EZB-Bankenwächter senken Aufsichtsgebühren für kleinere Institute

Für Banken mit einer Bilanzsumme von einer Milliarde Euro oder weniger kommt es künftig zu einer Abgabensenkung.

EZB-Bankenwächter senken Aufsichtsgebühren für kleinere Institute

Frankfurt. Die EZB-Bankenkontrolleure haben ihre Gebührenordnung geändert und wollen von kleineren Geldhäusern künftig geringere Abgaben verlangen. Voraussetzung sei eine Bilanzsumme von einer Milliarde Euro oder weniger, teilten die EZB-Bankenwächter am Dienstag in Frankfurt mit.

Rund zwei Drittel der kleineren Institute würden von der Neuregelung profitieren. Gelten sollen die neuen Abgaben ab der Gebührenperiode 2020. Mit der Neufassung sollen sie künftig aufgrund tatsächlich entstandener Kosten berechnet und nicht mehr geschätzt werden. Die Kontrolleure wollen sie im jeweils folgenden Jahr im zweiten Quartal einsammeln. Für 2020 sollen die Gebühren daher im zweiten Jahresviertel 2021 erhoben werden.

Die EZB ist seit Herbst 2014 für die Aufsicht über die großen Banken im Euroraum zuständig. Insgesamt kontrolliert sie derzeit 117 Institute. Die Aufsicht über die kleineren Geldhäuser im Währungsraum teilt sie sich mit den nationalen Behörden.

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