Wifo: Steuerverluste durch EU-Unternehmensbesteuerung

Laut Wifo würden bei EU-weiter Gewinnkonsolidierung die Einnahmen durch die Körperschaftsteuer (KöSt) in Österreich leicht sinken. Ein Mindeststeuersatz wäre ein probates Mittel um den Steuerwettbewerb zu bremsen.​

Wifo: Steuerverluste durch EU-Unternehmensbesteuerung

Die schrittweise Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung in der EU dürfte das Körperschaftsteueraufkommen in Österreich im ersten Umsetzungsschritt nur geringfügig ändern und im zweiten Schritt leichte steuerliche Verluste zur Folge haben, so das Ergebnis einer Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts (Wifo).

Derzeit werden die Gewinne von multinationalen Konzernen in der EU in jedem Land getrennt besteuert. Das verursacht nicht nur hohe Verwaltungskosten bei Unternehmen und Steuerbehörden, sondern fördert auch Gewinnverschiebungen in Länder mit niedrigeren Steuerbelastungen. Seit 1995 hat sich der durchschnittliche nominelle KöSt-Steuersatz in der EU bis 2017 von 35 auf 21,9 Prozent verringert (Österreich: von 35 auf 25 Prozent), der effektive von 27,4 auf 20,1 Prozent (29,7 auf 23,1 Prozent) und der implizite von 21,7 auf 17,0 Prozent per 2016 (14,5 auf 18,2 Prozent). Letzterer misst die tatsächliche Belastung der Unternehmensgewinne.

Die Ermittlung von Gewinnen in zwei Schritten

Die EU-Kommission hat darauf im Jahr 2016 mit zwei Richtlinienvorschlägen zur Einführung einer "gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage" (GKKB) reagiert.

In einem ersten Schritt sollen die Gewinnermittlungsverfahren für Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von über 750 Mio. Euro vereinheitlicht werden, also eine harmonisierte Bemessungsgrundlage geschaffen werden.

Im zweiten Schritt sollen dann die Gewinne von europaweit tätigen Konzernen konsolidiert und anhand der Faktoren Kapital, Umsatz, Beschäftigtenzahl und Lohnsumme auf die einzelnen Mitgliedsländer zur Versteuerung aufgeteilt werden. Kapital und Umsatz sollen dabei jeweils mit einem Drittel, Beschäftigung und Lohnsumme mit jeweils einem Sechstel gewichtet werden.

"Steuern haben einen Einfluss darauf, wo und wie ich produziere, das ist nicht ideal", sagte Wifo-Ökonom Simon Lorenz, Projektkoordinator der ersten Studie, die sich mit den Auswirkungen der GKKB auf Österreich beschäftigt, bei einem Pressegespräch am Mittwoch in Wien.

Minimaler Druck aufs Budget

Laut Lorenz sind die zu erwartenden budgetären Effekte der geplanten Harmonisierung der Gewinnermittlungsvorschriften (GKB) in Österreich gering. Es ergäbe sich eine Zunahme der Steuerbelastung für die Unternehmen um durchschnittlich 0,06 Prozent. Betroffen wären davon wegen des Schwellenwertes aber nur ein bis zwei Prozent der hier tätigen Unternehmensgruppen.

Der EU-Vorschlag würde die steuerliche Bemessungsgrundlage sowohl verbreitern (Abschreibungsregelungen) und damit zu höheren Steuereinnahmen führen, als auch verringern (Pensionsrückstellungen). Andere Regelungen würden den derzeitigen österreichischen entsprechen. Ausfälle wären vor allem bei der Absetzbarkeit von Fremd- und Eigenkapitalkosten zu erwarten. Diesen Punkt sollte Österreich auch herausreklamieren, rät Lorenz.

Zudem sollte die relativ großzügige Berücksichtigung von Forschungsförderungen nicht schon auf konsolidierter Ebene sondern erst auf Ebene der Länderbesteuerung zum Tragen kommen.

Die Auftteilung der Gewinne

Die zweite "ambitionierte" Stufe, die europaweite Konsolidierung der Gewinne (GKKB) und anschließende länderweise Aufteilung zur Besteuerung hätte für Österreich steuerliche Verluste in Höhe von 8 Prozent zur Folge. Das liegt laut Lorenz vor allem daran, dass Österreich derzeit noch immer von Gewinnverlagerungen innerhalb der EU profitiere..

Ins Gewicht fallen hier auch die Aufteilungsfaktoren für den Unternehmensgewinn: Eine Aufteilung nach Beschäftigten würde vor allem osteuropäische Länder bevorzugen, Österreich würde dagegen vom Aufteilungsfaktor Lohnsumme profitieren, so Lorenz. Irland und die Benelux-Länder wären fiskalisch betrachtet die Hauptverlierer.

Der zweite Umsetzungsschritt würde große Verwaltungsvereinfachungen bringen und steuerliche Gewinnverschiebungen obsolet machen, so Lorenz. Ziel sei ein "One-Stop-Shop" für die Unternehmensbesteuerung.

Durch die geplanten Maßnahmen würde der Steuerwettbewerb in der EU nicht eingeschränkt sondern nur verändert werden, meinte Wifo-Expertin Margit Schratzenstaller. Die effektive Steuerbelastung würde transparenter werden. Um von Niedrigsteuerländern zu profitieren, müssten Unternehmen künftig Aktivitäten wie Fabriken, Vertriebsgesellschaften oder Lieferketten verlagern. Das steigere die Kosten und verschlechtere die Rentabilität der Verlagerung.

Die Bremse für den Steuerwettbewerb

Ein - in den EU-Richtlinien nicht vorgesehener - Mindeststeuersatz wäre eine weitere Möglichkeit, den Steuerwettbewerb zu bremsen. Da es Gewinner und Verlierer gebe, wären die Maßnahmen politisch nicht leicht durchsetzbar. Deshalb wären auf EU-Ebene Kompensationsmaßnahmen zu überlegen, rät Schratzenstaller.

Dominik Bernhofer, Steuerexperte der Arbeiterkammer Wien, fordert die Streichung von unnötigen Begünstigungen für die Wirtschaft. Das betreffe insbesondere den "Superabzug" für Forschung und Entwicklung (F&E) sowie den Freibetrag für Wachstum und Investitionen (FWI).

Mittelfristig müsste zudem der Schwellenwert von 750 Mio. Euro schrittweise auf Null herabgesetzt werden, damit es ein einheitliches europäisches System gebe. Auch plädierte er für eine gemeinsame Umsetzung der beiden Richtlinien. Sonst drohe ein Dauerprovisorium. Eine für Österreich wichtige Ergänzung wäre ein europäischer Mindeststeuersatz, denn Österreich könne den Steuerwettbewerb gegen andere Länder nicht gewinnen. Das würde auch die Konzentration auf andere Standortfragen erleichtern.

Vom Umsatzschwellenwert von 750 Mio. Euro wären EU-weit zwar nur 1,6 Prozent der Unternehmensgruppen betroffen, diese stehen aber für rund zwei Drittel der konsolidierten Umsätze. In Österreich würde die Neuregelung bis zu 138 Unternehmensgruppen aus dem In- und Ausland betreffen.

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