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Mit diesen Strafen müssen Schaulustige rechnen

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Mit diesen Strafen müssen Schaulustige rechnen
Wenn man die Versorgung von Verletzten beobachtet, kann man mit dem Gesetz in Konflikt geraten.©istock, deepblue4you
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Die Sensationslust von Menschen steigt. Das geht so weit, dass Retter von Schaulustigen bei ihrer Arbeit am Unfallort behindert oder sogar Fotos vom Unfall in sozialen Netzwerken geteilt werden. Die D.A.S. Rechtsschutz AG klärt über die rechtlichen Folgen auf.

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Nach einem Unfall geht es bei der Rettung meist um Sekunden, nicht selten um Leben und Tod. Doch immer wieder behindern Schaulustige die Arbeit der Einsatzkräfte und starren pietätlos auf das Leid der Betroffenen. Besonders dreiste Gaffer zücken sogar ihre Kameras. Dieses Verhalten ist nicht nur respektlos, sondern auch strafbar.

Welche Folgen kann es haben, wenn Fotos von Verletzten oder Einsatzkräften gemacht werden
Die Polizei hat die Möglichkeit, Schaulustige des Unfallortes zu verweisen. Vor allem in Situationen, in denen die Arbeit der Einsatzkräfte, wie die Unfallaufnahme gestört wird oder es zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung der Privatsphäre von Unfallbeteiligten kommt, kann die Polizei ihre unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt durchsetzen.

Das droht schaulustigen Lenker auf der Gegenfahrbahn

Lenkern, die einen Unfall auf der Gegenfahrbahn beobachten, ist es ohne zwingenden Grund nicht erlaubt, so langsam zu fahren, dass der übrige Verkehr behindert wird. Wer dennoch seine Geschwindigkeit drosselt, um einen Unfall auf der Gegenfahrbahn zu beobachten, kann mit Geldstrafen bis zu 726 Euro bestraft werden.

Wenn Autos die Rettungsarbeiten blockieren

Wer die Rettungsarbeiten durch Abstellen des Fahrzeuges am Pannenstreifen oder durch die Nichteinhaltung der Rettungsgasse behindert, riskiert eine Verwaltungsstrafe zwischen 72 und 2.180 Euro.

Fotografieren kann mehrere Anzeigen nach sich ziehen

Das Fotografieren und Filmen mit dem Handy beim Fahren wird mit einem Organstrafmandat von 50 Euro geahndet. Bei einer Anzeige drohen bis zu 72 Euro. Das Schießen von Fotos von Verletzten stellt einen Eingriff in das Privatrecht der betroffenen Person dar. Eine Veröffentlichung der Aufnahmen in der Zeitung oder in sozialen Medien kann sogar zu Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen führen.

Deutschland: Das Fotografieren oder Filmen kann zu Haftstrafen führen

Noch härter geht man in Deutschland gegen Schaulustige vor. Dort wurde nach mehreren Vorfällen im Sommer 2017 der sogenannte Bußgeldkatalog entsprechend erweitert. Gaffern blühen Geldstrafen von 20 bis 1.000 Euro. Das Fotografieren oder Filmen von Verletzten oder Rettungskräften beim Einsatz kann als Straftat geahndet werden: Geldstrafen oder Freiheitsentzug bis zu zwei Jahren drohen.

Über die D.A.S. Rechtsschutz AG:
Seit 1956 ist die D.A.S. Rechtsschutz AG mit Spezialisierung auf Rechtsschutzlösungen für Privatpersonen und Unternehmen in Österreich tätig. Als unabhängiger Rechtsdienstleister bietet sie umfassenden Versicherungsschutz, fachliche Betreuung durch hochqualifizierte juristische Mitarbeiter und ein breites Dienstleistungsangebot inklusive D.A.S. Direkthilfe® und telefonischer D.A.S. Rechtsberatung an. Der Firmensitz des Unternehmens befindet sich in Wien. Die rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Kunden in ganz Österreich in regionalen D.A.S. Standorten mit juristischer Kompetenz zur Verfügung. Die D.A.S. Rechtsschutz AG agiert als Muttergesellschaft der D.A.S. Slowakei (seit 2013) sowie der D.A.S. Tschechien (seit 2014). In den vergangenen Jahren hat die D.A.S. Österreich ihre solide Marktposition als Rechtsschutzspezialist gefestigt.

Seit 1928 steht die D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Heute agieren D.A.S. Gesellschaften in beinahe 20 Ländern weltweit. Sie sind die Spezialisten für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe, einer der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa.

Haftungsauschluss:
Die Antworten auf die Fragen haben lediglich Informationscharakter. Sie wurden von den Rechtsexperten der D.A.S. gründlich recherchiert. Trotzdem übernehmen trend online und die D.A.S. Rechtsschutz AG keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

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