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Unternehmen in Schieflage? 5 Tipps gegen die Insolvenz

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Unternehmen in Schieflage? 5 Tipps gegen die Insolvenz
Wenn der Businessplan nicht mehr aufgeht: 5 Tipps für Unternehmer gegen das Scheitern©iStock
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Wenn die Überschuldung droht, dann ist höchste Alarmstufe angesagt, ein Finanz-Check dringend notwendig. Das rät der Kreditschutzverband KSV1870, um auch rasch wieder neu durchzustarten.

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Der Faktor Zeit spielt gerade dann eine große Rolle, wenn Unternehmen in Schieflage geraten. "Viele Unternehmen warten einfach zu lange, und dann ist es oft schon zu spät, der Gang zum Insolvenzgericht unvermeidlich", sagt KSV1870-Insolvenzleiter Karl-Heinz Götze. Und das müsste nicht sein. "Sehr häufig stellt sich heraus, dass Unternehmen bei rechtzeitiger Kommunikation mit Geschäftspartnern nicht in die Insolvenz gehen müssten."

Eine Sanierung oder auch neue Vereinbarungen mit Geschäftspartnern hätten in vielen Fällen eine Pleite verhindern können. Viele Unternehmen hätte so noch das schlimmste verhindern können, um den Neustart zu schaffen.

  1. Businessplan Das Um und Auf von Unternehmen, besonders in einer Untenehmenskrise. Viele Unternehmen steuern ziellos weiter. Daher gilt: den bestehenden Businessplan überarbeiten. Und unterschiedliche Szenarien aufstellen.

  2. Cash-flow-Rechnung Kassasturz - Geht es um das "nackte Überleben", heißt es zu schauen, woher kommen die Erlöse. Aber auch: Wo sind Fixzahlungen zu leisten. Auf den Punkt muss der Unternehmensleiter über die finanzielle Lage informiert zu sein. Ausgehend vom Worst-Case-Szenario ist die Rechnung auf unterschiedliche zeitliche Frist zu planen (z.B. wöchentlich, monatlich, auf Quartal)

  3. Modus-Change Wenn es eng wird, heißt es sofort in Krisenmodus zu schalten, um die Situation mit einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater oder einem Berater zu besprechen.
    Der Blick von außen ist notwendig, um auch mentale Sperren zu lösen und einen offenen Umgang mit der prekären Situation zu bekommen. Der vermeintliche "Versagensmodus" verstellt oft den Blick und bremst insofern, dass die Realität nicht mehr wahrgenommen wird.
    Geht sich es nicht mehr aus, werden die Berater den Gang zum Insolvenzrichter empfehlen und die entsprechenden Kosten dafür auflisten. Und dann heißt es: Einen Zeitplan aufstellen, wann die Insolvenz angemeldet wird. Vorsicht: Rechtzeitig den Antrag stellen, Geschäftsführer machen sich wegen Konkursverschleppung strafbar.Kommt es bei dem Gesellschafter oder Ein-Personen-Unternehmer zudem zu einem Privatkonkurs soll keinesfalls gewartet und verzögert werden. Auch wenn die Insolvenzreform bei Privatkonkurs eine Verkürzung bei der Entschuldungsdauer von bisher für auf drei Jahre bringen sollte, werden die Pleitiers nach der bisher geltenden Rechtslage behandelt.

  4. Kommunikation Rechtzeitig mit Eigentümern, Banken und Geschäftspartnern wie Lieferanten und Abnehmern die Lage offen besprechen. Oft stellt sich heraus, dass Geschäftspartner sich aktiv einsetzen wollen, Zahlungsziele verlängert oder gar eine Minderheitsbeteiligung und aktive Mitarbeit anstreben wollen, um auch aus Eigennutz einen wichtigen Partner nicht zu verlieren. Regelmäßige Medienarbeit für die Außendarstellung .

  5. Förderprogramme Ständig ausloten von neuen Geldquellen für Unternehmensförderungen (etwa lokale, kommunale Förderung, Start-up-Förderung, EU-Programme.

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