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Selbstfahrende Autos – die aktuelle Gesetzeslage

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Selbstfahrende Autos – die aktuelle Gesetzeslage
Die ersten vollautonom fahrenden Autos werden bereits von Entwicklern getestet. Seit kurzem gibt es erste gesetzliche Rahmenbedingungen.©istock
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Vollautonom fahrende Autos wurden auf Österreichs Straßen zu Testzwecken schon gefahren. Daher gibt es auch bereits erste gesetzliche Bestimmungen dafür. Der Wiener D.A.S. Partneranwalt Thomas Nikodem informiert über die aktuelle gesetzliche Lage.

Seit Dezember 2016 ist in Österreich auch die Automatisiertes-Fahren-Verordnung (AutomatFahrV) in Kraft. Langfristiges Ziel für diese Verordnung ist es, dass Lenker bestimmte Fahraufgaben, wie beispielsweise das Abstandhalten, Beschleunigen, Bremsen, Spurwechseln und Lenken auf Assistenzsysteme übertragen können und bei Problemen rechtlich gut abgesichert sind.

Derzeit werden in der Verordnung konkrete Voraussetzungen genannt, unter denen Testfahrten mit (teilweise) selbstfahrenden Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen durchgeführt werden dürfen. Derzeit sind von der Verordnung lediglich autonome Kleinbusse, Fahrzeuge mit Autobahnpiloten für automatisches Spurenwechseln und selbstfahrende Heeresfahrzeuge erfasst.

Genehmigung des Verkehrsministeriums notwendig

Vor den Testfahrten muss laut Verordnung stets die Genehmigung des Verkehrsministeriums eingeholt werden. Während der Tests muss ein Lenker am Steuer sitzen, der im Notfall eingreifen und Assistenzsysteme deaktivieren kann. Zusätzlich werden in der Verordnung für automatisiertes Fahren – je nach Fahrzeugtyp – weitere Regelungen getroffen. So werden beispielsweise die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit während Testfahrten geregelt und die Straßentypen (z. B. Autobahn oder Schnellstraße) festgelegt, die für einzelne Tests zugelassen sind.

Der Fahrzeughalter oder -Betreiber haftet

Da die Verordnung keine Bestimmungen für die Haftung enthält, greift bei Unfällen während Testfahrten mit selbstfahrenden Fahrzeugen die Gefährdungshaftung nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz. Für Schäden haftet daher der Halter bzw. der beteiligte Betreiber der Tests. Für jedes Testfahrzeug muss eine Haftpflichtversicherung im Umfang der beantragten Testfahrt bestehen.

Beim vollautonomen Fahren für künftige Serienfahrzeuge ist die Haftung noch völlig ungeklärt. Eine entscheidende Frage, die es zu klären gilt, ist, wer bei einem Unfall mit einem autonom fahrenden Auto haftet. Der Fahrzeuginhaber oder beispielsweise der Programmierer der fehlerhaften Software der autonom fahrenden Autos. Auch rechtsethische Fragen gilt es zu klären und Konsequenzen daraus zu ziehen. Es müsste beispielsweise festgelegt werden, wie das Fahrzeug zu entscheiden hat, wenn beispielsweise ein Ausweichmanöver eingeleitet werden muss. Sollen die Assistenzsysteme so ausgerichtet werden, dass bei einem Unfall die Rettung der Fahrzeuginsassen oberste Priorität hat oder die Rettung gefährdeter Passanten.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter:

Dr.Thomas Nikodem
TELOS LAW GROUP rechtsanwälte attorneys at law
Hörlgasse 12,
1090 Wien t + 43 (0) 5 1719
f + 43 (0) 5 1719 590
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Haftungsauschluss:
Die Antworten auf die Fragen haben lediglich Informationscharakter. Sie wurden von den Rechtsexperten der D.A.S. gründlich recherchiert. Trotzdem übernehmen trend online und die D.A.S. Rechtsschutz AG keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

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