. Blutuntersuchungen, Röntgen oder CT), eine entsprechende Diagnose ableiten und den Patienten darüber informieren und aufklären. In weiterer Folge muss die dem jeweiligen Fach entsprechende Behandlung (unter Umständen unter Einbindung weiterer Fachärzte) durchgeführt und dokumentiert werden.
Krankenhaus muss beweisen, dass es kein Behandlungsfehler war
In einem Krankenhaus behandelt zu werden, hat für Patienten zum anderen den Vorteil, dass die Beweislast in der Judikatur zu Gunsten des Patienten geändert wurde. Es ist daher ratsam, den Krankenhausträger zumindest zusätzlich in Anspruch zu nehmen, so Winalek.
Wer außer dem Arzt und dem Krankenhaus noch zur Haftung herangezogen werden kann
Zudem können grundsätzlich auch sämtliche Personen, die die Behandlungen am Patienten durchführt haben, haftbar gemacht werden, vom Anästhesisten bis zur Operationsschwester. Vielen von ihnen ist nicht bewusst, dass sie, obwohl der Patient mit ihnen keinen Vertrag abgeschlossen hat, haften, warnt Winalek. Im Unterschied zur vertraglichen Haftung ist es für Patienten zwar schwieriger, ihr Recht durchzusetzen, aber in der Praxis in zahlreichen Fällen doch möglich.
Mitverschulden des Patienten möglich
Aber auch Patienten haben Pflichten zu erfüllen. Beispielsweise die Bezahlung des Honorars oder ihre aktive Mitarbeit bei der Behandlung, um einen Heilungserfolg zu erzielen. Patienten sind verpflichtet ärztliche Ratschläge und Therapieanweisungen zu befolgen und Auskunft über bisherige Erkrankungen und eingenommene Medikamente zu geben. Sollte der Patient seinen Teil des Behandlungsvertrags nicht erfüllen, wird ihm ein Mitverschulden angerechnet, das im Extremfall dazu führen kann, dass sein gesamter Schadenersatzanspruch entfällt, gibt Winalek zu bedenken.
Bevor man also einen Anspruch aufgrund eines Behandlungsfehlers geltend macht, sollte man alle Für und Wider genau abwägen. Winalek: Vor allem die Voraussetzungen für einen Schadenersatzanspruch sollten genau geprüft werden, sei es ein vertraglicher gegenüber dem Krankenhaus oder ein deliktischer, wie in den meisten Fällen gegenüber dem behandelnden Arzt im Spital.
Patientenanwaltschaften nützlich
Um die Rechte des Patienten leichter durchsetzen zu können, wurden in den Bundesländern Patientenanwaltschaften eingerichtet. Sollten die Parteien einer außergerichtlichen Einigung unter Einbindung eines Rechtsanwalts oder der Patientenanwaltschaft nicht zustimmen, müsste der Anspruch gegenüber dem Krankenhausträger und/oder die in die Behandlung involvierten Personen gerichtlich durchgesetzt werden. Aber die Erfolgsaussichten eines Haftungsprozesses hängen stark vom Einzelfall ab, weiß Winalek.
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Auf welche Risiken Ärzte achten sollten
1. Der Patient will Schadenersatz. Dieser kann so hoch sein, dass die berufliche Existenz gefährdet ist. Außerdem muss der behandelnde Arzt im Falle eines Prozessverlustes die Anwaltskosten (auch der Gegenseite) für das Verfahren zahlen. Das Krankenhaus übernimmt zwar oft die Bezahlung des Schadenersatzes und die Verfahrenskosten, auf eine Haftpflicht- und eine Rechtsschutzversicherung sollten Ärzte trotzdem nicht verzichten, rät Winalek. Die Kosten der Verteidigung in einem Strafverfahren werden, so der D.A.S. Partneranwalt, selbst im Falle eines Freispruches nicht bzw. nur zu einem äußerst geringen Teil vom Staat ersetzt.
2. Nicht selten übersehen Ärzte, dass sie aufgrund der mittlerweile umfangreichen Judikatur neben der reinen Behandlung auch viele andere Pflichten haben. Winalek: Wenn etwa die Aufklärung des Patienten oder die Dokumentation der Behandlung nicht ausreichend war, kann das dem Arzt vor Gericht zum Verhängnis werden. Denn um einen möglichst hohen Standard in der medizinischen Betreuung sicherzustellen, wurden sowohl standardisierte Verfahrensabläufe entwickelt, als auch die Aufklärungs- und Dokumentationspflicht umfassend geregelt.
Dokumentierte Krankengeschichte wie Urkunde
In einem Rechtsstreit ist die Dokumentation der Krankengeschichte eine entscheidende Urkunde. Wenn Ärzte diese nicht lückenlos vorlegen können, kann das in einem Rechtsstreit zum Problem werden. Auch wenn der Patient im Vorfeld der Behandlung nicht oder nicht ausreichend aufgeklärt wurde, kann das für den Arzt vor Gericht schwerwiegende Folgen haben.
Im nächsten Artikel informiert der D.A.S. Partneranwalt darüber, wie eine ordnungsgemäße Aufklärung und Dokumentation dem Arzt in einem Prozess helfen und wie ein Patient seine Rechte am effektivsten durchsetzen kann.
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Dr. Peter Winalek
Telos Law Group
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Über die D.A.S. Rechtsschutz AG:
Seit 1956 ist die D.A.S. Rechtsschutz AG mit Spezialisierung auf Rechtsschutzlösungen für Privatpersonen und Unternehmen in Österreich tätig. Als unabhängiger Rechtsdienstleister bietet sie umfassenden Versicherungsschutz, fachliche Betreuung durch hochqualifizierte juristische Mitarbeiter und ein breites Dienstleistungsangebot inklusive 24h-Notruf-Hotline an. Der Firmensitz des Unternehmens befindet sich in Wien. Die rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Kunden in regionalen D.A.S. Niederlassungen verteilt in ganz Österreich mit juristischer Kompetenz zur Verfügung. In den vergangenen Jahren hat die D.A.S. Österreich ihre solide Marktposition gefestigt. 2013 erwirtschaftete sie im Direktgeschäft ein Prämienbestandsvolumen in der Höhe von 63,8 Mio. Euro.
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